Während des internationalen geophysikalischen Jahres 1957/1958, welches sich der Antarktis widmete, gaben Wissenschaftler*innen den Anstoß für eine friedliche und rein wissenschaftliche Nutzung des Kontinents im ewigen Eis. Nachdem die Staaten Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Neuseeland und Norwegen sich darauf geeinigt hatten, ihre Gebietsansprüche (sogenannte claims) ruhen zu lassen, wurde der Antarktis-Vertrag am 1. Dezember 1959 von zwölf Staaten (Argentinien, Australien, Belgien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Japan, Neuseeland, Norwegen, die ehemalige Sowjetunion, Südafrikanische Union und die Vereinigten Staaten) in Washington D. C. unterzeichnet und trat 1961 in Kraft.
Der Antarktis-Vertrag ist das erste internationale Abkommen nach dem Zweiten Weltkrieg und allein schon deshalb bedeutsam, weil sich West- und Ostmächte mitten im Kalten Krieg auf die gemeinsame friedliche Nutzung eines unbewohnten Kontinents verständigen konnten und sieben der zwölf Unterzeichnerstaaten ihre bis dahin erhobenen Gebietsansprüche in der Antarktis buchstäblich einfroren.
Mit der Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages einigten sich die Vertragsstaaten unter anderem auf:
- die ausschließlich friedliche Nutzung der Antarktis und das Verbot militärischer Aktivitäten
- die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und die damit verbundene internationale Zusammenarbeit mit ungehindertem Informationsaustausch
- die Zurückstellung der Gebietsansprüche einzelner Länder und das Verbot der Geltendmachung neuer Ansprüche
- die Beseitigung radioaktiver Abfälle in der Antarktis Die Zahl der Vertragsstaaten ist inzwischen auf 54 angewachsen, darunter sind 29 sogenannte Konsultativstaaten. Diese Staaten führen in der Antarktis in großem Umfang Forschung durch und sind auf den regelmäßigen Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag (Antarctic Treaty Consultative Meetings, ATCM) stimmberechtigt. Auf den jährlichen Konferenzen werden Grundsätze und Ziele des Vertrages nach dem Einstimmigkeitsprinzip überarbeitet und ergänzt. Der Antarktis-Vertrag selbst wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Auch wenn bestimmte Folgeabkommen nach einer gewissen Zeit erneuten Verhandlungen unterzogen werden können, läuft der Antarktis-Vertrag nicht aus. Die Vertragsstaaten verpflichten sich auf Dauer dem Schutz der Antarktis und der friedlichen Nutzung des Gebietes südlich 60° südlicher Breite.