Umfassender Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der EU
Die Risiken, welche sich aus der Herstellung, dem Inverkehrbringen, oder der Verwendung von PFAS ergeben sind derzeit nicht angemessen kontrolliert. Daher haben die Behörden fünf europäischer Länder (DE, NL, NO, DK und SE), darunter das UBA, im Januar 2023 einen Vorschlag zur Beschränkung aller PFAS bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Der Vorschlag sieht vor, dass PFAS nur noch in Bereichen zum Einsatz kommen dürfen in denen es auf absehbare Zeit keine geeigneten Alternativen geben wird bzw. wo die sozio-ökonomische Vorteile die Nachteile für Mensch und Umwelt überwiegen.
Öffentliche Konsultation des Vorschlags startet am 22.03.2023
Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) haben im März 2023 festgestellt, dass die vorgeschlagene Beschränkung den rechtlichen Anforderungen der europäischen Chemikalienverordnung „REACH“ entspricht. Nun werden die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Bewertung des Vorschlags beginnen. In diesem Kontext läuft ab dem 22.03.2023 eine öffentliche Konsultation. Die Konsultation läuft für sechs Monate und schließt am 25.09.2023. Alle betroffenen Akteure sind eingeladen ihre Kommentare und weiterführenden Informationen einzubringen. Informationen zu Risiken und Sozio-Ökonomischen Aspekten hinsichtlich der Verwendung von PFAS sowie zu PFAS-freien Alternativen sind von besonderem Interesse.
Informationsveranstaltungen und nächste Schritte
Am 03.04.2023 wird die Bundestelle für Chemikalien (BfC) eine Online-Informationsveranstaltung in deutscher Sprache organisieren. Dort wird der Beschränkungsprozess erläutert und es werden Informationen zur Beteiligung an der Konsultation bereitgestellt. Am 05.04.2023 wird es zudem eine englischsprachige Informationsveranstaltung der ECHA geben.
Die Stellungnahmen des RAC und des SEAC sollen gemäß der REACH Verordnung innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der wissenschaftlichen Bewertung erstellt werden. Aufgrund des großen Umfangs des Beschränkungsvorschlags kann dies aber ggf. mehr Zeit als üblich in Anspruch nehmen. In den Stellungnahmen werden die Kommentare und Informationen aus der öffentlichen Konsultation umfänglich berücksichtigt. Sobald die Stellungnahmen fertiggestellt sind, werden sie an die Europäische Kommission weitergeleitet. Diese entscheidet dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über eine mögliche Beschränkung. Die Beschränkung wird demnach frühestens 2025 in Kraft treten.
Das UBA spricht sich dafür aus, dass der vorgelegte Vorschlag zügig geprüft und möglichst umfassend umgesetzt wird. So kann eine schnelle und weitreichende Minimierung der Verwendung von PFAS erreicht werden.
Alle Dokumente und der Stand des Verfahrens können auf der Website der ECHA eingesehen werden.
Alle Termine zum Beschränkungsvorschlag für PFAS
- 22. März – 25. September 2023: Öffentliche Konsultation
- 3. April 2023: Informationsveranstaltung der BfC (Deutsch)
- 5. April 2023: Informationsveranstaltung der ECHA (Englisch)