Maßnahmen in der Seefischerei
Nachhaltige Fischereiwirtschaft: Eine nachhaltige Ausrichtung der Seefischerei sowie die Umsetzung von Schutzmaßnahmen können vom Klimawandel betroffene Meeresökosysteme entlasten und deren ?Resilienz? erhöhen. Zukünftige Klimaveränderungen sollten daher bereits heute bei den Fangquoten und Zielfischarten berücksichtigt werden. Maßnahmen wie die Einführung von Fischschonzeiten (z. B. in Jahren, in denen Fischbestände unter extremen Wassertemperaturen leiden), die Einrichtung zusätzlicher Meeresschutzgebiete, kleinere Fangflotten und selektivere Fangmethoden sind erforderlich, damit sich Fischbestände wieder erholen können. Vorgegebene Maschengrößen bei Fischnetzen tragen dazu bei, dass Jungtiere und Arten, die gar nicht gefangen werden sollen, vor der unbeabsichtigten Entnahme aus dem Gewässer geschützt werden. Regeln in der EU-Fischereipolitik bezüglich Beifang oder Fischereiüberwachung unterstützen diese Entwicklung. Beifänge kommerziell genutzter Fischarten dürfen seit 2019 nicht mehr zurück ins Meer geworfen werden, wobei für bestimmte Arten Ausnahmeregelungen möglich sind. Durch die Förderung der Modernisierung kleinerer Fischereifahrzeuge sollen Störungen im marinen Lebensraum verringert werden. Eine effektivere Überwachung der Fischerei sowie die Schaffung abschreckender Strafmaßnahmen bei Verstößen sind vorgesehen.
Schutz und Pflege von Lebensräumen: Der Schutz der Lebensräume in Nord- und Ostsee ist ein wichtiges Ziel, um die Reproduktionsfähigkeit aller dort natürlich vorkommenden Arten zu erhalten. Damit kann einhergehen, dass die Reproduktionsfähigkeit der kommerziell genutzten Fischpopulationen verbessert und die Pufferfähigkeit gegen mögliche Klimaänderungen erhöht werden. Genetisch vielfältige Populationen und artenreiche Ökosysteme haben ein größeres Potenzial, sich dem Klimawandel anzupassen. Gesunde Bestände mit großer Population können zudem besser auf Populationsverschiebungen und Veränderungen der Ökosystemstrukturen reagieren. Mit der Umsetzung der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) sowie der Nationalen Strategie zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz der Meere (Nationale Meeresstrategie) hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, einen guten Zustand der Meeresumwelt in Nord- und Ostsee zu bewahren oder zu erzielen.
Monitoring und Forschung: Die Veränderung des marinen Fischfangpotentials in höheren Breiten schafft zunächst auch neue Chancen für die Fischerei. Um daran teilzuhaben, müsste das Fischereimanagement derartige Möglichkeiten rechtzeitig in die Bestandsbewirtschaftung einbeziehen und die Kapazitätsanpassung der Flotte angehen. Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Fischerei lassen sich noch nicht quantitativ prognostizieren. Hierzu bedarf es noch eines erheblichen Forschungsaufwands, auch um konkrete Handlungsoptionen abzuleiten. Teil dessen ist eine genaue Beobachtung (Monitoring) räumlicher und zeitlicher Verschiebungen von Fischbeständen und Änderungen der Artengemeinschaften. Eine regelmäßige Aufbereitung der für die nationale Fangstatistik relevanten Fischarten (z.B. Dorsch, Hering, Sprotte, Scholle, Lachs, Meerforelle) erlaubt, Bestandsparameter wie Häufigkeit (Abundanz), Biomasse und Altersstruktur sowie die Verbreitungsmuster der Fische zu bestimmen. Im Rahmen des „German Small-scale Bottom Trawl Survey“ (GSBTS) werden in festgelegten Gebieten der Nordsee jährlich standardisierte Fänge durchgeführt. Sie dienen dem Ziel, die natürliche Variabilität der Fangraten diverser Fischarten abzuschätzen und mittel- bis langfristige Veränderungen in den Fischgemeinschaften zu erfassen. Ein Echtzeit-?Monitoring? der Fänge könnte die Einrichtung von Schongebieten und -zeiten unterstützen. Saisonale und gebietsbezogene Einschränkungen für die Fischerei könnten so gut begründet werden. Die Fischereiforschung steht vor der Herausforderung, dass ihre Bestandsprognosen durch den Faktor Klimawandel um eine weitere komplexe Komponente erweitert werden. Die Forschung muss daher intensiviert werden und sich verstärkt den Anpassungserfordernissen der Fischerei zuwenden.
