Weiterbildung in Tierhaltung und Bestandsbetreuung – wie ist der Stand heute?
Tierärztinnen und Tierärzte sind per Berufsordnung dazu verpflichtet, jährlich eine Mindestanzahl von Fortbildungsstunden nachzuweisen. Dies kann nur durch die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen erfolgen, die durch die Tierärztekammern oder die Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF)anerkannt sind. Dieser Nachweis ist der Tierärztekammer auf Anforderung vorzulegen.
Landwirtinnen und Landwirte haben derzeit nur für Teilgebiete einen Fortbildungsnachweis zu erbringen. Als Nachweis der Pflanzenschutz-Sachkunde müssen Anwender, Berater und auch Händler von Pflanzenschutzmitteln seit dem 26. November 2015 einen einheitlichen Sachkundekundenachweis im Scheckkartenformat vorlegen. Außerdem müssen sie sich regelmäßig innerhalb von Dreijahreszeiträumen auf einer anerkannten Fortbildung über die Entwicklung im Pflanzenschutz fortbilden.
Gesunde Tiere – gemeinsame Verantwortung von Tiermedizin und Landwirtschaft
im Bereich der Gesunderhaltung von Tieren teilen sich Tiermedizin und Landwirtschaft die Verantwortung. Die Landwirte und Landwirtinnen haben die Pflicht, ein Stallbuch zu führen und die verbrauchten Antibiotikamengen an die staatliche HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tiere) zu melden (siehe: Tierarzneimittelmarkt). Mit letzterem wird meist der Bestandstierarzt oder die Bestandstierärztin beauftragt.
Werden Antibiotika eingesetzt, um kranke Tiere zu behandeln, müssen diese meist über mehrere Tage eingesetzt werden, damit die Therapie erfolgreich sein kann (siehe: Umweltaspekte bei Verabreichung von Tierarzneimitteln). Im Zuge der Abgaberegelungfür Medikamente, kann der Tierarzt/-ärztin die Verantwortung für die Anwendung von Tierarzneimitteln in diesen Fällen auch auf den Landwirt/-wirtin übertragen. Das ist häufige Praxis, insbesondere bei großen Tierbeständen. Dabei muss allerdings der Tierarzt/-ärztin sicherstellen, dass alle Informationen über die sachgemäße Anwendung und Entsorgung von Tierarzneimitteln an den Landwirt/-wirtin weitergegeben werden (siehe: Lagerung und Entsorgung von Tierarzneimitteln). Diese Unterweisung muss dokumentiert werden – das sieht der Leitfaden „Orale Anwendung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich über das Futter oder das Wasser“ seit 2014 verpflichtend vor. Einige Beispiele zeigen jedoch, dass diese Informationen mitunter nur unvollständig weitergegeben werden. Insgesamt führen die vielen wechselseitigen Anforderungen heute dazu, dass auch ein erhöhter Informations- und Weiterbildungsbedarf auf beiden Seiten besteht.
Landwirtschaft und Tiermedizin – wer ist fit in Sachen Umwelteinflüsse?
Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten zu betrachten ist bei Tierärzteschaft und Landwirtschaft unterschiedlich ausgeprägt. Während Landwirtinnen/-wirte sich durch den Sachkundenachweis Pflanzenschutz und die Erstellung von Stoffstrombilanzen für die Düngeverordnung bereits mit ersten Herausforderungen an die Reduzierung von Umwelteinflüssen auseinandersetzen müssen, stehen die Tierärztinnen/-ärzte hier erst am Anfang.
Bei der Anwendung von Arzneimitteln in der Tierhaltung und der daraus möglichen Umweltbeeinflussung (siehe: Umweltwirkungen von Tierarzneimitteln) haben nicht nur der Tierhalter oder die Tierhalterin selber, sondern auch der bestandsbetreuende Tierarzt oder die Tierärztin einen erhöhten Informations- und Fortbildungsbedarf. Dazu fehlen bisher umfassende Weiterbildungsmaßnahmen mit denen beide Gruppen motiviert werden können, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Das Umweltbundesamt hat frei verfügbare Materialien zu Tierarzneimitteln und Umwelt entwickelt, die von Lehrenden im Bereich Tiermedizin und Landwirtschaft genutzt werden können:
Im Folgenden sind Webseiten gelistet, die Informationen zu Weiterbildungen für Berufstätige in Tiermedizin und Landwirtschaft anbieten.
Tiermedizin
Landwirtschaft
Weiterbildung – eine lebenslange Aufgabe in Landwirtschaft und Tiermedizin
Für Berufstätige aus Landwirtschaft und Tiermedizin werden durch die berufsständischen Organisationen zahlreiche Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für die unterschiedlichen Fachgebiete und Produktionsbereiche angeboten. In der Tierhaltung sind nicht nur gesetzliche Regelungen und EU-Verordnungen der Grund dafür (siehe: Politische Diskussion zu Tierarzneimitteln und Umwelt), dass spezielle Weiterbildungsmaßnahmen und besondere Qualifizierungsmaßnahmen zunehmend gefordert werden. Branchenspezifische Standards und Normen im internationalen Handel mit Futter- und Lebensmitteln verlangen, dass Schulungsbedarfe ermittelt und der langfristige Kompetenznachweis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Betrieben und Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft realisiert wird. Damit wächst der Bedarf, die vorhandenen und neuen Schulungsangebote zu harmonisieren und international aufeinander abzustimmen. Dieser Aufgabe widmet sich seit 2015 die Education and Qualification Alliance SCE (EQA www.eqasce.de), die von Standardgebern, Zertifizierungsstellen und Bildungsanbietern gegründet wurde.