Die Windenergie an Land hat sich in den vergangenen 20 Jahren zur wichtigsten Energiequelle unter den erneuerbaren Energien entwickelt. Mit einer Stromerzeugung von 92,2 Terawattstunden leisteten Windenergieanlagen (WEA) an Land im Jahr 2018 nach der Braunkohle den zweitgrößten Beitrag im Stromsektor. Damit sind sie von großer Bedeutung für das Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2030 den Anteil der erneuerbare Energien im Stromsektor auf 65 Prozent zu steigern.
Aktuell wird jedoch über verpflichtende Mindestabstände zwischen WEA und Wohngebieten diskutiert. Befürworter versprechen sich davon eine stärkere Akzeptanz der WEA innerhalb der Gemeinden.
Eine Analyse des Umweltbundesamtes zeigt jedoch: Generelle Siedlungsabstände würden die Kapazitäten für die Windenergienutzung stark reduzieren. Bereits bei einem Mindestabstand von 1.000 Metern zu benachbarten Wohngebieten würde sich das gesamte Leistungspotenzial von derzeit noch 80 Gigawatt auf 40 bis 60 Gigawatt reduzieren. Bei 1.200 Metern Mindestabstand sinkt das Leistungspotenzial sogar auf nur 30 bis 50 Gigawatt. Damit würde langfristig bestenfalls ein viel zu geringfügiger Zubau ermöglicht werden – und die Klimaschutzziele werden nicht erreicht.
Besser wäre, bei der Planung von Windparks die standortspezifischen Gegebenheiten zu berücksichtigen – und so dem Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm und anderen Beeinträchtigungen ausreichend Rechnung zu tragen. Pauschale Mindestabstände bergen laut Umweltbundesamt sogar das Risiko, dass sich der Nutzungsdruck auf Waldflächen oder bisher unzerschnittene Landschaftsräume erhöht.
Hier können Sie das vollständige Positionspapier und ein zusammenfassendes Factsheet herunterladen.