Erstellung nachhaltiger Bewirtschaftungspläne und Kontrolle: Auf Basis einer guten Datengrundlage ist es möglich, nachhaltige Bewirtschaftungs- und Wiederauffüllpläne für Fischbestände zu entwickeln, die deren klimabedingte Veränderungsprozesse und Anfälligkeiten adäquat berücksichtigen. Die Managementpläne sollten hierfür angepasste Fangquoten und Schonzeiten umfassen und auch Nichtzielarten berücksichtigen. Zusätzlich gilt es, klimabedingte Ausfälle einzubeziehen und in den Bewirtschaftungsplänen festzulegen, wann bei Bestandsrückgängen einzugreifen ist. Die Pläne sind kontinuierlich zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Behördliche Kontrollen auf nationaler und europäischer Ebene sind notwendig, um die Einhaltung der Fischereivorschriften zu gewährleisten, sowohl auf See als auch im Hafen. Zusätzlich ist es wichtig, die internationale Überwachung des Fischfangs und die Vergabe von Quoten für die Fischerei weiterzuentwickeln.
Anpassung der Seefischerei an neue Fischarten: Sollten sich neue Fischarten, wie beispielsweise die Sardelle mit dem fortschreitenden Anstieg der Wassertemperaturen weiter in deutschen Seegewässern etablieren, wäre eine Anpassung der deutschen Fischereiflotte an diese und andere einwandernde Arten sinnvoll. Das Um- beziehungsweise Aufrüsten der deutschen Flotte für den Sardellen-Fang ist je nach Fahrzeugart und Fangmethode unterschiedlich aufwändig. Für Fischereifahrzeuge, die schon jetzt pelagische Arten wie Hering oder Makrele fischen, würde das Umstellen auf Sardellen ohne großen Aufwand geschehen können. Eventuell müssen die Netze an die kleineren Arten angepasst werden. Für die Verwendung von Schiffen, die bisher Grundfischarten oder Garnelen gefangen haben, wäre die Umrüstung mit größerem Aufwand und höheren Kosten verbunden. Die übliche Flexibilität von Fischern bei der Suche nach neuen Fanggründen und anderen Arten kann ebenfalls als Anpassungsstrategie betrachtet werden.
Maßnahmen in der Binnenfischerei
Um den Auswirkungen von Extremwetterlagen wie Hitzestress und Niedrigwasserphasen und langfristigen Effekten des Klimawandels entgegenzuwirken, müssen langfristige Maßnahmen entwickelt werden, die die Funktionalität von Gewässern aufrechterhalten und Flora und Fauna der Lebensräume nachhaltig schützen. Insbesondere ökosystemare und gewässerbauliche Anpassungsmaßnahmen können dazu beitragen, die natürlichen Lebensräume vieler Fischarten in Binnengewässern zu erhalten, wiederherzustellen und langfristig zu stabilisieren. Hierzu gehören u. a. die Einrichtung von Schutzgebieten, die Renaturierung natürlicher Gewässer sowie die Herstellung der Vernetzung und ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern. Zentral sind zudem Monitoring und Forschung.
Anpassung und Einrichtung von Schutzgebieten: Durch den Klimawandel werden sich die Lebensraumbedingungen und somit geeignete Lebensräume für Fische ändern und verschieben. Um die Widerstandsfähigkeit von Fischbeständen in Binnengewässern gegenüber Klimaänderungen zu erhöhen ist es mittelfristig notwendig, aktuelle Schutzgebiete und -konzepte, nicht nur für Fische, an die Veränderungen durch den Klimawandel anzupassen und notfalls neue Schutzgebiete und Ruhezonen für Binnengewässer auszuweisen.
