KBU empfiehlt Novellierung des Bundesbodenschutzgesetzes

Wachstumsphasen einer Pflanze vom Keimling bis zur Pflanzezum Vergrößern anklicken
Pflanzenwachstum auf gesunden Böden
Quelle: hiphoto39 / Fotolia.com

Die Kommission Bodenschutz beim UBA (KBU) empfiehlt, das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) mit Blick auf den Bodenschutz auszubauen. Nur dann kann den Herausforderungen in den Bereichen Klimawandel, Landschaftswasserhaushalt, Nährstoffkreisläufe und Biodiversität begegnet werden.

Nötig sind Instrumente zum Schutz bzw. der Regeneration der Böden und ihrer Funktionen, damit

  • deren nachhaltige Nutzung zur Aufrechterhaltung der Ernährungssicherheit und der Produktion von ⁠Biomasse⁠ sichergestellt wird,
  • der Verlust an Bodenmaterial und Treibhausgasemissionen aus Böden reduziert (insbesondere bei entwässerten Moor- und Auenböden) und die Senkenfunktion der Böden für organischen Kohlenstoff erhalten und verbessert wird,
  • die Vielfalt der Bodenorganismen als Genreservoir und Motor vieler im Boden ablaufender Prozesse erkannt, geschützt und, falls erforderlich, wiederhergestellt und nachhaltig genutzt wird und
  • die Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland für Land- und Forstwirtschaft, Ökosysteme, für Siedlungen und Infrastrukturen sowie für den Hochwasserschutz und die Wasserversorgung der Bevölkerung und Industrie abgemildert werden.

Die KBU-Empfehlungen stehen im Zusammenhang mit einer dringend empfohlenen Novellierung des BBodSchG. Zu diesen gehören beispielsweise:

  • die Erweiterung der Vorsorgepflichten, so dass Bodenschädigungen wie Versiegelung, ⁠Erosion⁠, Verdichtung oder der Eintrag persistenter Schadstoffe minimiert werden.
  • Maßnahmenprogramme des Bundes und der Länder zur Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme sowie
  • ein erforderliches Maßnahmenprogramm der Bundesregierung zur Verringerung der Schadstoffeinträge durch langlebige und schwer abbaubare Chemikalien wie zum Beispiel Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz ⁠PFAS⁠. Sie sind in Böden, Trinkwasser, Futtermitteln und in Bedarfsgegenständen (unter anderem in Verpackungen) sowie im Menschen nachweisbar.
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