Am 20.11.2024 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat einen Bericht über den aktuellen Stand des Verfahrens zur Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) unter REACH veröffentlicht. Zudem wird auch ein Ausblick auf den weiteren Verlauf des Verfahrens gegeben.
Eine deutsche Übersetzung des Berichts wurde nun durch die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht. Die Bundesstelle für Chemikalien koordiniert für Deutschland das Verfahren.
Hintergrund
Die Risiken, welche sich aus der Herstellung, dem Inverkehrbringen, oder der Verwendung von PFAS ergeben sind derzeit nicht angemessen kontrolliert. Daher haben die Behörden fünf europäischer Länder (DE, NL, NO, DK und SE), darunter das UBA, im Januar 2023 einen Dossier mit einem Vorschlag zur Beschränkung aller PFAS bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Das Dossier wurde im März 2023 veröffentlicht und konnte bis September 2023 kommentiert werden. Nun läuft die wissenschaftliche Bewertung des Dossiers durch die unabhängigen Ausschüsse der ECHA zur Risikobewertung (RAC) und Sozio-Ökonomischen Analyse (SEAC). Der Vorschlag sieht vor, dass PFAS nur noch in Bereichen zum Einsatz kommen dürfen in denen es auf absehbare Zeit keine geeigneten Alternativen geben wird bzw. wo die sozioökonomischen Vorteile die Nachteile für Mensch und Umwelt überwiegen.