Renaturierung: Ein weiterer Ansatz im Umgang mit dem Klimawandel ist die ökologische Aufwertung von Binnengewässern. Durch Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Flüssen, Bächen und Seen wird es Fischen ermöglicht, den klimatischen Belastungen in Zukunft entgegenzutreten, zumindest in einem gewissen Maß. So schafft eine Renaturierung natürlicher Gewässer-, Ufer- und Sohlstrukturen an Fließgewässern Lebensräume für heimische, gewässertypische Fischarten, bietet ihnen thermische Rückzugsmöglichkeiten und fördert gute Laichbedingungen. Um das Aufheizen kleiner Fließgewässer während der Sommermonate zu begrenzen, sollte das natürliche Aufkommen von Ufergehölzen durch abgestimmte Gewässerunterhaltung sowie die Anlage von ausreichend breiten, nicht bewirtschafteten Uferrandstreifen erhalten und gefördert werden. Und wo erforderlich und möglich sollten außerdem Neuanpflanzungen zur Gewässerbeschattung vorgenommen werden. Durch die Kronendecke erfolgt eine Beschattung der Gewässer und die direkte Einstrahlung von Wärme kann deutlich reduziert werden. Zur Einrichtung ökologischer Flächen wie Uferrandstreifen können Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) genutzt werden. Dem potentiell andauernden Verlust von Strukturen in der Uferregion von Seen kann ebenfalls durch Renaturierungsmaßnahmen begegnet werden. Mit entsprechenden Habitataufwertungen (z. B. durch die Schaffung neuer Flachwasserzonen) kann die Sterblichkeit unter Jungfischen verringert, die Fortpflanzung gefördert und so die Fischbestände insgesamt stabilisiert werden.
Durchgängigkeit und Vernetzung: Ein weiterer Eintrag von Wärme in Fließgewässer kann durch anthropogene Staubereiche erfolgen (z.B. Regelungsbauwerke, Stauanlagen, Verrohrungen). Sie erhöhen durch eine Verringerung der Fließgeschwindigkeit die Verweildauer des Wasserkörpers. Infolgedessen kann sich das Wasser stärker erwärmen und im Staubereich und stromab zu einer thermischen Belastung für Fische führen. Daher ist es sinnvoll, nicht natürliche Staubereiche - wenn möglich - aufzulösen und den Abfluss der Gewässer wieder zu normalisieren. Dies führt zum einen zu einer Reduktion der Wassertemperatur (besonders während Hitzeperioden), zum anderen werden die Fließgewässer für Wasserlebewesen wieder durchgängig, insbesondere für eng an frei fließende Bäche und Flüsse gebundene kälteliebende Fischarten. Die Anpassung von Fischarten in Fließgewässern ist auch davon abhängig, welche räumlichen Ausweichmöglichkeiten bei steigenden Gewässertemperaturen, geringer Gewässergüte und häufiger auftretenden Niedrigwasserständen zur Verfügung stehen. Das Vernetzen von durchwanderbaren Fließgewässern kann dazu beitragen, dass Fische bis zu den kühleren Gewässerabschnitten in den Oberläufen wandern können. An geeigneten Gewässerabschnitten, in denen Kaltwassereintritte erfolgen (z.B. Grundwasserzuflüsse, kältere Einmündungen) kann durch den Aushub von tiefen Abschnitten ein kurzfristiges „Kaltwasserrefugium“ geschaffen werden.
Die aufgeführten Anpassungsmaßnahmen weisen größtenteils positive Nebeneffekte auf, wie den Schutz vor Überschwemmungen durch Hochwasser- oder Starkregenereignisse sowie Beiträge zum Erreichen eines „guten ökologischen Zustands“ von Gewässern. Funktionierende Gewässerrandstreifen mit ausreichender Bepflanzung neben dem direkten Uferbereich von Binnengewässern helfen bei Starkregenereignissen, den Eintrag von gelösten Stoffen und stofflichen Belastungen ins Gewässer zu vermindern (z. B. aus der Landwirtschaft). Je besser der ökologische Zustand eines Gewässersystems ist und je höher dessen Strukturvielfalt, desto höher ist auch seine Anpassungsfähigkeit gegenüber klimatischen Veränderungen.
