Herkunftsnachweise und Register
Ein Register für Wärme-Herkunftsnachweise ist mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sowie zur Schaffung von Herkunftsnachweisregistern für Gas, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweisregistergesetz - HkNRG) in Deutschland gesetzlich vorgesehen, wird aber noch nicht geführt. Die Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte (Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung - GWKHV) trat am 25.04.2024 in Kraft und legte das Umweltbundesamt als zuständige Stelle zur Führung der neuen Register fest. Der Start dieses Herkunftsnachweisregisters beim Umweltbundesamt ist im Jahr 2026 geplant.
Herkunftsnachweise für Wärme oder Kälte werden nach § 14 Absatz 1 für thermische Energie ausgestellt (§ 28 GWKHV und § 2 Nummer 14 HKNRG), die:
- aus oder auf Basis von erneuerbarer Energie erzeugt worden ist,
- aus unvermeidbarer Abwärme nach § 2 Nummer 14 des Herkunftsnachweisregistergesetzes stammt,
- aus thermischer Abfallbehandlung erzeugt worden ist, nicht unter Nummer 1 fällt und unter Einhaltung der Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung gewonnen worden ist oder
- aus anderen Energiequellen erzeugt worden ist.
Herkunftsnachweise schaffen Transparenz im Wärmesektor und ermöglichen eine rechtssichere Vermarktung CO₂-armer Wärme. Wärme aus Fern- und Nahwärmenetzen (unabhängig vom eingesetzten Energieträger) ebenso wie die unvermeidbare Abwärme aus Kraftwerken oder Industrie kann zukünftig mit Herkunftsnachweisen nachverfolgt werden. In der Kennzeichnung können Verbraucher*innen den Energieträger ihres Wärme- oder Kältebezugs erkennen und sich gezielt für einen Energieträger entscheiden.
Gesetzgebung zum Herkunftsnachweisregister
Das Herkunftsnachweisregistergesetz (HkNRG) bildet gemeinsam mit der Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte (GWKHV) die nationale Rechtsgrundlage. Es regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Wärme und Kälte. Die Zuständigkeit für die Errichtung und den Betrieb des Registers liegt beim Umweltbundesamt. Die GWKHV konkretisiert die Regelungen des neuen HKNR für Gas und Wärme/Kälte. Eine Durchführungsverordnung wird den bestehenden Gesetzesrahmen zukünftig ergänzen und präzisieren.
Die Ausstellung eines Herkunftsnachweises setzt einen Antrag durch den*die Betreiber*in einer Wärme-/Kälte erzeugenden Anlage voraus. Das elektronische Dokument dient der Kennzeichnung. Gegenüber Verbraucher*innen weist die Entwertung des Herkunftsnachweises nach, auf welchen konkreten Energieträgern die gelieferte Wärme oder Kälte beruht.