In deutschen Badegewässern lässt es sich gut baden. Seit dem Jahr 2001 stuft die Europäische Union die Qualität von mehr als 90 % dieser Gewässer durchgehend als gut oder sehr gut ein. Im Jahr 2023 erreichten 90,3 % aller Badegewässer eine ausgezeichnete und weitere 5,9 % eine gute Qualität. Lediglich etwa 0,3 % aller Badegewässer wurden als mangelhaft eingestuft.
Im Jahr 2023 wurden 2.291 Badegewässer in Deutschland nach der EG-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG überwacht. Von diesen lagen 362 an der Nord- und Ostseeküste, 37 an Flüssen und 1.892 an Seen. Die hygienischen Ergebnisse dieser Badegewässer wurden der Europäischen Union (EU) gemeldet, die für jedes Badegewässer aus den aktuellen und den Daten der vorangegangenen drei Jahre bzw. auf Grundlage von mindestens 16 Proben eine Qualitätseinstufung vornahm.
Die Ergebnisse der Qualitätsbewertung zeigen, dass die Qualität der deutschen Badegewässer insgesamt sehr gut ist (siehe Abb. „Badegewässerqualität an den Küsten Deutschlands“ und Abb. „Badegewässerqualität an den Binnengewässern Deutschlands“). Im Jahr 2023 erfüllten rund 98 % der beurteilten Badegewässer die Qualitätsanforderungen der EU. 90,3 % der Badegewässer erreichten sogar eine ausgezeichnete und weitere 5,9 % eine gute Qualität.
Mangelhaft war in der Saison 2023 die hygienische Qualität von nur sieben Badegewässern (rund 0,3 % aller Badegewässer). In 155 Fällen wurden Badegewässer temporär für die Badenden geschlossen, 94 Mal davon aufgrund von Cyanobakterien („Blaualgen“). Andere wasserhygienische Mängel wurden insgesamt 37 Mal als Grund angegeben, meist hatten Sturm- und Regenereignisse belastetes Schmutzwasser in die betroffenen Badegewässer gespült. Vorhersagesysteme an Badegewässern haben 24 Mal eine wahrscheinliche hygienische Verschmutzung gemeldeten, was ebenfalls zu einem Badeverbot oder zum Abraten vom Baden führte.
In 22 Fällen wurden Badegewässer aus anderen Gründen, wie die Verkehrssicherungspflicht oder Reinigungsarbeiten, temporär geschlossen oder waren für Probenahmen und somit einen Badebetrieb erst gar nicht zugänglich. Aufgrund von (noch) nicht ausreichender Probenanzahl für eine Klassifizierung wurden 42 Badegewässer in der Saison 2023 nicht bewertet.
Rückblickend verbesserte sich die Qualität der Badegewässer zwischen 1992 und 2001 stark. Seit 2001 ist die Qualität der Badegewässer insgesamt auf einem konstant hohen Niveau. Im Durchschnitt erfüllten in den letzten vier Jahren 97,3 % der Badegewässer an Seen und Flüssen die mikrobiologischen Anforderungen der EU Richtlinie, in 91,1 % wurde sogar eine ausgezeichnete Wasserqualität ausgewiesen. Bei Küstenbadegewässern waren es 97,7 % beziehungsweise 85,5 %.
Informationen zur aktuellen Badegewässerqualität in den einzelnen Bundesländern erhalten Sie über die Deutschlandkarte auf der UBA-Themenseite "Wasserqualität in Badegewässern".