Monitoring und Forschung: Für alle Binnengewässer gilt, dass ein langfristig angelegtes Monitoring und die Forschung dabei helfen können, tragfähige Anpassungsstrategien zu entwickeln. Wesentliche Regionen der Binnenfischerei sollten überwacht werden, z. B. hinsichtlich der Erträge, invasiver Arten sowie veränderter Nutzungsintensitäten (z.B. Tourismus). Zum besseren Verständnis der Auswirkungen des Klimawandels auf die Fischerei sollte auch die Klimafolgen- und anpassungsforschung intensiviert werden, u.a. hinsichtlich der Ermittlung der Vulnerabilität von Fischbeständen, Untersuchungen zur Anpassungsfähigkeit von Fischen sowie zur Eignung von Maßnahmen, welche die Fischbestände stabilisieren sollen.
Notfallmaßnahmen und Regelungen: Während Hitzephasen mit erhöhten Wassertemperaturen und niedrigen Sauerstoffkonzentrationen können akute Maßnahmen mit speziellem Gerät eingeleitet werden, die für eine Belüftung des Gewässers sorgen sollen (z. B. durch Feuerwehr und Technisches Hilfswerk). Für Gewässerabschnitte, in denen ein Fortbestand der Fischbestände nicht mehr gewährleistet ist, kommen Notabfischungen sowie Umsetzmaßnahmen durch lokale Fischereivereine und Ehrenamtliche in Frage. Die Fische werden in der Regel in Abschnitte desgleichen Gewässern gesetzt, die weniger stark durch Hitze belastet sind, in der Hoffnung, dass bei Entspannung der Verhältnisse diese wieder in ihre ursprünglichen Lebensräume zurückwandern. In extremen Hitzeperioden, wenn die Pegel und Abflüsse von Fließgewässern niedrig sind, sollten zu den bestehenden Regelungen für die Wassernutzung und -entnahme spezielle ökologisch abgeleitete Regeln entwickelt werden, die die akute Gefährdungslage von Fischen und anderen Wasserorganismen berücksichtigt. Im Zusammenhang mit der Eutrophierung von Binnengewässern ist es noch wichtiger geworden, sich mit der Reduzierung stofflicher Belastungen zu befassen, insbesondere mit dem Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft. Regelungen über die Erhaltung und Neuanlage von Gewässerrandstreifen sind hier von Bedeutung. In Erwartung klimawandelbedingter Veränderungen der Laich- und Schlupfzeitpunkte sind angepasste Schonzeiten ein weiterer erfolgsversprechender Ansatz. Gleiches gilt für Entnahmeregularien. Ändern sich Wachstum und Eintritt der Geschlechtsreife, könnten Anpassungen von Mindestmaßen oder ergänzende Entnahmeregeln zur Stabilisierung der Rekrutierung und Erhöhung der Vermehrungsraten wirksam sein. Rückzugsgebiete für Fische können durch die Ausweisung von Schongebieten realisiert werden.
Wiederbesiedlung und Fischbesatz: Mithilfe von Wiederbesiedlungsmaßnahmen können gefährdete Fischarten erhalten und gewässertypische Fischbestände geschützt werden. Im Zusammenhang mit der Förderung der Wasserrückhaltung in der Landschaft ist die Möglichkeit zu prüfen, inwieweit dort, wo neue Gewässerlandschaften geschaffen werden, diese auch zur Fischproduktion genutzt werden könnten.
Maßnahmen in Aquakulturen
Auch der Aquakultursektor wird sich an die negativen Auswirkungen des Klimawandels anpassen und seine Widerstandsfähigkeit erhöhen müssen. Zu den Maßnahmen, die Aquakulturbetriebe ergreifen können, gehören u. a. die Beschattung von Produktionsstätten, der Einsatz von Belüftungseinrichtungen bzw. Sauerstoffeintragssysteme, die Mehrfachnutzung von Wasser, die Auswahl geeigneter Fischarten sowie die zeitliche Anpassung
Beschattung und Einhausung von Produktionsstätten: Zur Vermeidung von kritischen Wassertemperaturen während längerer Hitzeperioden ist bei Freilandanlagen eine Beschattung durch Bäume und/oder eine Übernetzung bzw. Überdachung der Fischhaltungseinheiten sinnvoll. Ein weiterer Ansatz ist die Aquakultur-Photovoltaik, deren Solarmodule, über den Zuchtteichen angebracht, für Verschattung sorgen und eine Energiegewinnung für den Betrieb der Wasserkreislauftechnik ermöglicht.
