Merkblatt zu Nachhaltigkeitskriterien

Dieses Merkblatt enthält die für das Umweltbundesamt (UBA) geltenden Nachhaltigkeitskriterien, die die Zuwendungsempfänger im Rahmen der Projektdurchführung einzuhalten haben, Stand Januar 2023.

Inhaltsverzeichnis

 

Mobilität

Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, die Leitlinien für umweltverträgliche Dienstreisen im UBA (zum Beispiel durch Bevorzugung umweltverträglicher Verkehrsmittel, indem Bahnreisen den Vorrang gegeben werden und bei Fernreisen mit dem Flugzeug Direktflüge genutzt werden) zu beachten und soweit möglich, Dienstreisen beispielsweise durch den Einsatz von elektronischer Kommunikation (via Telefon und E-Mail sowie die Nutzung von Video- und Telefonkonferenzen) zu vermeiden.

 

Veranstaltungen

Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich hinsichtlich der Veranstaltung(en), den Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen zu beachten. Sollen Papiererzeugnisse bei den Veranstaltungen Verwendung finden, sind die diesbezüglichen Vorgaben zu beachten.

 

Papiererzeugnisse

Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich zur Vermeidung von Papiererzeugnissen. Sofern nicht anders gefordert, erfolgt sämtlicher Schriftverkehr mit dem ⁠UBA⁠ in elektronischer Form. Das gilt auch für die Übersendung von (Teil-)Ergebnisse der Projekte.

Wenn Papier genutzt wird, dann Recyclingpapier, das die Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel (DE-UZ 14a) oder gleichwertig erfüllt. Bei Druckaufträgen ist neben dem Papier auch auf die Verwendung von mineralölfreien Farben zu achten. Zudem ist Papier grundsätzlich doppelseitig zu bedrucken und etwaige verteilte Materialien auf ein Minimum/das fachlich notwendige Maß zu reduzieren und alle ausgelegten Materialien (Folder, Handouts und Broschüren etc.) zurückgenommen werden.

Sofern Berichte, Broschüren, Flyer für Veranstaltungen und weitere Druckerzeugnisse in größerer Stückzahl bei einer Druckerei in Auftrag gegeben werden, sind diese nach den Vergabekriterien des Blauen Engel für Druckerzeugnisse DE-UZ 195 herzustellen. Auf der Homepage "Blauer Engel" sind die Vergabekriterien und die Druckereien, die einen Zeichennutzungsvertrag für die Herstellung von Druckerzeugnissen mit dem Blauen Engel innehaben, abrufbar.

 

Kompensation schädlicher Klimawirkung

Dem Zuwendungsempfänger wird die Kompensation der durch die Projektdurchführung entstandenen, nicht vermeidbaren und nicht reduzierbaren Emissionen (unter anderem dienstreise- und veranstaltungsbedingte Emissionen) empfohlen. Die Kompensation erfolgt anhand von Gold Standard zertifizierten Gutschriften. Die Löschungsnachweise der Gold Standard zertifizierten Gutschriften sind der Bewilligungsbehörde, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf Verlangen vorzulegen.

Zur freiwilligen Kompensation wird zunächst die Höhe der klimawirksamen Emissionen einer bestimmten Aktivität berechnet. Die Kompensation erfolgt dann über Emissionsminderungsgutschriften (meist auch als Zertifikate bezeichnet), mit denen dieselbe Emissionsmenge in Klimaschutzprojekten ausgeglichen wird. Anschließend müssen die Gutschriften unwiderruflich gelöscht, sprich stillgelegt, werden. Dadurch wird die Dauerhaftigkeit der Kompensation sichergestellt, da nach der Löschung eine weitere Verwendung der Gutschriften ausgeschlossen ist. Kompensationsanbieter bieten sowohl die Berechnung als auch die Stilllegung von Gutschriften an.

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 Verbändeförderung