Ökolandbau

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Bioprodukte sind nicht nur schmackhaft und gesund, ihr Anbau hilft auch der Umwelt. Der Ökologische Landbau ist besonders ressourcenschonend und am Leitbild der Nachhaltigkeit orientiert.

Inhaltsverzeichnis

 

Umweltleistungen des Ökolandbaus

Der ökologische Landbau ist eine besonders ressourcenschonende und umweltverträgliche Form der Landwirtschaft, die sich am Prinzip der ⁠Nachhaltigkeit⁠ orientiert. Der Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngemittel und die Flächenbindung der Tierhaltung fördern nahezu geschlossene Nährstoffkreisläufe: Im Betrieb anfallende Nährstoffe in Mist und Gülle werden auf die hofeigenen Flächen ausgebracht und können von den Pflanzen aufgenommen werden. Nährstoffüberschüsse durch Futtermittelzukauf und Mineraldüngereinsatz werden weitgehend reduziert. Das schont vor allem die Oberflächengewässer und das Grundwasser, die bei ökologischer Bewirtschaftung weniger stark durch ausgetragene Nährstoffe (insbesondere Nitrat) gefährdet sind als im konventionellen Landbau. Weiterhin wirkt sich der Verzicht auf chemisch-synthetische ⁠Pflanzenschutzmittel⁠ positiv auf den Schutz der Gewässer und die ⁠Biodiversität⁠ aus.

Die organische Düngung und der Anbau von stickstofffixierenden Eiweißpflanzen (Leguminosen) fördern die Humusbildung und die Bodenfruchtbarkeit mit positiven Auswirkungen auf die Bodenparameter Aggregatstabilität und die Infiltrationskapazität. Bodenlebewesen finden gute Lebensbedingungen vor und sorgen durch ihre Aktivität für ein stabiles Bodengefüge. Zwischenfrüchte und Untersaaten, die häufig im Ökolandbau angebaut werden, verringern durch die nahezu ganzjährige Bedeckung des Bodens die Gefahr des Bodenabtrags durch ⁠Erosion⁠. Dies trägt zum Hochwasserschutz bei und unterstützt die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels.

Weiterhin fördert der Ökolandbau durch vielfältige Fruchtfolgen mit Zwischenfruchtanbau und dem Verzicht auf Pflanzenschutzmittel die biologische Vielfalt von Pflanzen und Tieren in der Agrarlandschaft. Die tiergerechtere Haltung, die häufig Auslauf und Bewegung sowie frische Luft ermöglicht und eine längere Mastzeit und einen geringeren Antibiotikaeinsatz gewährt, dient dem Tierwohl und sorgt für Akzeptanz in der Bevölkerung.

Der Ökolandbau kann auch einen Beitrag zum ⁠Klimaschutz⁠ leisten, wenn es gelingt, durch ökologische Bewirtschaftungsmaßnahmen den Humusgehalt des Oberbodens dauerhaft zu erhöhen. Denn so werden höhere Mengen an Kohlendioxid gespeichert und der ⁠Atmosphäre⁠ entzogen. Außerdem werden keine Mineraldünger eingesetzt, deren Herstellung besonders energieintensiv ist. 

Die beschriebenen, vergleichsweise guten Umweltleistungen des Ökolandbaus kommen insbesondere in Bezug zur bewirtschafteten Fläche zum Zug. Bei einer flächenbezogenen Betrachtung hat der Ökolandbau in Bezug auf den Ressourcenschutz vielfältige Vorteile gegenüber der konventionellen Bewirtschaftung, die sich vor allem aus dem im Ökolandbau verfolgten Systemansatz und der geringeren Produktionsintensität ergeben.

Bei einer produktbezogenen Betrachtungsweise (Ökoeffizienz) ergibt sich hingegen ein gemischtes Bild. Grund dafür ist, dass im Ökolandbau niedrigere Erträge erzielt werden als im konventionellen Anbau. Die Emissionen pro Produkteinheit, d.h. pro Kilogramm oder Liter, können somit auch höher oder in vergleichbarer Größenordnung ausfallen wie im konventionellen Landbau, weil für die gleiche Menge von z.B. Getreide oder Milch aufgrund der geringeren Erträge, mehr Flächen bewirtschaftet oder Tiere gehalten werden müssen. Dies ist beispielsweise bei der Bewertung der Klimaschutzleistung des Ökolandbaus relevant. Dies macht deutlich, dass allgemein ein landwirtschaftliches System immer nur so nachhaltig sein kann, wie es der korrespondierende Konsum zulässt. 

Ökolandbau

Der Flächenanteil des Ökologischen Landbaus ist ein Schlüsselindikator der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der ökologisch bewirtschafteten Flächen bis 2030 auf 30 Prozent zu erhöhen.

