Das Ziel ist die regelmäßige Bewertung von Lieferunternehmen und eingekauften Produkten in Bezug auf den Energieverbrauch und die Energieeffizienz. Dabei sollte kommuniziert werden, dass der Energieverbrauch ein relevantes Entscheidungskriterium für Ihren Einkauf darstellt. So werden nicht nur die internen Abläufe optimiert, sondern auch externe Parteien zu energieeffizientem Handeln motiviert.
Die Berücksichtigung der Energieeffizienz bei der Auslegung von Anlagen, Geräten, Systemen und Energieverbrauchsprozessen kann einen erheblichen Einfluss auf die energiebezogene Leistung über die geplante oder erwartete Betriebslebensdauer haben. Berücksichtigen Sie gelegentlich die Energieeffizienz bereits in der Anlagen- und Fertigungsplanung.
1.2 Level 3
Sorgen Sie für eine konsequente Beachtung der energiebezogenen Leistung auch bereits in der Entwurfsphase. Unterstreichen Sie, dass energieeffiziente Technologien, welche zur Erreichung der Energieziele beitragen können, gewünscht sind. Beispielsweise indem Sie die Mehrkosten von klar definierten effizienten Technologien finanzieren und dies deutlich intern kommunizieren. Diese könnten beispielsweise folgende Technologien sein:
Ausrüstung zur Wärmerückgewinnung an vorhandenen Anlagen
Nutzung erneuerbarer Energien
Isolierung von Bestandsgebäuden oder Erneuerung von Ladetoren
Ausrüstung zur effizienteren Beleuchtungssteuerung
Umstellung auf LED-Beleuchtung
Messgeräte für das Energiemanagement
1.3 Level 4
Zur Erreichung des Levels sollte die energiebezogene Leistung bei der Auslegung von den Anlagen planenden Personen bereits im Planungsprozess Beachtung finden. Als Inspiration für weitere mögliche anzuwendende und zu kommunizierende Energieeffizienzkriterien für den Betrieb von Querschnittstechnologien und deren Auslegung zur Steigerung der Energieeffizienz sind in der Hilfestellung „Energieeffizienzkriterien“ aufgelistet.
Bei Ihren Einkaufsentscheidungen sollen energiebezogene Anforderungen Berücksichtigung finden. Dazu können Sie die Hilfestellung „Lieferantenbewertung“ nutzen. Diese ist jedoch keine direkte Anforderung der Norm. Alternativ können auch Vergleiche der Energieeffizienz verschiedener Produkte getätigt werden. Falls Sie die Hilfestellung nutzen sollten, berücksichtigen Sie zur Erreichung dieses Levels gelegentlich das Kriterium „Energieverbrauch“ zur Bewertung des vom Lieferunternehmen gelieferten Produkts in der entsprechenden Spalte sowie die sich ergebenden Ergebnisse. Die Gewichtung können Sie entsprechend der Unternehmensstrategie anpassen. Alternativ können auch bereits implementierte Bewertungs-Systeme verwendet werden und die gelieferten Produkte um den Faktor Energieverbrauch erweitert werden.
Ergänzen Sie die Hilfestellung „Lieferantenbewertung“ durch Angaben zur Energieeffizienz, zu zertifizierten Managementsystemen und Effizienzlabel, um die Bewertung des Engagements des Lieferunternehmens in Sachen Energieeffizienz genauer zu berücksichtigen. Um die Anforderungen des Levels zu erfüllen, sollten alle erworbenen Produkte nach dem Energieverbrauch und der Energieeffizienz bewertet worden sein. Informieren Sie Ihre Lieferunternehmen über die interne Bewertung der Energieeffizienz und bestätigen Sie dies in der Spalte „über Energieeffizienz-Bewertung informiert“. Ergänzen Sie die internen Einkaufsrichtlinien um die Berücksichtigung des Energieverbrauchs und der Energieeffizienz bei der Beschaffung. Achten Sie darauf, dass die Beschaffung im Einklang mit den Energiezielen steht. Auf die energierelevanten Kriterien sollte intern, wenn vorhanden, in folgenden Beschaffungsprozessen und Strukturen hingewiesen werden:
Einkaufspolitik
Bedarfsmeldungen
Angebotsanfragen
Einkaufscontrolling
Einkauf-Schulungen
Um die Berücksichtigung von Energieverbrauch und -effizienz bei der Auswahl von Lieferunternehmen neben den AGB an die externen Unternehmen zu kommunizieren, können Sie diesen beispielsweise rechtzeitig im Vorfeld ein Anschreiben zukommen lassen. Diese kann folgende Kernthemen beinhalten:
Das Unternehmen arbeitet mit einem Energiemanagementsystem nach ISO 50005.
