Politischer Rahmen und gesetzliche Anforderungen
Anfang 2018 beschlossen das Land und die beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven die Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels. Sie liefert einen konkreten Handlungsrahmen für Politik und Verwaltung, wie das Land und die Stadtgemeinden robust gegenüber Klimafolgen entwickelt werden können und wie die Eigenvorsorge der Bevölkerung gestärkt werden kann. Auf Basis von Betroffenheitsanalysen wurden insgesamt 19 Strategieziele für Mensch, Umwelt und Gebäude/Infrastruktur definiert. Daraus abgeleitet beschreiben 28 sogenannte Schlüsselmaßnahmen konkrete Handlungsansätze für die nächsten Jahre.
Die Klimaanpassungsstrategie wurde in den Jahren 2023-2024 fortgeschrieben und neue Ziele und Schlüsselmaßnahmen formuliert. Diese soll im ersten Quartal 2025 der Politik zum Beschluss vorgelegt werden. Im Prozess der Fortschreibung der aktuellen Anpassungsstrategie wurde der Umsetzungsstand der Schlüsselmaßnahmen der Anpassungsstrategie von 2018 evaluiert.
Als Bestandteil der Klimaanpassungsstrategie wurde im September 2024 der Hitzeaktionsplan Bremen beschlossen.
Im Februar 2023 wurde das Bremer Klima- und Energiegesetz (BremKEG) novelliert. Mit dem Ziel, die Folgen des Klimawandels zu vermindern, wird in § 3 die Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie gemessen an den wissenschaftlichen sowie internationalen, Bundes-, Landes- und kommunalen Entwicklungen bestimmt. Weiterhin wurde festgelegt, dass die Fortschreibung spätestens alle fünf Jahre erfolgt und die Ziele der Klimaanpassungsstrategie durch die Träger öffentlicher Belange im Rahmen ihrer Tätigkeit zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus wurde in dem neu geschaffenen §6a ein Monitoring zur Klimaanpassungsstrategie festgelegt und die vorgesehenen Anforderungen dafür benannt.
Die Bremischen Landesbauordnung enthielt bereits vor ihrer Neufassung 2024 Bestimmungen, die Bezüge zu den Zielen der Klimaanpassung aufweisen:
- 8 BremLBO: Regelungen hinsichtlich der Befestigung baulich ungenutzter Grundstücksflächen
- 15 BremLBO: Grundsatz, dass Gebäude einen ihrer Nutzung und den klimatischen Verhältnissen entsprechenden Wärmeschutz aufweisen müssen
- 86 BremLBO: Ermächtigung, dass die beiden Stadtgemeinden durch Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen und hierbei u. a. Regelungen für die Begrünung von baulichen Anlagen sowie über die Gestaltung der Freiflächen von Baugrundstücken treffen.
Mit der 2024 erfolgten Neufassung wird die Bremischen Landesbauordnung u. a. um Regelungen erweitert, die durch Anforderungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels begründet sind. Wesentlich sind folgende Bestimmungen:
- In die Generalklausel gemäß § 3 BremLBO-2024 werden Regelungsziele der Klimaanpassung aufgenommen.
- Das Begrünungsortsgesetz hatte 2019 erstmals eine das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen betreffende rechtliche Verpflichtung zur Erhöhung des Anteils an begrünten Flachdachflächen und begrünten Freiflächen geschaffen. Die erste Fassung des Begrünungsortsgesetz wurde im Zug einer Neufassung 2023 mit dem Ziel nachgeschärft, durch eine Erweiterung der Gebäudebegrünung Gebäude vor Überhitzung zu bewahren, den Abfluss des Regenwassers zu verlangsamen bzw. zu vermindern, die Luftbelastung mit Stickstoffdioxid zu reduzieren und somit insgesamt ein milderes Stadtklima zu erreichen. Im Zuge der Neufassung der Landesbauordnung wurden die Regelungen des BegrünungsOG 2024 in das Bauordnungsrecht überführt und finden damit auch Anwendung für die Stadtgemeinde Bremerhaven.
- Im neugefassten § 8 BremLBO-2024 wird bezüglich der Baugrundstücke nunmehr präzisiert, dass nicht für bauliche Anlagen genutzte Grundstücksflächen wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und dauerhaft zu begrünen oder zu bepflanzen sind, soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen (Absatz 1). Die Regelung findet keine Anwendung, soweit Bebauungspläne oder andere Satzungen Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen treffen. Zudem wird eine Entsiegelung von Konversionsflächen gefordert (Absatz 2). Die Übergangsvorschriften gemäß § 87 BremLBO-2024 enthalten die Bestimmung, dass bestehende Freiflächen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 den Anforderungen des § 8 Absatz 1 BremLBO-2024 entsprechen müssen (Absatz 6).
- 32 BremLBO-2024 enthält eine Verpflichtung zur Begrünung von Flachdachflächen von mehr als 50 Quadratmetern einschließlich Angaben zur baulichen Ausführung und zu Berücksichtigung weiterer öffentlich-rechtlicher Vorschriften.
Länderspezifische Anpassungsmaßnahmen
In einzelnen Handlungsfeldern werden im Land Bremen bereits konkrete Aktivitäten zur Anpassung an den Klimawandel verfolgt bzw. umgesetzt.
