Öffentliche Konsultation des Vorschlags endet am 25.09.2023
Während der Konsultation sind Kommentare aus 53 Ländern bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingegangen. 23 % der Kommentare kamen dabei aus Deutschland. 68 % der Kommentare wurden von Industrieverbänden oder Unternehmen eingereicht, 28 % von Einzelpersonen und 4 % sind Kommentare von Nicht-Regierungsorganisationen, Behörden, Forschungseinrichtungen oder anderen Organisationen.
Viele Kommentare, die während der Konsultation eingereicht wurden, sind bereits auf der Internetseite der ECHA verfügbar. Als vertraulich Gekennzeichnete Informationen werden nicht veröffentlicht.
Nächste Schritte
Die Kommentare werden nun von den Behörden der fünf Länder, die den ursprünglichen Vorschlag ausgearbeitet haben, sowie den unabhängigen wissenschaftlichen Ausschüssen für Risikobewertung (RAC) und Sozio-Ökonomische Analysen (SEAC) der ECHA geprüft.
Die Behörden werden prüfen, ob aufgrund der Kommentare eine Anpassung des ursprünglichen Vorschlags erforderlich ist. RAC & SEAC werden Stellungnahmen zum Beschränkungsvorschlag veröffentlichen und dabei auch die eingereichten Informationen berücksichtigen. Zudem wird eine Rückmeldung auf die Kommentare veröffentlicht werden.
Sobald die Stellungnahmen fertiggestellt sind, werden sie zusammen mit dem überarbeiteten Vorschlag, den Kommentaren und Rückmeldungen auf die Kommentare an die Europäische Kommission weitergeleitet. Diese entscheidet dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über eine mögliche Beschränkung. Mit dieser Entscheidung ist voraussichtlich 2025 zu rechnen.
Das UBA spricht sich dafür aus, dass der vorgelegte Vorschlag zügig geprüft und möglichst umfassend umgesetzt wird. So kann eine schnelle und weitreichende Minimierung der Verwendung von PFAS erreicht werden.
Alle Dokumente und der Stand des Verfahrens können auf der Internetseite der ECHA eingesehen werden.
Umfassender Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der EU
Die Risiken, welche sich aus der Herstellung, dem Inverkehrbringen, oder der Verwendung von PFAS ergeben sind derzeit nicht angemessen kontrolliert. Daher haben die Behörden fünf europäischer Länder (DE, NL, NO, DK und SE), darunter das UBA, im Januar 2023 einen Vorschlag zur Beschränkung aller PFAS bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Dieser wurde im März 2023 veröffentlicht und konnte nun bis September 2023 kommentiert werden. Der Vorschlag sieht vor, dass PFAS nur noch in Bereichen zum Einsatz kommen dürfen in denen es auf absehbare Zeit keine geeigneten Alternativen geben wird bzw. wo die sozio-ökonomische Vorteile die Nachteile für Mensch und Umwelt überwiegen.