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Die wichtigsten Fakten
- Die PM2,5-Belastung der Bevölkerung oberhalb von 10 µg/m³ im Jahresmittel (Zwischenziel 4 der neuen Richtwerte der Weltgesundheitsorgansiation (WHO) aus dem Jahr 2021, entspricht dem alten Richtwert der WHO aus dem Jahr 2005) ist in Deutschland seit 2010 deutlich zurückgegangen.
- Jedoch war zwischen 2010 und 2021 nahezu die gesamte Bevölkerung einer Feinstaubbelastung oberhalb des aktuellen WHO-Richtwertes für PM2,5 (von 5 µg/m³ im Jahresmittel) ausgesetzt.
- Für einen verbesserten Gesundheitsschutz sind daher national und europaweit weitere Maßnahmen zur Reduktion der Feinstaubbelastung in Deutschland erforderlich.
Welche Bedeutung hat der Indikator?
Feinstaub in der Atemluft ist gesundheitsschädlich. Die Feinstaubpartikel werden über die Atmung aufgenommen und können, je nach Größe, unterschiedlich tief in die Atemwege eindringen. Besonders kleine Partikel können über das Lungengewebe bis ins Blut gelangen. Feinstaub gilt als Auslöser für diverse Krankheiten (siehe „Feinstaub“).
Feinstaub entsteht vorwiegend durch menschliche Aktivitäten, wie beispielsweise bei Verbrennungsprozessen oder durch mechanische Prozesse (z.B. Reifen- und Bremsabrieb bei Kraftfahrzeugen). Ein Teil des Feinstaubs entsteht in der Atmosphäre durch chemische Reaktionen gasförmiger Luftschadstoffe (wie Stickoxide und Ammoniak) und wird daher als „sekundärer“ Feinstaub bezeichnet.
Der Indikator erfasst die durchschnittliche jährliche PM2,5-Belastung in Deutschland im ländlichen und städtischen Hintergrund. Vergleichsweise höher belastete Messstellen an Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen oder in der Nähe von großen Industrieanlagen werden nicht mit einbezogen. Daher dürfte der Indikator die Belastungssituation in Deutschland tendenziell leicht unterschätzen.
Wie ist die Entwicklung zu bewerten?
Im Zeitraum von 2010 bis 2021 war annähernd die gesamte Bevölkerung Deutschlands Feinstaub-Konzentrationen oberhalb des aktuellen WHO-Richtwertes für PM2,5 (5 µg/m³ im Jahresmittel) ausgesetzt. Die Anzahl der in Deutschland betroffenen Menschen ist in dieser Zeit leicht von 81,7 Mio. auf 83,2 Mio. Personen angestiegen, allein zurückzuführen auf das Bevölkerungswachstum im selben Zeitraum. Gleichzeitig ging der Anteil der Bevölkerung mit einer PM2,5-Exposition oberhalb des Zwischenziels 4 der WHO (10 µg/m³ im Jahresmittel) von 81,7 Mio. in 2010 auf 23,5 Mio. Personen in 2021 zurück (entsprechend ca. 28,2 % der Bevölkerung). Dies belegt, dass Maßnahmen zur Emissionsminderung während der letzten Jahre bereits zu einer deutlichen Reduktion der Feinstaubbelastung in Deutschland geführt haben.
Ein weiterer Rückgang der Belastung bis 2030 ist durch die Emissionsreduktionsverpflichtungen der NEC-Richtlinie zu erwarten. Bei Umsetzung der Maßnahmen aus den nationalen Luftreinhalteprogrammen (in Deutschland u. a. der „Kohleausstieg“, die Verringerung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft und die Verkehrswende (E-Mobilität)) können die Emissionen von Feinstaub und seinen Vorläufergasen bis 2030 weiter reduziert werden. Zum Schutz der Gesundheit sind allerdings noch weitreichendere Maßnahmen auch auf europäischer Ebene erforderlich, um die Feinstaubbelastung weiter abzusenken. Aktuell wird die EU-Luftqualitäts-Richtlinie (EU-RL 2008/50/EG) überarbeitet mit dem Ziel, sich zukünftig enger an den WHO-Empfehlungen zu orientieren. Derzeit wird der Vorschlag für einen neuen EU-Grenzwert für PM2,5 ab 2030 von 10 µg/m³ im Jahresmittel diskutert, der dem Zwischenziel 4 der WHO entsprechen würde.
Wie wird der Indikator berechnet?
Für den Indikator werden Daten des chemischen Transportmodells REM-CALGRID mit PM2,5-Messdaten der Immissionsmessnetze der Bundesländer und des UBA kombiniert und auf die Fläche Deutschlands übertragen. Dabei werden nur die Messstationen berücksichtigt, die keinem direkten Feinstaubausstoß z.B. aus dem Verkehr ausgesetzt sind. Die PM2,5-Daten werden anschließend mit räumlichen Informationen zur Bevölkerungsverteilung kombiniert. Der methodische Ansatz ist in Kienzler et al. 2024 (UMID 1/2024; im Druck) beschrieben.