Das am 15. Mai 2023 verabschiedete Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller ab 2024, die Kosten für Einwegkunststoffprodukte zu tragen, die in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelt werden. Seit dem 1. August 2024 können sich neben inländischen Herstellern auch Anspruchsberechtigte sowie ausländische Hersteller über die digitale Plattform DIVID registrieren. weiterlesen
Onlineplattform DIVID des Einwegkunststofffonds ermöglicht jetzt auch Registrierung von Anspruchsberechtigten und ausländischen Herstellern