Einsatz von Durchfluss-, Belüftungs- und Wasseraufbereitungsanlagen: Hohen Wassertemperaturen und Sauerstoffknappheit in den Haltungseinheiten von Forellenteichwirtschaften kann durch technische Durchfluss- und Belüftungsanlagen (Sauerstoffeintragssysteme) entgegengewirkt werden. Für die Karpfenteichwirtschaften ist grundsätzlich von verbesserten Produktionsbedingungen auszugehen, da höhere Wassertemperaturen und eine längere Vegetationsperiode das Wachstum der Fische begünstigen. Möglicherweise können aufgrund einer erhöhten Verdunstung von großen Teichflächen und anhaltender Dürre jedoch auch regional auftretende Herausforderungen bezüglich einer ausreichenden Wasserversorgung auftreten, insbesondere wenn die Teichanlagen aus kleinen Zuläufen gespeist werden. In der Aquakultur wird es künftig entscheidend sein, ganzjährig eine ausreichende Wasserversorgung zu gewährleisten. Im Sinne einer nachhaltigen Aquakultur ist es daher erforderlich, wassersparende Verfahren weiterzuentwickeln und einzusetzen, um die Abhängigkeit von Niederschlagswasser zu verringern. Bestehende Durchflussanlagen könnten zu (Teil-) Kreislaufsystemen umgewandelt werden, die eine Mehrfachnutzung mit einer integrierten mechanischen und biologischen Aufbereitung des Wassers vorsehen.
Reduziertes Wasserdargebot: Durch das Einspeisen von kühlerem sauerstoffreichen Wasser in Hitzeperioden werden die Wassertemperaturen in den Fischzuchtanlagen (z.B. Forellenzucht) niedrig gehalten. Dies setzt eine permanente Verfügbarkeit von kühlem Wasser voraus, insbesondere wenn keine Kreislaufführung und damit Mehrfachnutzung des Wassers erfolgt. Problematisch wird es für Aquakulturbetriebe, wenn der Erwerb neuer Wasserrechte oder die Verlängerung bestehender nicht möglich ist. Eine Verlagerung von Fischzuchten an neue Standorte in größerem Rahmen ist eher unwahrscheinlich, da auch die Genehmigung von neuen Standorten in vielen Regionen Deutschlands restriktiv gehandhabt wird. Bei weiter ansteigenden Temperaturen könnte somit die Fischzucht in Aquakulturen in Teilen Deutschlands unwirtschaftlich werden, da die Versorgung mit kühlem sauerstoffreichen Wasser zunehmend aufwendiger wird. Eine abnehmende Wasserverfügbarkeit durch den Klimawandel würde sich auch auf die Karpfenzucht ungünstig auswirken.
Umstellung auf andere Fischarten: Liegt die Temperatur permanent zu hoch, wird die Produktion von bestimmten Fischarten in Aquakulturen mit hohem technischen Aufwand oder Ausfall verbunden sein. Es gilt, die zu kultivierenden Fischarten kritisch zu betrachten und ggfs. neu zu bewerten. Die Umstellung auf andere, wärmeliebende Fischarten ist dabei eine weitere Möglichkeit der Anpassung an den Klimawandel. Hierzu sollte die Erprobung und Einführung von angepassten hochwertigen Fischarten für die Aquakultur durch Forschung und Förderung unterstützt werden. Dabei ist jedoch unbedingt auf die Gefahr der Verbreitung von potentiell invasiven Arten zu achten.
Zeitliche Anpassung der Produktion: Denkbar ist eine Verschiebung der Fischerzeugung in die kältere Jahreszeit, um so heiße Temperaturen im Sommer zu umgehen. Die Winter fallen inzwischen deutlich milder aus, so könnte ausreichend Zuwachs bei den Fischen erreicht werden.