CO2-Komponente in der Energiesteuer: Moderater Einstieg und schrittweiser Anstieg bis 2030
Der kurzfristig erforderliche Schub für den Klimaschutz kann aus Sicht des Umweltbundesamtes am besten durch Einführung einer CO2-Komponente in der Energiesteuer erreicht werden. Dabei sollte für die Bereiche Straßenverkehr und Gebäude ein moderater, aber deutlich spürbarer Eingangssteuersatz (mittlerer zweistelliger Euro-Betrag) je Tonne CO2 gewählt werden. Weitaus wichtiger als die Höhe des Eingangssteuersatzes ist, dass in den Folgejahren eine Dynamisierung erfolgt und die CO2-Komponente schrittweise angehoben wird, so dass im Jahr 2030 sowohl eine hinreichende Lenkungswirkung zur Erreichung der deutschen Klimaziele als auch eine Internalisierung der Klimakosten erreicht wird. Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel, dass die CO2-Besteuerung im Verbund mit anderen Instrumenten die sektoralen Klimaschutzziele im Verkehr und Gebäudebereich effizient erreicht.
Rückverteilung der Steuereinnahmen: Für Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit
Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollten an die Bürgerinnen und Bürger zurückfließen, damit sie unter dem Strich nicht netto belastet werden. Beispiele aus anderen Ländern zeigen, wie dies gelingt und die regressive Wirkung einer CO2-Besteuerung abgemildert wird. Bei gutem Design der Instrumente können Haushalte mit niedrigen Einkommen sogar im Durchschnitt entlastet werden, weil sie in der Regel einen deutlich niedrigeren Energieverbrauch haben. Aus Sicht des Umweltbundesamtes sollte eine Rückverteilung der Einnahmen über eine Klimaprämie kombiniert werden mit einer Entlastung bei den Strompreisen, etwa durch die Senkung (und Umfinanzierung) der EEG-Umlage. Dies bringt Vorteile für den Klimaschutz.
Flankierung erforderlich: Soziale Härten abfedern und klimagerechte Infrastrukturen schaffen
Eine CO2-Besteuerung sollte mit flankierenden Maßnahmen verbunden werden, die gezielt Haushalten mit niedrigeren Einkommen ermöglicht, innerhalb zumutbarer Mehrbelastungen CO2-arm mobil zu sein und zu wohnen. Soziale Härten bei besonders belasteten Gruppen, d.h. Pendler / -innen bzw. Mieter/-innen mit niedrigen Einkommen, können so vermieden werden. Dazu sollten Förderprogramme geschaffen oder weiterentwickelt werden, die ihnen die Anpassung an gestiegene Energiekosten ermöglichen. Wichtig ist auch die Bereitstellung der notwendigen Infrastrukturen (z. B. öffentlicher Nahverkehr in der Stadt und verstärkt auch in ländlichen Räumen). Auf diese Weise ließe sich Klimaschutz positiv mit sozialen Zielen verknüpfen.
Stärkung des bestehenden europäischen Emissionshandels erforderlich – Emissionshandel aber kein sinnvoller Ansatz für den Verkehr und für Gebäude
In der Energiewirtschaft und der Industrie sollte die bestehende CO2-Bepreisung über eine weitere Stärkung des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) ausgebaut werden. Oberste Priorität haben hier die Absenkung des Caps und die Ambitionssteigerung beim gesamtwirtschaftlichen europäischen Klimaschutzziel.
Für die Bereiche Verkehr und Gebäude ist der Emissionshandel, in seinen verschiedenen Ausgestaltungsoptionen, hingegen keine sinnvolle Variante einer CO2-Bepreisung. Die notwendigen Fortschritte im Klimaschutz lassen sich besser mit Hilfe der oben geforderten CO2-Komponente in der Energiesteuer erreichen. Hiervon abgesehen gibt es außerdem rechtliche Hürden, die eine kurzfristige Umsetzung verhindern würden.
Hier finden Sie das Factsheet zum Download.