Plattform für Antragstellerinnen und Antragsteller
Bitte füllen Sie den Fragebogen sorgfältig aus. Sie vereinfachen damit uns und Ihnen die Arbeit und beschleunigen das Verfahren. Das heißt für Sie: Füllen Sie die Genehmigungsanträge vollständig und ohne Verweise auf Anträge aus den Vorjahren sowie vorausschauend aus. Dazu gehört auch, dass Sie den Genehmigungszeitraum, das Arbeits- oder Reisegebiet, alle beabsichtigten Tätigkeiten oder wissenschaftlichen Arbeiten (wie Probenahmen) einschließlich des geplanten Einsatzes von Geräten umfassend und unter Einbeziehung möglicher Alternativen und Eventualitäten angeben.
Der Antrag ist grundsätzlich in deutscher Sprache auszufüllen. Ergänzend können Sie dem Antrag englische Dokumente zum Vorhaben beigefügen. Sofern Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, können Sie den Antrag ggf. auch in englischer Sprache ausfüllen.
Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen bitte rechtzeitig vor dem geplanten Beginn der Tätigkeit ein, d. h. für Kategorie I mindestens drei Monate vor Beginn der Reise in die Antarktis. Für die Bearbeitung eines Genehmigungsantrags zur Durchführung einer Tätigkeit dieser Kategorie gilt grundsätzlich eine Bearbeitungszeit von sechs Wochen. Maßgeblich für den Beginn der Bearbeitungsfrist ist der Eingang der vollständigen Antragsunterlagen. Für Vorhaben der Kategorie II und III gelten längere Bearbeitungszeiten.
Jede Veränderung einer Tätigkeit in räumlicher oder zeitlicher Hinsicht oder nach Art und Umfang unterliegt als Tätigkeit im Sinne des AUG der Genehmigungspflicht und ist daher dem Umweltbundesamt unverzüglich mitzuteilen. Grundsätzlich gelten auch für das hier gegebenenfalls notwendige Genehmigungsverfahren die vorgenannte Bearbeitungszeit und die Anforderungen an den Genehmigungsantrag. Bei Änderungsanträgen, die eine kurzfristige Entscheidung des UBA und keine Beteiligung anderer Behörden erfordern, gilt eine Bearbeitungszeit von fünf Arbeitstagen. Sind andere Behörden (z. B. das Bundesamt für Naturschutz, BfN, oder das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, BSH) zu beteiligen, ist eine Bearbeitungszeit von mindestens zwei Wochen zu berücksichtigen. Ist darüber hinaus auch das Einvernehmen des BfN einzuholen, beträgt die Bearbeitungszeit vier Wochen.
Wir weisen darauf hin, dass einige Aktivitäten in der Antarktis aufgrund spezieller Verbote grundsätzlich untersagt sind und nur durchgeführt werden dürfen, wenn das UBA hierfür eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat. So ist es grundsätzlich verboten, in der Antarktis einzelne Individuen heimischer Säugetiere oder Vögel zu töten, zu verletzen, zu fangen, zu berühren oder erheblich zu stören. Ob eine erhebliche Störung heimischer Säugetiere oder Vögel vorliegt, ist im Einzelfall zu entscheiden. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier. Daneben ist es untersagt, auf die in der Antarktis heimische Tier- und Pflanzenwelt schädlich einzuwirken. Ausnahmen von den vorgenannten Verboten sind nur im Einvernehmen mit dem BfN und nur aus wissenschaftlichen Gründen möglich.
Auch das Verbringen von Erde sowie nicht heimischen Tieren oder Pflanzen in die Antarktis oder das Betreten, Befahren und Überfliegen von besonders geschützten Gebieten der Antarktis sind grundsätzlich verboten. Für die Ausnahmegenehmigungen von diesen Verboten des AUG gelten grundsätzlich keine verfahrensrechtlichen Besonderheiten, da sie im Regelfall in die allgemeine Tätigkeitsgenehmigung aufgenommen werden. Die Genehmigung zum Betreten, Befahren oder Überfliegen besonders geschützter Gebiete kann das UBA erteilen, wenn die geplante Tätigkeit dem Verwaltungsplan des betreffenden Schutzgebietes entspricht.
