PFAS sollen EU-weit beschränkt werden

Eine Grafik mit dem Begriff PFAS. PFAS werden wegen ihrer einzigartigen Kombination an Eigenschaften in verschiedensten Produkten und Prozessen eingesetzt.zum Vergrößern anklicken
PFAS werden wegen ihrer einzigartigen Kombination an Eigenschaften in Produkten eingesetzt.
Quelle: Umweltbundesamt

Das UBA hat zusammen mit Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Norwegen einen Vorschlag zur EU-weiten Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) bei der Europäischen Chemikalienagentur eingereicht. Dieser wurde nun veröffentlicht. In Zukunft sollen – mit Ausnahmen – die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen aller PFAS beschränkt werden.

PFAS⁠ steht für eine Gruppe von mehreren tausend einzelnen Chemikalien. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie sehr stabil, sowie Wasser-, Schmutz-, und Fettabweisend sind. PFAS – früher auch ⁠PFC⁠ abgekürzt – werden wegen ihrer einzigartigen Kombination an Eigenschaften in verschiedensten Produkten wie z.B. Outdoor-Ausrüstung, Kochgeschirr, schmutzabweisenden Teppichen oder Nahrungsmittelverpackungen eingesetzt. Zudem kommen sie in einer Vielzahl von industriellen Prozessen zum Einsatz. Die Kehrseite des massiven Gebrauchs von PFAS: Die Chemikalien sind so stabil, dass sie – wenn sie in die Umwelt gelangen – dort lange verbleiben. Sie werden deshalb auch Ewigkeitschemikalien genannt. In der Umwelt können PFAS sich in Nahrungsketten anreichern oder rasch im Wasserkreislauf verteilen und auch Trinkwasserquellen wie das Grundwasser erreichen.

PFAS sind hauptsächlich menschengemachte Chemikalien und kommen natürlicherweise nicht in der Umwelt vor. Dennoch können PFAS heute weltweit in Wasser, Luft und Boden nachgewiesen werden. Auch im Blutserum von Menschen können sie vorkommen und gesundheitliche Effekte haben. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Welche Schäden die langlebigen PFAS in der Umwelt auf Dauer anrichten können, ist häufig noch unerforscht. Wir versuchen daher mit dem nun veröffentlichten Vorschlag diese Stoffe in der EU so weit wie möglich zu verbieten. Dies ist aus Vorsorgegründen der richtige Schritt.“

Für Verbraucher*innen gibt es wenig Möglichkeiten zu erkennen ob Produkte PFAS enthalten und diese zu meiden. Bei Bekleidung wie Outdoorjacken gibt es bereits entsprechend gekennzeichnete Produkte (z.B. GOTS oder Blauer Engel für Textilien). Statt einer beschichteten Pfanne funktioniert auch eine Eisen- oder Emaillepfanne. Diese sind sogar länger haltbar, weil sie kratzfest sind. Mehrweggeschirr aus Glas oder Porzellan statt beschichtetem Einweggeschirr ist ohnehin besser für die Umwelt. Auch bei Imprägniermitteln kann man anstelle PFAS-basierter Sprays auf natürliche Fette und Wachse zurückgreifen; bei Teppichen statt auf PFAS-Beschichtung auf die natürliche Schmutzabweisung von Wolle.

Umfassender Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der EU

Die Risiken, welche sich aus der Herstellung, dem Inverkehrbringen, oder der Verwendung von PFAS ergeben sind derzeit nicht angemessen kontrolliert. In der Chemikalienstrategie für ⁠Nachhaltigkeit⁠ hat die Europäische Kommission daher ein umfassendes Paket an Maßnahmen angekündigt um die Verwendung von PFAS und daraus entstehenden Kontaminationen zu adressieren. Die Beschränkung der gesamten Gruppe der PFAS in der EU Chemikalienverordnung ⁠REACH⁠ (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) ist Teil dieses Maßnahmenpakets. Der vorgelegte Vorschlag zur Beschränkung von PFAS ist einer der seit der Einführung der REACH Verordnung. In den vergangenen drei Jahren haben die Behörden der fünf beteiligten Länder dazu verschiedene PFAS, ihre Verwendungen und die Risiken, die sie für Mensch und Umwelt darstellen können, untersucht. Sie haben zwei öffentliche Konsultationen durchgeführt, um Informationen für die Verwendung dieser Stoffe zu sammeln, und alle eingegangenen Informationen geprüft.

Der nun veröffentlichte Vorschlag sieht vor, dass PFAS nur noch in Bereichen zum Einsatz kommen dürfen in denen es auf absehbare Zeit keine geeigneten Alternativen geben wird bzw. die sozio-ökonomische Vorteile die Nachteile für Mensch und Umwelt überwiegen. Mögliche Beispiele dafür sind industrielle Prozesse wie die Herstellung von Halbleitern, persönliche Schutzausrüstung für Rettungs- und Sicherheitskräfte, oder Medizinprodukte. Auf diese Weise sollen weitere Emissionen in die Umwelt möglichst weitreichend reduziert werden. Sofern die Beschränkung wie vorgeschlagen umgesetzt wird, wird die Verwendung von PFAS in vielen Produkten wie z.B. beschichtetem Kochgeschirr, Textilien, Nahrungsmittelverpackungen oder Imprägnierungen für Outdoor-Ausrüstung zukünftig nicht mehr erlaubt sein. In diesen Bereichen stehen bereits geeignete Alternativen zur Verfügung.

Nächste Schritte

Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) werden im März 2023 prüfen, ob die vorgeschlagene Beschränkung den rechtlichen Anforderungen von REACH entspricht. Wenn dies der Fall ist werden die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Bewertung des Vorschlags beginnen. Eine sechsmonatige öffentliche Konsultation des vorgelegten Dossiers soll am 22. März 2023 beginnen. Am 5. April 2023 wird eine Online-Informationsveranstaltung organisiert, um den Beschränkungsprozess zu erläutern und Informationen zur Beteiligung an der Konsultation bereitzustellen. Die Stellungnahmen des RAC und des SEAC sollen gemäß der REACH Verordnung innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der wissenschaftlichen Bewertung erstellt werden. Sobald die Stellungnahmen fertiggestellt sind, werden sie an die Europäische Kommission weitergeleitet. Diese entscheidet dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über eine mögliche Beschränkung. Die Beschränkung wird demnach frühestens 2025 in Kraft treten. Das ⁠UBA⁠ spricht sich dafür aus, dass der vorgelegte Vorschlag zügig geprüft und möglichst umfassend umgesetzt wird. So kann eine schnelle und weitreichende Minimierung der Verwendung von PFAS erreicht werden

Alle Dokumente und der Stand des Verfahrens können auf der Webseite der ECHA eingesehen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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 PFAS  REACH  Chemikalien  Beschränkung  PFC