Mit 11,2 Prozent an der landwirtschaftlich genutzten Fläche in 2023 (Datengrundlage: Statistisches Bundesamt, verschiedene Erhebungsmethoden; Bodennutzungshaupterhebung, Agrarstrukurerhebung) ist Deutschland von diesem Zielwert jedoch noch weit entfernt, wenngleich der Flächenanteil des Ökolandbaus in den vergangenen Jahren kontinuierlich stieg. Weitere Anstrengungen und eine ausreichend finanzielle Förderung durch die Europäische Agrarpolitik, des Bundes und der Länder sind daher erforderlich.

Daten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die mit einer anderen Methode erhoben werden, zeigen, dass Ende 2023 insgesamt 36.680 Betriebe – das sind 14,4 Prozent aller landwirtschaftlichen Betriebe Deutschlands - ihre Flächen nach den Grundsätzen und Regeln des ökologischen Landbaus bewirtschafteten. Die ökologisch bewirtschaftete Fläche betrug rund 1.9 Millionen Hektar und damit 11,4 Prozent an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche (⁠BMEL⁠ 2024).

Der innerdeutsche Vergleich zeigt, dass der Ökolandbau je nach Bundesland unterschiedliche Bedeutung hat. Während zum Beispiel in Baden-Württemberg, Brandenburg, im Saarland, in Hessen und in Mecklenburg-Vorpommern ein deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegender Flächenanteil ökologisch bewirtschaftet wurde, hatte der Ökolandbau in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein eine deutlich geringere Bedeutung.

Bioprodukte erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Deutschland ist größter Absatzmarkt und größter Bio-Produzent in Europa. Im Jahr 2023 wurde ein Umsatz von 16,08 Milliarden Euro erzielt. Gegenüber dem Vorjahr 2022 ist die Nachfrage damit um 5 Prozent gestiegen (BÖLW 2024). Trotz des jüngsten Anstiegs der ökologisch bewirtschafteten Flächen übersteigt die Nachfrage nach Bioprodukten das inländische Angebot nach wie vor deutlich. Ein Teil dieser Bio-Importe könnte auch hierzulande produziert werden, was jedoch weitere Anstrengungen im Hinblick auf die Planungssicherheit und -verlässlichkeit der Förderpolitik voraussetzt.

 

Organisation und rechtliche Regelungen

Die gesetzliche Grundlage für den Ökologischen Landbau ist die "Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 und ihren Durchführungsbestimmungen" (Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission. Ziele, Grundsätze und Regeln für die ökologische/biologische Produktion wurden in dieser Verordnung genauer formuliert und sollen zu mehr Transparenz und Verbrauchervertrauen führen.  Weiterhin ist eine Verordnung mit Durchführungsvorschriften zu Einfuhren von ökologischen Erzeugnissen aus Drittländern (Nicht-EU-Staaten) erlassen worden (Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 der Kommission). Das nationale Öko-Landbaugesetz (ÖLG) dient der Durchführung dieser EU-Verordnungen und erlassenen Rechtsakte und bündelt bestimmte Vollzugsaufgaben wie zum Beispiel die Zulassung und das Kontrollsystem. Mit der Änderung im Jahr 2009 wurde das Gesetz an die neuen EU-Vorschriften für den ökologischen Landbau angepasst. Eine weitere Änderung des ÖLG trat am 1. Dezember 2013 in Kraft.

Die EU-Ökolandbau-Verordnung soll in wesentlichen Teilen novelliert werden. Die Europäische Kommission hat am 25. März 2014 einen Vorschlag für eine neue Verordnung über die ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen sowie einen Vorschlag für einen Aktionsplan zur Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus in der EU vorgestellt. Nach sehr kontroversen Diskussionen auf nationaler und europäischer Politikebene wurde der im Ergebnis der interinstitutionellen Beratungen des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission am 28. Juni 2017 erzielte Kompromiss im Sonderausschuss Landwirtschaft am 20. November 2017 von einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt. Am 22. November 2017 folgte diesem Votum auch der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments. Die neue EU-Bio-Verordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die EU-Bio-Basisverordnung VO (EU) 2018/848 vom 30. Mai 2018 ist damit das neue Grundgesetz für die Bio-Branche in der Europäischen Union.

Viele ökologisch wirtschaftende Betriebe in Deutschland sind in Anbau- und Erzeugerverbänden organisiert. Die meisten Verbände gehören dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e. V. (⁠BÖLW⁠) als Dachverband der gesamten deutschen Biobranche an. Der BÖLW ist bestrebt, die Entwicklung der ökologischen Lebensmittelwirtschaft zu fördern und ihre gemeinsamen Interessen zum Ausdruck zu bringen. Im Mittelpunkt der Tätigkeiten steht die Gestaltung der politischen Rahmenbedingungen. Die Richtlinien der deutschen Anbauverbände des Ökologischen Landbaus erfüllen die Kriterien der EU-Öko-Verordnung, sind in einigen Punkten aber strenger als die EU-Vorschriften.