Die Ziele sind dabei eine Reduktion der Energieverbräuche, eine damit verbundene Schonung der Ressourcen und Begrenzung der Umweltbelastungen, um die energiebezogene Leistung kontinuierlich zu verbessern.
Es wird eine Bewertung der Lieferunternehmen durchgeführt und dabei die Energieverbräuche und die Energieeffizienz aller Produkte geprüft und bewertet.
Die Genehmigung einer Beschaffung sowie die Auswahl des Lieferunternehmens hängt somit zu einem gewissen Teil auch von den Energieverbräuchen und der Energieeffizienz ab.
Aspekte im Bezug zur Energieeffizienz werden bereits bei der ersten Bedarfsmeldungen berücksichtigt.
Für Ihre Bewertung ist es somit vorteilhaft dem Unternehmen möglichst detaillierte energiebezogene Informationen zukommen zu lassen. Bei der Überlassung von Personal sind im Idealfall Kompetenznachweise vorzulegen.
Zudem ist das Anbieten von effizienten Alternativen stets wünschenswert.
Stellen Sie zudem sicher, dass ein Standardverfahren für die Beschaffung von Energie vorhanden ist. Sie können dazu die Hilfestellung „Energiebeschaffung“ nutzen. Um möglichst aussagekräftige Angebote zu erhalten, um diese anschließend zu vergleichen sollten alle relevanten Kostenfaktoren abgefragt werden sowie den Unternehmen zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit folgende Informationen genannt werden:
Stellen Sie sicher, dass die Auswirkungen der geplanten oder erwarteten Betriebslebensdauer der Produkte und die weiteren Auswirkungen der Lieferunternehmen auf die Energieeffizienz bei der Bewertung in der entsprechenden Spalte in der Hilfestellung „Lieferantenbewertung“ berücksichtigt werden. Dazu können Sie sich beispielsweise Kompetenznachweise der Unternehmen zukommen lassen. Bestätigen Sie den Erhalt entsprechend in der Spalte „Kompetenz in Sachen Energieeffizienz“.
3 Kommunikation
3.1 Level 3
Informieren Sie erste Lieferunternehmen darüber, dass die Energieeffizienz ein Bewertungskriterium für die Beschaffung ist. Die zu informierenden Unternehmen sollten Sie entsprechend Ihrer Einkaufsstrategie auswählen. Dokumentieren Sie dies in der Spalte „über Energieeffizienz-Bewertung informiert“ im Tabellenblatt „Lieferantenbewertung“ der gleichnamigen Hilfestellung.
3.2 Level 4
Um die Anforderungen des Levels zu erfüllen müssen alle Lieferunternehmen informiert worden sein, dass die Energieeffizienz eines der Bewertungskriterien für die Beschaffung ist. Zudem müssen die jeweiligen Beschaffungsunterlagen durch die entsprechenden Energieeffizienz-Bewertungen ergänzt worden sein. Dokumentieren Sie dies in den Spalten „über Energieeffizienz-Bewertung informiert“ und „über Einstufung informiert“ im Tabellenblatt „Lieferantenbewertung“ der gleichnamigen Hilfestellung.
4 Dokumentation
4.1 Level 4
Die Energieeffizienz-Bewertungen, welche einen Einfluss auf die Bewertung der Lieferunternehmen haben, müssen als dokumentierte Informationen verfügbar sein.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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