Im Zuge der Umsetzung Klimaanpassungsstrategie wurde 2022 die Landeszentrale Klimaanpassung Bremen bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft eingerichtet. Zu ihren Aufgaben gehört u. a. die Bereitstellung von Klimainformationen und Klimamodelldaten als Grundlage für Planungen und Risikoabschätzungen, die Unterstützung in der Planung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen, der fachliche Austausch mit überregionalen, nationalen und internationalen Akteuren sowie die Verstetigung des Gesamtprozesses im Zuge der Fortschreibungen der Klimaanpassungsstrategien.
Folgende Schlüsselmaßnahmen wurden in der Anpassungsstrategie 2018 für das Land Bremen definiert:
- Bedarfsprüfung für eine Stadtklimaanalyse in Bremerhaven
- Fachkarte zur Sicherung und Weiterentwicklung klimatisch relevanter Grünflächen und -korridore in Bremerhaven
- Monitoring des Grundwassers
- Adaptives und phänologisches Schutzgebietsmanagement
- Sicherstellung langfristig klimawandelgerechter Küstenschutzsysteme
- Informationskampagne zur Klimaanpassung für Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit
- Integriertes Konzept zur Bewältigung von Extremwetterereignissen
- Klimaanpassungskonzepte für die Hafenanlagen
- Modellierung klimawandelbedingter Grundwasseränderungen
Lokale Maßnahmen
Bei der Entwicklung des Hitzeaktionsplans Bremen.Bremerhaven wurden Verbände und Organisationen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich eingebunden bei der Klimarisikoanalyse und der Entwicklung von Maßnahmen.
Bei der Erstellung einer Potentialstudie Klimaanpassung für den Stadtteil Kattenturm in Bremen wurden die Stakeholder des Stadtteils intensiv in den Prozess eingebunden inkl. einer Jugendbeteiligung.
Das Projekt KlimPark soll Bremens Kleingewässer fit für den Klimawandel machen. Dabei baut das Projekt auf die 2018 beschlossene Klimaanpassungsstrategie auf und knüpft an die Schlüsselmaßnahme HB 3 "Klimaangepasste Gestaltung und Unterhaltung von Gewässern" an. Ziel ist die Steigerung der Klimaresilienz der Parkgewässer und der urbanen Kleingewässer durch die Etablierung und anschließende Verstetigung eines klimaangepassten Kleingewässermanagements in der Stadtgemeinde Bremen. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz BMUV im Rahmen des Förderprogramms "Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel". Bremer Bürgerinnen und Bürger können beim KlimPark Projekt aktiv mitmachen. Bei der “Citizen Science Initiative“ sind interessierte Personen oder Personengruppen aufgerufen, sich an einem Gewässer-Monitoring zu beteiligen. Freiwillige können das Projekt und damit das Bremer Kleingewässermanagement unterstützen, indem sie Beobachtungen und Daten über den Zustand der Kleingewässer aus ihrem eigenen Umfeld weitergeben.
Kooperation und Austausch mit dem Privatsektor
Ziel des Modellbereichs im Projekt BREsilient II (Juni 2021 - Juli 2023) war eine Resilienzsteigerung der Bremer Wirtschaft, insbesondere der als besonders klimavulnerabel identifizierten Branchen Logistik und Ernährung. Weitere Informationen befinden sich unter Klimaanpassung für Unternehmen.
Stand der Maßnahmenumsetzung
Die Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen von 2018 ist insgesamt bereits weit fortgeschritten. Alle Maßnahmen wurden angestoßen bzw. vorbereitet. Einige befinden sich noch in der Umsetzung, die meisten sind vollständig umgesetzt bzw. bereits verstetigt worden. Einige Schlüsselmaßnahmen zeichnen sich durch einen prozessualen Charakter aus, mit dem Ziel einer dauerhaften Umsetzung bzw. Weiterführung in nachgelagerten Maßnahmen. Aufgrund dessen können sie nicht im engeren Sinne als abgeschlossen betrachtet werden. So ist beispielhaft der Bremer Klimaanpassungscheck (HB 8) entstanden, der nun als Leitfaden zur Integration der Klimaanpassungsbelange in die städtebauliche Planung dient.
Weiterhin wurden im Rahmen von Schlüsselmaßnahmen Angebote geschaffen und etabliert, die unmittelbar der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und stetig genutzt werden können. Hierzu gehören etwa das online verfügbare Auskunfts- und Informationssystem Starkregenvorsorge für Bremen samt kostenfreier Beratungsangebote vor Ort, die auch den naturnahen Umgang mit Regenwasser betreffen. Ebenso wurde ein Gründachkataster erarbeitet und online gestellt sowie ein Förderprogramm zur Regenwasserbewirtschaftung und für Fassadenbegrünung der Bremer Umweltberatung neu aufgelegt. Des Weiteren sind mit mehreren Trinkwasserbrunnen respektive eines Refill-Netzwerks kostenlose Trinkwasserangebote in Bremen und Bremerhaven geschaffen worden.
Weitere Informationen unter Anpassung und Projekte im Land Bremen
EU und internationale Kooperation
Das Land Bremen ist einer der Unterzeichner der EU Mission to Adaptation und nimmt an dem EU Horizon Projekt „Pathways2Resilience“ als einer der Sub-Partner teil.
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