WW-R-2 / WW-R-3: GAK-Mittel und Investitionen in den Hochwasserschutz

Das Bild zeigt ein Gewässer, an dessen Rand eine Baumaßnahme durchgeführt wird. Der Uferrand ist offener Boden, auf dem zwei Bagger aktiv sind.zum Vergrößern anklicken
Flexible technisch/nicht-technische Hochwasserschutzmaßnahmen unterstützen die Klimawandelanpassung
Quelle: Ewald Fröch / stock.adobe.com

Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel

Inhaltsverzeichnis

 

Hochwasserschutz – Ausgaben steigen

Hochwasser sind natürliche Ereignisse. Menschliche Eingriffe wie die Trennung der Auen vom Fluss, die Begradigung von Flüssen, die Abholzung von Auenwäldern und die Bebauung von Überschwemmungsgebieten führen dazu, dass die Landschaft heute weniger Wasser zurückhalten kann und Niederschlagswasser schneller in die Gewässer abfließt. Es wird davon ausgegangen, dass mit dem fortschreitenden ⁠Klimawandel⁠ das Hochwasserrisiko an Fließgewässern ansteigt. Damit gewinnt das ⁠Hochwasserrisikomanagement⁠, das 2007 mit der HWRM-RL einen Rechtsrahmen erhielt, weiter an Bedeutung und Dringlichkeit. Die für alle deutschen Flussgebiete inzwischen erstellten Hochwasserrisikomanagementpläne müssen alle sechs Jahre von den für die ⁠Hochwasservorsorge⁠ zuständigen Ländern auch unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Klimawandelfolgen fortgeschrieben werden. Diese Pläne enthalten Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes, der Wiedergewinnung von ⁠Retentionsflächen⁠ und der Wiederherstellung naturnaher Gewässerstrukturen. Zusätzliche Maßnahmen wie die Abgrenzung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten oder planerische Vorarbeiten zur Umsetzung operativer Maßnahmen des Hochwasserschutzes wurden im deutschen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verankert.

Die Stapelsäulen-Grafik zeigt von 2000 bis 2017 die Entwicklung der Zuwendungen an Kommunen für den technischen und nicht-technischen Hochwasserschutz an Gewässern zweiter und dritter Ordnung sowie die Mittelaufwendungen für konzeptionelle  Vorarbeiten an Gewässern erster Ordnung und für Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes an Gewässern erster Ordnung. Die Aufwendungen schwanken von Jahr zu Jahr, am höchsten waren sie 2005, am niedrigsten im Jahr 2016. Die Zuwendungen an die Kommunen zeigen keinen T
WW-R-2 GAK-Mittel für den Hochwasserschutz

Im Rahmen der GAK erhalten die Länder vom Bund finanzielle Unterstützung für Neubau und Verstärkung von Hochwasserschutzanlagen, Rückverlegung von Deichen und naturnahe Gewässerentwicklung. Zudem gibt die EU im Zusammenhang mit der GAK und zusätzlichen nationalen Mitteln Zuschüsse. Seit 2015 gibt es den SRP „Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes“. Die Ausgaben insbesondere der Länder sind seitdem deutlich gestiegen.

Quelle: BMEL (GAK-Berichterstattung

Angesichts der enormen volkswirtschaftlichen Kosten, die große Hochwasserereignisse verursachen, unterstützt der Bund die Länder bereits seit 1973 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (⁠GAK⁠) beim Hochwasserschutz. Er erstattet 60 % der entstandenen Ausgaben für den Neubau und die Verstärkung von Hochwasserschutzanlagen, für die Rückverlegung von Deichen und für Maßnahmen zur naturnahen ⁠Gewässerentwicklung⁠. Nach den verheerenden Hochwassern im Juni 2013 im Elbe- und Donaugebiet wurde zudem die Erarbeitung des NHWSP beschlossen. Es dient in erster Linie der beschleunigten Umsetzung überregional wirkender Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes wie von Maßnahmen zur Deichrückverlegungen und Wiedergewinnung natürlicher Retentionsfläche sowie von Maßnahmen zur gesteuerten Hochwasserrückhaltung (Hochwasserrückhaltebecken und ⁠Polder⁠). Seit 2015 unterstützt der Bund die Länder zusätzlich über den GAK-Sonderrahmenplan „Präventiver Hochwasserschutz“ bei der Umsetzung dieser präventiven Maßnahmen. Dabei fördert der Bund auch erstmalig den Ankauf von ⁠Retentionsflächen⁠.
Für die Umsetzung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz an Gewässern I. Ordnung wenden die Länder zusätzlich zu den GAK-Mitteln weitere Haushaltsmittel auf. Zudem geben sie Zuwendungen an Kommunen, die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Gewässer II. und III. Ordnung Maßnahmen umsetzen. Am Beispiel Hessens werden diese Investitionen abgebildet. Nicht dargestellt sind die Mittel, die die Kommunen ohne Unterstützung des Landes aufbringen. In Hessen sind die Investitionen in den technischen Hochwasserschutz wie in Dämme, Mauern, Regen- und Hochwasserrückhaltebecken, Stauanlagen, Schöpfwerke und Flutmulden in den letzten Jahren zurückgegangen, da die lange währenden Deichsanierungen an Rhein und Main nun im Wesentlichen abgeschlossen sind. Nicht-technische Maßnahmen gewinnen hingegen an Bedeutung. Natürliche oder naturnahe Gewässerstrukturen können Wasser zurückhalten, den Landschaftswasserhaushalt stabilisieren und insbesondere mittlere Hochwasserereignisse an Fließgewässern abmildern. Renaturierungen werden daher – wo immer möglich – vorangetrieben. Mäandrierende Flüsse und Bäche verringern die Fließgeschwindigkeit und mindern die Abflussspitzen von Hochwasser. Eine durchlässige Gewässersohle aus Sanden und Kiesen erlaubt natürlicherweise einen Austausch zwischen Oberflächen- und Grundwasser und kann dadurch teilweise Hochwasserspitzen oder Wassermangel abpuffern. An den Gewässerlauf angebundene Altarme, Auen und Überflutungsflächen können einen Teil des Hochwasserabflusses aufnehmen. Auch wenn naturschutzfachliche Überlegungen oftmals leitend für die Durchführung vieler Renaturierungsmaßnahmen sind, reduzieren diese mehr oder weniger auch das Hochwasserrisiko. Eine der zentralen Herausforderungen des nicht-technischen Hochwasserschutzes bleibt die Bereitstellung zusätzlicher Retentionsflächen, die im Hochwasserfall überflutet werden können. Zusätzlich zu den Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern und in Einzugsgebieten sind unter anderem die Bauvorsorge sowie die Hochwasservorhersage und -warnung wichtige Anpassungsmaßnahmen.

neu erstellt
WW-R-3 Investitionen in den Hochwasserschutz (Fallstudie)

In Hessen flossen in den letzten zehn Jahren rund 234 Mio. Euro von Bund und Land in den Hochwasserschutz. Die eigenen Investitionen der Kommunen sind nicht berücksichtigt. Da die Pflicht zur Gewässerunterhaltung nur bei den Rheinaltgewässern dem Land obliegt, werden nicht-technische Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern I. Ordnung in Hessen in nur geringem (und in der Grafik nicht darstellbarem) Umfang durchgeführt.

Quelle: HMUKLV (Haushaltsrechnung)
 

Schnittstellen

RO-R-5 Siedlungs- und Verkehrsfläche

HUE-2 Nutzung von Warn- und Informationsdiensten