Maßnahmen zur Reduzierung von Schäden an Gebäuden durch Starkregen und Flusshochwasser
Technische Anpassungsmaßnahmen können Gebäude vor Starkregen, Sturzfluten und Flusshochwasser schützen oder deren Folgen abmildern. Um das Eindringen von Wasser durch Gebäudeöffnungen zu verhindern, eignen sich beispielsweise Aufkantungen im Eingangsbereich, vor Kellertreppen und Lichtschächten. Für Hochwassersituationen sind auch Barrieresysteme geeignet, die Gebäudeöffnungen absichern. Maßnahmen zur Versickerung und zum Wasserrückhalt, wie Dachbegrünung, Entsiegelung und Versickerungsmulden, halten Regenwasser länger zurück und tragen dazu bei, Überflutungen am Gebäudesockel zu vermeiden. Eine funktionierende Dachentwässerung mit Notüberläufen an Dachrinnen, Balkonen und Terrassen ist ebenso wichtig wie der Rückstauschutz bei Sanitärobjekten unterhalb der Rückstauebene. In hochwassergefährdeten Gebieten sollte bei Neubauten erwogen werden, auf die Unterkellerung zu verzichten. Von großer Bedeutung ist auch die sichere Lagerung wassergefährdender Stoffe (zum Beispiel Öl und Chemikalien).
Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Erstellung von Starkregen- und Hochwassergefahrenkarten. Sie dienen sowohl Kommunen als Grundlage für die Planung von Vorsorge- und Notfallmaßnahmen als auch Grundstücks- und Gebäudeeigentümern zur Information und Bewusstseinsbildung.
Auf politischer Ebene müssen Anpassungserfordernisse in bestehenden technischen Normen und Regelwerken im Bauwesen stärker berücksichtigt werden. Zudem sind bauliche Standards erforderlich, die einer klimawandelbedingt höheren Frequenz und Intensität von Hochwasser- und Starkregenereignissen Rechnung tragen. So kann dazu beigetragen werden, Bauweisen anzupassen oder gar Baugenehmigungen auf gefährdeten Flächen zu versagen.
Darüber hinaus sind Instrumente der Bau- und Planungspraxis weiterzuentwickeln. So sind beispielsweise seit dem Jahr 2020 in der Städtebauförderung Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grünen Infrastruktur wichtige Fördervoraussetzungen.
Auch die Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung hinsichtlich der Klimarisiken und des bestehenden Anpassungsbedarfs ist ein wichtiger Baustein. Dies betrifft Berufsverbände, wie Ingenieur-, Handwerks- und Architektenkammern, ebenso wie Gebäudeeigentümer*innen, Verwaltungen und Mieter*innen.
Indikator aus dem Monitoring zur DAS: Fördermittel für klimawandelangepasstes Bauen und Sanieren
Maßnahmen zur Anpassung der Vegetation in Siedlungen
Bei der Neupflanzung von Stadtgrün ist darauf zu achten, dass die Pflanzen ausreichend hitze- und trockenheitstolerant sind. Kommunen benötigen Planungswerkzeuge und Informationsmaterialien, die bei der Auswahl klimaresilienter Bäume unterstützen. Die Artenzusammensetzung von Stadtbäumen sollte grundsätzlich diversifiziert werden. Neue Konzepte zur dezentralen Bewässerung von Stadtgrün helfen, um den Trockenstress für Pflanzen zu reduzieren. Hierzu zählt z. B. die Nutzung von Wasser aus Regenrückhaltebecken oder die Ableitung von Regenwasser von Straßen, Geh- und Radwegen in Pflanzgruben im Sinne des Leitbildes „Schwammstadt“.
Mithilfe der Städtebauförderung kann Siedlungsvegetation gezielt gestärkt werden. Förderfähige Maßnahmen sind beispielsweise die Schaffung oder Erweiterung von Grünflächen, die Vernetzung von Grün- und Freiflächen, die Begrünung von Bauwerksflächen sowie die Erhöhung der Biodiversität.
Im Zuge der Nachverdichtung von Städten ist es von besonderer Bedeutung, das Prinzip der doppelten Innenstadtentwicklung zu berücksichtigen. Dabei gilt es, die Nachverdichtung so zu gestalten, dass bestehende Grünflächen erhalten bleiben und wenn möglich neue geschaffen werden.
Auf politischer Ebene ist die Einführung von Standards förderlich, beispielsweise bezüglich Baumgrößen und Bodeneigenschaften wie Durchwurzelbarkeit und Wasseraufnahme- und Wasserspeicherkapazität. Standards könnten an den Grünflächenfaktor oder den Biotopflächenfaktor angelehnt sein, welche bei der Aufstellung von Bebauungsplänen bereits festgesetzt werden können. Ebenfalls hilfreich kann die Monetarisierung der Ökosystemleistungen sein, die Grünflächen- und Gehölzbestände erbringen. Die Sichtbarkeit dieser Leistungen und damit auch das Bewusstsein für deren Relevanz hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel ließe sich dadurch erhöhen.
Indikator aus dem Monitoring zur DAS: Erholungsflächen
Maßnahmen zur Reduzierung des Wärmeinseleffekt
Um die Hitzebelastung in Städten zu senken, gilt es, Grünflächen und Stadtbäume zu erhalten und zu erweitern. Auch Fassaden- und Dachbegrünung trägt zur Kühlung und zur Verbesserung des Mikroklimas bei. Auch die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Leitbild „Schwammstadt“ hat positive Effekte auf den Wärmeinseleffekt: Hierbei wird Regenwasser lokal gespeichert und z. B. zur Bewässerung genutzt, anstatt in die Kanalisation abgeleitet zu werden.
Zur Förderung solcher Maßnahmen sind Informationsmaterialien, Planungswerkzeuge und Handlungsempfehlungen für die Stadt- und Freiraumplanung hilfreich. Die Städtebauförderung unterstützt bei der Finanzierung. Darüber hinaus müssen bestehende technische Normen und Regelwerke im Bauwesen an die Erfordernisse des Klimawandels angepasst werden, um das klimaangepasste Bauen von Gebäuden zu fördern.
Auf der Ebene einzelner Gebäude können bauliche Maßnahmen helfen, um die Aufheizung im Innenraum zu reduzieren. Dazu gehören Verschattungselemente, Wärmedämmung oder eine klimagerechte Architektur. Bei Neubauten ist von vornherein verstärkt auf sommerlichen Wärmeschutz und Lüftungsmöglichkeiten zu achten. Darüber hinaus wirken sich auch Begrünungsmaßnahmen im Gebäudeumfeld positiv auf das Innenraumklima aus.
Indikatoren aus dem Monitoring zur DAS: Dachbegrünung von Bundesgebäuden, Spezifischer Energieverbrauch der privaten Haushalte für Raumwärme