Erkrankungsrisiko beim Baden
Baden kann mit Risiken für die Gesundheit verbunden sein. Badegewässer an der Küste, an Seen und Flüssen sind nicht nur zum Baden da. Wie alle Gewässer sind auch Badegewässer vielfältigen Einflüssen und Nutzungen und damit auch Verschmutzungsrisiken ausgesetzt. Wegen des Vorkommens bestimmter Krankheitserreger sind beim Baden in freien Gewässern Erkrankungen, die beispielsweise mit Fieber, Durchfall und Erbrechen einhergehen, nicht auszuschließen. Eine solche Gefahr entsteht meist nach Starkregen durch Mischwasserüberläufe aus Kläranlagen oder durch Abschwemmungen aus landwirtschaftlich genutzten Flächen. Wasserhygienische Probleme können unterschiedliche Ursachen haben. Die Einleitung von Nährstoffen wie Phosphor- und Stickstoffverbindungen, Trockenheit und hohe Temperaturen können die Bedingungen für gesundheitsgefährdende Mikroorganismen in Gewässern beeinflussen und beispielsweise eine Massenentwicklung von Cyanobakterien begünstigen. Diese auch „Blaualgen“ genannten Bakterien bilden teilweise Algentoxine und Allergene, die akute Gesundheitsstörungen wie Bindehautentzündung und Hautausschlag auslösen oder die Leber schädigen können.
Europäische Union regelt Qualität der Badegewässer
Damit Menschen ungetrübt ihre Badefreuden in natürlichen Gewässern genießen können, hat die Europäische Union (EU) mit der EG-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer (2006/7/EG) einzuhaltende Werte für ausgezeichnete, gute und ausreichende hygienische Qualität für Badegewässer festgelegt. Diese Richtlinie gilt in den Mitgliedstaaten seit dem 24. März 2008 und ersetzt die Richtlinie 76/160/EWG aus dem Jahre 1975.
Zwei Bakterien zeigen, wie sauber es ist
In Deutschland wird die hygienische Qualität von Badegewässern seit 2008 nach den Vorgaben der aktuellen EU-Badegewässerrichtlinie überwacht. Danach werden zum Schutz der Badenden vor Infektionskrankheiten zwei mikrobiologische Parameter als Indikatoren für Krankheitserreger regelmäßig untersucht: zum einen Bakterien der Art „Escherichia coli“(E. coli) und zum anderen die Gruppe der „Intestinalen Enterokokken“. Diese Bakterien gelangen meist mit fäkalbelasteten Abwässern in die Gewässer und zeigen dort an, dass diese hygienisch belastet sind. Badegewässer dürfen für eine ausreichende Qualität einen definierten, statistisch berechneten Perzentilwert dieser Bakterien nicht überschreiten.
Badegewässerprofile zeigen, wo die Verschmutzung herkommt
Die zuständigen Länderbehörden erstellen für jedes Badegewässer regelmäßig ein Badegewässerprofil. Alle Verschmutzungsquellen, welche die Qualität des Wassers beeinflussen könnten sowie mögliche Probleme mit Cyanobakterien (Blaualgen) werden dabei genannt. So können Gesundheitsgefahren bereits im Vorfeld erkannt und rechtzeitig Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden. Die Internetseiten der Bundesländer bietet der Öffentlichkeit die aktuellen Informationen zu den Badegewässerprofilen.
Maßnahmen zur Überwachung und Verbesserung der Wasserqualität in Badegewässern seit 2006
Die Überwachung der Qualität der Badegewässer wird in Deutschland durch Verordnungen der Länder geregelt. Die Europäische Union (EU) hat mit der EG-Badegewässerrichtlinie von 2006 viele positive Neuerungen eingeführt:
Die Überwachungsparameter wurden auf die hygienisch relevanten Indikatoren begrenzt.
Die Nachweisverfahren wurden EU-weit vereinheitlicht.
Die zuständigen Länderbehörden müssen Badegewässerprofile, die u.a. alle Verschmutzungsquellen aufzeigen, erstellen und bei Bedarf Abhilfemaßnahmen ergreifen.
Eine Verschärfung der Grenzwerte für Küstengewässer erhöht den Schutz der dort Badenden.
Außerdem soll nach der aktuellen Richtlinie die Öffentlichkeit umfassend informieren werden. Der Öffentlichkeit wird nun die Möglichkeit gegeben werden, Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden, insbesondere bei der Aktualisierung der „Badegewässerlisten“, vorzubringen. Diese Listen enthalten alle aktuellen Badegewässer, welche die Länder am Anfang jeder Badesaison an die EU melden und auf ihren Internetseiten veröffentlichen.
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