Die Verordnung (EU) 2024/573 mit ihren Durchführungsverordnungen stellt neue Anforderungen an Zertifizierungen für bestimmte Tätigkeiten. Teilweise sind Aufstockungskurse notwendig oder bereits absolvierte Weiterbildungen bedürfen einer Anerkennung. Bis spätestens 12. März 2029 ist die Teilnahme an einem Auffrischungskurs oder einem Bewertungsverfahren verpflichtend. weiterlesen
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Abschnitt 4: Zertifizierung
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Abschnitt 3: Aufzeichnungen
Die Verordnung 2024/573 enthält vielfältige Aufzeichnungspflichten. Fragen und Antworten auf häufige Fragen zu diesen Aufzeichnungspflichten finden Sie zukünftig in diesem Abschnitt. weiterlesen
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Abschnitt 1: Übergreifendes und Definitionen
Dieser Abschnitt beantwortet allgemeine Fragen zum Inkrafttreten und zur Gültigkeit von Rechtsvorschriften zu fluorierten Treibhausgasen sowie Fragen grundsätzlichen Charakters. weiterlesen
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Nationale Regelungen zu fluorierten Treibhausgasen
Ergänzend zu den EU-Regelungen gilt in Deutschland seit 2008 die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Durch die neue Verordnung (EU) Nr. 517/2014 wurde eine Anpassung der nationalen Verordnung erforderlich, dies ist 2017 geschehen. Mit der zunehmenden Verknappung teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) durch den Phase down der EU steigt die Nachfrage nach diesen Stoffen. weiterlesen