Die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024
Um bereits bestehende Folgen des Klimawandel zu mindern und vorsorgend zukünftige Klimarisiken zu reduzieren, hat die Bundesregierung, unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Ende 2024 die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 (DAS 2024) beschlossen. Mit der neuen Klimaanpassungsstrategie erfüllt die Bundesregierung eine zentrale Verpflichtung aus dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz. Die Strategie enthält erstmalig messbare Ziele der Klimaanpassung. Die Anpassungsziele sollen die zentralen Klimarisiken, laut Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 (KWRA) für Deutschland, reduzieren.
Die Ziele sind in sieben thematische Cluster gegliedert:
- Cluster Infrastruktur: Verkehr/Verkehrsinfrastruktur und Gebäude
- Cluster Land und Landnutzung: Biologische Vielfalt, Boden, Landwirtschaft, Wald- und Forstwirtschaft
- Cluster menschliche Gesundheit und Pflege
- Cluster Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz
- Cluster Wasser
- Cluster Wirtschaft
- Cluster übergreifende Handlungsfelder
Mehr zu den Klimafolgen und Anpassungsoptionen in den einzelnen Handlungsfeldern finden Sie unter „Klimafolgen Deutschland“ sowie „Anpassung auf Landesebene“.
Wie werden die Ziele gemessen?
Das DAS-Monitoringsystem zur Klimaanpassungsstrategie wird die Fortschritte bei der Zielerreichung anhand von Indikatoren messen. Für die meisten Ziele sind bereits entwickelte oder sich in der Entwicklung befindliche Indikatoren identifiziert. Für einige Ziele müssen die Bundesressorts in den nächsten Jahren neue Indikatoren und Datengrundlagen entwickeln. Die Indikatoren sind eine wichtige Grundlage, um ambitionierte Zielsetzungen festzulegen. Die Daten und Indikatoren des Monitoringsystems werden künftig soweit wie möglich automatisiert aktualisiert und in einer vom UBA betriebenen Datenbankanwendung zusammengeführt werden. Der nächste Monitoringbericht zur DAS, der 2027 veröffentlicht werden soll, wird die wissenschaftliche Grundlage für die Bewertung der Fortschritte in der Zielerreichung im Rahmen der Strategiefortschreibung 2028 sein.
Wie wird die DAS 2024 umgesetzt?
Um die Ziele der DAS zu erreichen, bedarf es konkreter Maßnahmen und Politikinstrumente des Bundes. Mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung die Anpassung Deutschlands an den Klimawandel vorantreibt und wie sie verantwortliche Akteure bei der Umsetzung von Maßnahmen unterstützt, definiert der Aktionsplan Anpassung IV (APA IV). Er stellt die laufenden und künftigen Maßnahmen des Bundes zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels dar.
Weiterentwicklung der DAS
Da sich die Wissensbasis zum Klimawandel und seinen Folgen ständig erweitert, wird die DAS kontinuierlich weiterentwickelt. Es wird ein Berichtswesen genutzt, auf dessen Grundlage regelmäßig Fortschreibungen der DAS veröffentlicht werden. Folgende Grundlagen fließen in die Fortschreibungen ein:
- Der Monitoringbericht schafft einen Überblick über die beobachteten Folgen des Klimawandels und bereits eingeleitete Anpassungsmaßnahmen in Deutschland. Die Aktualisierung erfolgt alle vier Jahre.
- Mit der Klimawirkungs- und Risikoanalyse wird identifiziert, bei welchen Klimawirkungen und in welchen Regionen besondere Betroffenheit und Handlungserfordernisse bestehen. Betrachtet werden Klimawirkungen in den Handlungsfeldern der DAS ebenso wie handlungsfeldübergreifend. Die Aktualisierung erfolgt alle acht Jahre.
- Die Aktionspläne Anpassung (APAs) stellen die laufenden und künftigen Maßnahmen des Bundes zur Anpassung an den Klimawandel dar. Der APA wird regelmäßig aktualisiert und gemeinsam mit der Strategie veröffentlicht.
- Die Evaluation zur DAS analysiert den Strategieprozess und die Wirkung der DAS.
- Über verschiedene Beteiligungsformate werden relevante Akteure in Deutschland in den Prozess eingebunden. Um vielfältige Sichtweisen, Ideen und Wünsche in die neue Anpassungsstrategie einzubinden, beteiligte das BMUV und das UBA Fachleute aus Bundesländern, Kommunen, Verbänden, der Wissenschaft sowie Bürgerinnen und Bürger über den breit angelegten Beteiligungsprozess "Dialog KlimaAnpassung".
Die Gremien der DAS
Die Begleitung und Abstimmung der Arbeiten rund um die DAS erfolgt innerhalb der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) über die Interministerielle Arbeitsgruppe Anpassung an den Klimawandel (IMAA). In der IMAA arbeiten alle Bundesministerien zusammen, stimmen sich regelmäßig über ihre Aktivitäten ab und setzen sich kontinuierlich neue Ziele, um die Voraussetzung für die Klimaanpassung in Deutschland zu schaffen.
Das Behördennetzwerk Klimawandel und Anpassung unterstützt die IMAA unter Leitung des Umweltbundesamts bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der DAS. Als Netzwerk von Bundesbehörden und -institutionen liegt der Schwerpunkt insbesondere in der fachlichen Erarbeitung und Abstimmung von wissenschaftlichen Inhalten zur DAS. Im UBA koordiniert das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) die Arbeiten rund um die DAS.
Der Ständige Ausschuss zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (StA AFK) dient der Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern. Über den StA AFK finden die spezifischen Strategien und Maßnahmen der Landesverwaltungen Berücksichtigung bei den Arbeiten zur DAS. Er ist Teil der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Klima, Energie, Mobilität und Nachhaltigkeit der Umweltministerkonferenz.
Deutsches Klimavorsorgeportal der Bundesregierung
Im September 2018 hat die Bundesregierung das Deutsche Klimavorsorgeportal ins Leben gerufen und unterstützt Kommunen, Unternehmen und Zivilgesellschaft mit passgenauen Informationen und Werkzeugen beim Umgang mit den Folgen des Klimawandels. Das Umweltbundesamt begleitet das Portal mit einem Netzwerk, in dem sich Akteure zur Klimaanpassung austauschen, beraten und voneinander lernen können.