Wichtiger Hinweis:
Die zunehmende Intensität der Ausbrüche des hochansteckenden H5N1-Vogelgrippevirus (Highly Pathogenic Avian Influenza, HPAI) hat weltweit erhebliche Auswirkungen auf Vögel und Wildtiere. Es besteht ein erhöhtes Risiko der Einschlep-pung oder Verbreitung von HPAI in die Antarktis durch infizierte wandernde Seevögel sowie durch kontaminierte Stiefel, Kleidung und Ausrüstung. Um die Ausbreitung und die damit verbundene Gefahr für Vögel und Meeressäuger sowie das Risiko der Über-tragung auf den Menschen zu minimieren, sind unbedingt die Vorkehrungen und Maßnahmen des HPAI Guidelines and Mitigation Plan einzuhalten.
Fünf Beispiele sollen Ihnen bei der Wahl der richtigen Fragebögen helfen.
1. Sie möchten eine Forschungstätigkeit südlich 60° südlicher Breite durchführen:
Dann füllen Sie bitte den Fragebogen „Forschung“ aus. Hat die beantragte Tätigkeit mindestens geringfügige oder vorübergehende Auswirkungen auf die antarktische Umwelt ist nach Aufforderung durch das Umweltbundsamt eine Umwelterheblichkeitsstudie einzureichen. Dabei ist das „Merkblatt zur Erstellung einer Umwelterheblichkeitsstudie (UES) für Forschungsvorhaben in der Antarktis“ zu beachten. Möchten Sie bei Ihrer Tätigkeit akustische Messverfahren einsetzen, füllen Sie zusätzlich die Anlage Fragebogen „Forschung unter Anwendung akustischer Messverfahren“ aus. Sofern Sie Erde oder in der Antarktis nicht heimische Tiere und Pflanzen einbringen möchten, nutzen Sie bitte die Anlage Fragebogen „Verbringung von Erde oder in der Antarktis nichtheimische Tiere und Pflanzen“. Möchten Sie ein besonders geschütztes Gebiet der Antarktis betreten, füllen Sie bitte den Fragebogen „Betreten, Befahren oder Überfliegen besonders geschützter Gebiete“ aus. Besteht die Möglichkeit, dass Sie im Rahmen Ihrer wissenschaftlichen Tätigkeiten heimische Tiere töten, verletzen, fangen, berühren oder erheblich stören oder beabsichtigen Sie eine solche Handlung, füllen Sie bitte den Fragebogen „Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 17 Abs. 2 AUG“ aus. Dieser Antrag ist ebenfalls auszufüllen, wenn heimische Pflanzen oder Invertebraten in solchen Mengen entfernt oder beschädigt werden sollen, dass deren Verbreitung oder Dichte erheblich beeinträchtigt wird. Sofern die Möglichkeit besteht, dass durch Ihre Forschungstätigkeit auf die in der Antarktis heimische Tier- oder Pflanzenwelt im Sinne von § 17 Abs. 1 Nr. 2 AUG schädlich eingewirkt wird, ist ebenfalls ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen.
Bitte beachten Sie bei Überflügen von Tieransammlungen das Merkblatt „Betrieb von Luftfahrzeugen in der Nähe von Tieransammlungen“.
Für den Einsatz eines unbemannten Flugsystems im Rahmen einer Expedition des Alfred-Wegener-Instituts (AWI) oder in der Nähe von Infrastrukturen des AWI fordert das AWI deren Zustimmung. Bitte stellen Sie den Antrag auf Genehmigung beim UBA und holen Sie zusätzlich die Zustimmung des AWI ein. Nähere Informationen dazu finden Sie hier. Das beim AWI eingereichte Formular sowie die gegebenenfalls bereits vorliegende Zustimmung können Sie dem Genehmigungsantrag an das UBA beifügen.
