Die Aufgaben der Anlaufstelle Basler Übereinkommen
Die Anlaufstelle erteilt allgemeine Auskünfte und vertritt ihre fachliche Auffassung zu Fragen der grenzüberschreitenden Abfallverbringung. Sie ist ferner Kontaktstelle für andere Anlaufstellen, das Sekretariat des Basler Übereinkommens und der EU-Kommission. Sie arbeitet eng mit den für Abfallexport und -import zuständigen Landesbehörden zusammen. So wird ein Daten- und Informationsaustausch zwischen der Anlaufstelle und den Bundesländern und den internationalen Gremien unmittelbar und ohne Zeitverzögerung gewährleistet. Sie hat darüber hinaus die Aufgabe, die jährliche Statistik über die verbrachten Abfallmengen zu erstellen.
Praxishilfen
Als Hilfestellung für das Ausfüllen der Notifizierungs- und Begleitformulare hat die EU eine Ausfüllanleitung erlassen. Im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Verbringung von „Grünen Abfällen” und dem Formular „Versandinformationen” (Anhang VII Formular) haben sich zahlreiche Fragen ergeben, die das Umweltbundesamt in einem FAQ-Dokument (FAQ-Liste) zusammengestellt hat.
Um die Einstufung der Abfälle in die Anhänge der VVA zu erleichtern, sind die Anhänge III, IIIA, IIIB und IV vom Umweltbundesamt in einer konsolidierten Abfallliste zusammengefügt worden. Ferner wurde eine Referenzliste – Zuordnung OECD-Code und Zollcodex zu konsolidierter Abfallliste.
Einen tieferen Einblick und weitere Hinweise zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung gewähren ein Artikel von Dr. Joachim Wuttke, die von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) herausgegebene Vollzugshilfe sowie weitere Beiträge zur Abfallverbringungsverordnung.
Veranstaltungen der Anlaufstelle Basler Übereinkommen
Die Anlaufstelle Basler Übereinkommen führt regelmäßig Sitzungen mit den Vollzugsbehörden der Bundesländer durch, in denen Vollzugsprobleme diskutiert werden. Zu besonderen Anlässen oder zu thematischen Schwerpunkten werden Kolloquien oder Workshops durchgeführt.
20 Jahre Anlaufstelle Basler Übereinkommen
Zum Anlass des 20-jährigen Jubiläums der Anlaufstelle Basler Übereinkommen wurde im Herbst 2014 ein Kolloquiums durchgeführt.