Politischer Rahmen und gesetzliche Anforderungen
Im Dezember 2020 ist vom Niedersächsischen Landtag das Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG) verabschiedet worden, das neben dem Klimaschutz auch Regelungen zur Klimafolgenanpassung vorsieht. Unter anderem fordert das Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG) die Entwicklung einer Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die anschließend alle fünf Jahre fortgeschrieben wird. Die 2022 veröffentlichte Anpassungsstrategie baut auf der „Empfehlung für eine niedersächsische Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ aus dem Jahr 2012 auf.
2021 wurde das Kompetenzzentrum Klimawandel, kurz NIKO, gegründet. Das NIKO ist die zentrale Ansprechstelle in Niedersachsen für alle Themen rund um den Klimawandel und die Klimaanpassung.
Die niedersächsische Landesregierung legte 2021 erstmalig eine Niedersächsische Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels vor. Die Anpassungsstrategie stellt ressortübergreifend den Anpassungsbedarf an die Auswirkungen des Klimawandels für Niedersachsen dar. In 17 Handlungsfeldern zeigt die Strategie auf, inwiefern der Klimawandel Auswirkungen auf Niedersachsen haben wird und welche Anpassungsmaßnahmen notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Veränderungen des Wasserhaushalts, insbesondere der Grundwasserneubildung; höhere Sturmflutgefährdung an Küste und Inseln, Steigerung der potenziellen Bewässerungsbedürftigkeit und verlängerte Vegetationszeiten, Veränderung von Bodenzustand und -funktionen und Zunahme der Hitzebelastung.
Mit der Fortschreibung der Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels wird auch der Stand der bisherigen Maßnahmenumsetzung und eine Bewertung der Maßnahmen vorgenommen.
Im Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) von Dezember 2023 werden Niedersachsens Gemeinden und Samtgemeinden dazu verpflichtet, bis Dezember 2026 zu ermitteln und erfassen, für welche Flächen ihres Gebiets die Möglichkeit zur Entsiegelung besteht. Dafür stellt das Land Niedersachsen einen digitalen Entsiegelungskataster bereit.
Mit der geplanten nächsten Novelle des NKlimaG Anfang 2025 sollen die Anforderungen des Bundes-Klimaanpassungsgesetz an kommunale Klimaanpassung in Landesrecht umgesetzt werden.