2. Sie veranstalten eine Kreuzfahrt in das Gebiet südlich 60° südlicher Breite:
Füllen Sie bitte den Fragebogen „Kreuzfahrt“ aus. Dieser setzt sich aus vier Teilen zusammen. Vor Reiseantritt füllen Sie bitte (1) den Teil 1, Vorabangaben, (2) den Teil 2, Schiffsgrunddaten sowie (3) den Teil 3, Erfahrungsnachweise aus. Nach Abschluss der Reise füllen Sie bitte (4) den Teil 4, Nachreiseangaben aus. Möchten Sie ein besonders geschütztes Gebiet der Antarktis betreten oder befahren, füllen Sie bitte den Fragebogen „Betreten, Befahren oder Überfliegen besonders geschützter Gebiete“ aus. Beachten Sie auch bitte das „Merkblatt Anforderungen an eine Umwelterheblichkeitsstudie (UES) für touristische Kreuzfahrten in die Antarktis“.
3. Sie möchten mit Ihrer (Segel-)Yacht in das Gebiet südlich 60° südlicher Breite einreisen:
Füllen Sie bitte den Fragebogen „Yachtreise“ aus. Dieser setzt sich aus drei Teilen zusammen. Vor Reiseantritt füllen Sie bitte (1) den Teil 1, Vorabangaben und den (2) Teil 2, Erfahrungsnachweise aus. Nach Abschluss der Reise füllen Sie bitte (3) Teil 3, Nachreiseangaben aus. Möchten Sie ein besonders geschütztes Gebiet der Antarktis betreten oder befahren, füllen Sie bitte den Fragebogen „Betreten, Befahren oder Überfliegen besonders geschützter Gebiete“ aus.
4. Planen Sie im Rahmen einer organisierten Antarktisreise (z. B. Kreuzfahrt, Segelreise) Medienaufnahmen (Fotos, Filmmaterial, Interviews etc.) zu erstellen, die nicht ausschließlich für private Zwecke verwendet werden sollen, füllen Sie bitte den Fragebogen „Medientätigkeiten“ aus.
5. Planen Sie eine selbst organisierte Reise in die Antarktis, die nicht unter die vorgenannten Kategorien fällt, füllen Sie bitte den Fragebogen „Individualtouristische und sonstige Tätigkeiten“ aus und setzen Sie sich frühestmöglich mit dem Umweltbundesamt in Verbindung. Möchten Sie in diesem Zusammenhang ein besonders geschütztes Gebiet der Antarktis betreten, füllen Sie bitte auch den Fragebogen „Betreten, Befahren oder Überfliegen besonders geschützter Gebiete“ aus.
In der untenstehenden Liste sind alle Fragebögen aufgeführt, die je nach Art der geplanten Tätigkeit genutzt werden können. Sollte unklar sein, welcher Fragebogen konkret für Ihr Vorhaben auszufüllen ist, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltbundesamtes.
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Bitte beachten Sie die zusätzlichen Ausfüllhinweise.
Fragebögen
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Forschung
Forschungstätigkeit Forschung unter Anwendung akustischer Messverfahren Verbringung von Erde oder in der Antarktis nicht heimischer Tiere oder Pflanzen Betreten, Befahren oder Überfliegen geschützter Gebiete Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 17 Abs. 2 AUG
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Kreuzfahrt
Vorabangaben Schiffsgrunddaten Kreuzfahrt Erfahrungsnachweise Nachreiseangaben
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Individualreise / Medien
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Yachtreise
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Einsatz von Luftfahrzeugen
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Frachtschiffe und Eisbrecher
Vorabangaben Schiffsgrunddaten Erfahrungsnachweise Nachreiseangaben