Zur besseren Kennzeichnung ökologisch erzeugter Produkte steht mit dem Biosiegel seit 2001 ein bundesweit einheitliches Öko-Label zur Verfügung. Die Europäische Kommission führte zum 1. Juli 2010 ein neues EU-Bio-Logo (ein aus Sternen geformtes Blatt) verpflichtend für Bio-Produkte ein. Seit dem 1. Juli 2012 muss das EU-Bio-Logo nach einer zweijährigen Übergangsfrist nun verbindlich auf allen Bioprodukten abgedruckt sein. Es gewährleistet die schnelle Wiedererkennung ökologisch erzeugter Produkte durch den Verbraucherinnen und Verbraucher. Neben dem verpflichtenden EU-Bio-Siegel können Hersteller in der EU ihre Bio-Produkte auch weiterhin mit den anerkannten, national bekannten Bio-Siegeln und privatwirtschaftlichen Logos (zum Beispiel Demeter, Naturland, etc.) kennzeichnen.

 

Förderung des Ökologischen Landbaus

Die besonders umweltverträgliche und ressourcenschonende Produktion ökologischer Erzeugnisse erfordert einen höheren Bewirtschaftungsaufwand und eine höhere Arbeitsintensität bei der Verarbeitung. Aufgrund der geringeren Erträge und des höheren Aufwands sind Bio-Produkte in der Regel teurer als konventionelle Lebensmittel und Konsumgüter. Ökobetriebe stehen dennoch wirtschaftlich häufig besser da, als vergleichbare konventionelle Betriebe. Die ökologischen Umweltleistungen werden im Rahmen der europäischen Agrarpolitik und der Länder als Agrarumweltmaßnahme gefördert und honoriert. Insbesondere die Umstellung auf eine ökologische Wirtschaftsweise erfordert in den ersten zwei bis drei Jahren, in denen die Produkte noch nicht als Öko-Ware mit entsprechend höheren Preisen verkauft werden dürfen, eine gezielte Unterstützung. Die Umstellung auf und die Beibehaltung des ökologischen Landbaus wird in Deutschland als ein Bestandteil der Agrarumweltprogramme nach der Verordnung (EU) Nr. 1698/2005 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (⁠ELER⁠) unterstützt. Der Bund beteiligt sich über die Bund-Länder-„Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (⁠GAK⁠) an der Förderung des Ökologischen Landbaus. Die Finanzierung der Förderprogramme teilen sich die Europäische Union sowie der Bund (60 Prozent) und die Länder (40 Prozent). Die EU-Gelder müssen von den Bundesländern kofinanziert werden. Das heißt, dass sie nur abgerufen und eingesetzt werden können, wenn die Bundesländer aus ihrem Haushalt selbst Finanzmittel aufbringen. Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip haben die Bundesländer bei der Umsetzung der Agrar-Förderprogramme Gestaltungsspielräume, um die Programme länderspezifisch auszurichten. Die Förderprämien für die Umstellung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus sind daher in den Bundesländern unterschiedlich hoch.

Ziel der bereits 2017 veröffentlichten Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL) war es der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft Wachstumsimpulse zu geben. Die ZöL wurde 2023 in einem partizipativen Prozess mit zahlreichen Akteuren aus Wirtschaft, Politik, Forschung, Beratung und Praxis zur „Bio-Strategie 2030 - Nationale Strategie für 30 Prozent ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft bis 2030“ weiterentwickelt. Sie zeigt anhand von sechs Handlungsfeldern mit insgesamt 30 konkreten Maßnahmen Wege auf, wie die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft nachhaltig gestärkt und das Flächenziel erreicht werden kann. Zentrales Finanzierungsinstrument der Bio-Strategie 2030 ist das Bundesprogramm ökologischer Landbau (BÖL). Mit dem BÖL werden Weiterbildungs- und Informationsangebote sowie Forschungsvorhaben zur Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Bioprodukten gefördert. Das Etat des BÖL betrug 2023 35 Millionen Euro.

Die Bereitschaft von Landwirtinnen und Landwirten zur Umstellung auf ökologischen Landbau setzt eine finanzielle Planungssicherheit und Verlässlichkeit voraus. Das Ziel der Bundesregierung, einen Anteil von 30 Prozent Ökolandbauflächen in Deutschland zu erreichen, hängt ganz wesentlich von der Sicherstellung ausreichender Mittel für den Ökolandbau ab. Es liegt somit in der Hand der europäischen und deutschen Agrar- und Umweltpolitik, sich für eine ausreichende Ausstattung der zweiten Säule der Agrarpolitik und entsprechende Mittel im Bundes- und Länderhaushalt einzusetzen, um die Belange des Umweltschutzes in der Landwirtschaft stärker zu unterstützen.

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 Ökolandbau  Bioprodukt  Nährstoffkreislauf  Nachhaltigkeit  Agrarumweltmaßnahme  Agrarförderpolitik