Die Weltklimakonferenz ist das jährliche Treffen der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UN), die sogenannte "Conference of the Parties" (COP). Die diesjährige und insgesamt 29. Weltklimakonferenz (COP29) steht im Zeichen der Klimafinanzierung. Verabschiedet werden soll ein neues Ziel für die Klimafinanzierung, das New Collective Quantified Goal (NCQG). Hinter diesem Verhandlungspunkt verbirgt sich die Frage, wie Länder bei der Finanzierung ihrer Klimaschutzanstrengungen und der nötigen Anpassung an den Klimawandel mithilfe des NCQG unterstützt werden können. Fest steht: Weitaus höhere Finanzmittel als die bisher beschlossenen 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr werden benötigt.
Die wichtigsten Verhandlungspunkte zur Klimafinanzierung
- Die Bedarfe in Entwicklungsländern an Klimafinanzierung sind enorm. Die nötigen Investitionen können nur zum geringen Teil durch öffentliche Klimafinanzierung bereitgestellt werden. Die Umlenkung von Finanzströmen auch aus dem Privatsektor ist essenziell. Öffentliche Mittel und geeignete Rahmenbedingungen sind wichtig, um öffentliche und private Investitionen in erheblichem Umfang zu katalysieren und dem Klimaschutz nicht zuwiderzulaufen (zum Beispiel Ende der Subventionen von fossilen Energieträgern).
- Die Welt hat sich seit dem Beschluss der UN-Klimarahmenkonvention im Jahr 1992 und der darin festgelegten Einteilung von Staaten in Industrieländer und Entwicklungsländer (Annexe der Klimarahmenkonvention) verändert. Mehr Länder sind inzwischen in der Lage, finanzielle Beiträge zu leisten, wie wir an der bereits bestehenden Unterstützung durch beispielsweise China sehen.
- Die Vorverhandlungen zum NCQG gestalten sich schwierig. Offene Verhandlungspunkte sind unter anderem die Höhe der Geldmittel, die Industrieländer bereitstellen und mobilisieren; die Geberbasis, also welche Länder beitragen; und die Geldquellen, das heißt öffentliche Zuschüsse, (bezuschusste) Kredite und Mittel aus der Privatwirtschaft.
Des Weiteren sind Fragen zum Zugang zu Mitteln (Access), Dauer (Time Frame) und Review-Zeitpunkten des NCQG umstritten. Ein ausgewogenes Ergebnis für das Klimafinanzierungsziel ist wichtig, um Vertrauen unter den Vertragsstaaten zu schaffen und ambitionierte Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen.
Mehr Anstrengungen zur Reduzierung von Treibhausgasen nötig
Mehr Anstrengungen sind angesichts mangelnder Fortschritte bei der Reduzierung globaler Treibhausgasemissionen dringend nötig: Im Jahr 2023 wurden weltweit Treibhausgase mit einer Klimawirkung von 57,1 Gigatonnen Kohlendioxid emittiert, so der neueste Emissions Gap Report des UN-Umweltprogramms (UNEP EGR 2024). Mit einem Anstieg von 1,3 Prozent gegenüber 2022 ist das ein neuer Höchststand globaler Emissionen. Die Ausgangssituation bezüglich der globalen Anstrengungen zur Minderung von Treibhausgasen hat sich somit seit der COP28 im vergangenen Jahr in Dubai nicht verbessert.
Die COP28 setzte hier ein starkes Signal mit konkreten Zielmarken zu erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in Energiesystemen, Stopp der Entwaldung und zur Förderung von Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Lebensstilen. Doch die Beschlüsse allein bewirken keine Ambitionssteigerung, sie müssen auch umgesetzt werden. Auch die Verhandlungen auf der Nebenorgansitzung der COP in Bonn im Juni dieses Jahres (SB 60) haben gezeigt, dass es schwer wird, auf der COP29 ein ambitioniertes Signal zur Minderung von Treibhausgasen zu erreichen.
Neue Klimaschutzpläne müssen auf 1,5-Grad-Ziel ausgerichtet sein
Auf der COP28 wurden zudem ambitionierte Ziele für die neuen nationalen Klimaschutzpläne (Nationally Determined Contributions, NDCs) gesetzt, die alle Vertragsstaaten bis Februar 2025 vorzulegen haben: Es wurde beschlossen, dass die neuen Klimaschutzpläne der Vertragsstaaten auf das im Übereinkommen von Paris festgehaltene Ziel ausgerichtet sein sollen, die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen. Die neuen Ziele sollen eine deutlich höhere Ambition als die bestehenden Ziele haben, alle Treibhausgase, Sektoren und die gesamte Wirtschaft umfassen und ein absolutes Emissionsminderungsziel beschreiben. Die neuen NDCs müssen außerdem aufzeigen, wie die auf der COP28 formulierten Ziele in die Praxis umgesetzt werden.
Im Energiesektor bedeutet dies beispielsweise, dass eine Verdreifachung der Kapazitäten für erneuerbare Energien und eine Verdoppelung der Energieeffizienz bis 2030 global erreicht werden müssen. Entscheidend ist außerdem eine Abkehr von fossilen Brennstoffen. Ein auf 1,5 °C ausgerichtetes NDC sollte ausdrücklich auf die Erschließung neuer Kohle-, Öl- und Gasproduktion verzichten und bestehende Produktionen herunterfahren. Außerdem sollte die Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe glaubwürdig in den NDCs dargestellt werden. Die Investition in ambitionierte nationale Klimaschutzpläne und deren Umsetzung sind entscheidende Verhandlungspunkte auf dem Weg über die COP29 zur COP30 in Belém (Brasilien) im kommenden Jahr.
Ambitionierte Verhandlungen zu den neuen NDCs auf der COP29 würden außerdem ein starkes Signal an Wirtschaft und Investoren senden und somit helfen, die nötigen Investitionen anzustoßen.
UBA an COP-Verhandlungen beteiligt
Die COP29 findet ab dem 11. November 2024 in Baku, Aserbaidschan statt. Geplantes Ende ist der 22. November 2024. Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Dirk Messner, und weitere Fachleute des UBA sind Teil der deutschen Delegation, unterstützen die deutsche Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen und führen zudem selbst Veranstaltungen vor Ort durch. Im Speziellen beteiligen sie sich an Verhandlungen zu NDCs, zur Umsetzung der im letzten Jahr abgeschlossenen globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake), zu Wissenschaft, Landwirtschaft, ACE (Action for Climate Empowerment), Transparenz und Ambitionssteigerung.