Nachhaltige Regionalentwicklung
Die Aufgaben der Regionalentwicklung orientieren sich an einer nachhaltigen Raumplanung. Hierbei sollen die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang gebracht werden und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führen. In Paragraph 1 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) sind die Aufgaben näher beschrieben.
Regionalentwicklung: Überörtliche Planungs- und Gestaltungsprozesse für Mensch und Umwelt
Die Region hat als wichtige Handlungsebene von Politik und Verwaltung in den letzten Jahrzehnten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Herausforderungen sind insbesondere die Auswirkungen des demografischen Wandels, die Folgen des Klimawandels, der zunehmende Flächenverbrauch, die Sicherung der Daseinsvorsorge oder der wirtschaftliche Strukturwandel. Hier gilt es verstärkt, Lösungen im überörtlichen und zugleich überfachlichen Kontext zu finden.
Damit geht eine Weiterentwicklung des Selbstverständnisses der Raumordnung einher. Eine Erweiterung des Koordinierungsauftrags der räumlichen Planung ist die Folge. Demnach soll sich die Raumordnung nicht allein auf die Ordnung und Gestaltung eines Raumes beschränken, sondern darüber hinaus verstärkt auf die Gestaltung von Entwicklungsprozessen im Raum auf der Landesebene und in den Regionen einwirken. Entsprechend bilden sich Ansätze unter Einbeziehung weiterer politischer Steuerungsinstrumente heraus, die sowohl innerhalb der verfassten gesamträumlich und fachübergreifend ausgerichteten Raumordnung als auch in sektoralen oder problemspezifischen Bereichen außerhalb der Raumordnung gelten.
Zentrale Instrumente der heutigen Regionalentwicklung sind auch weiterhin die im ROG verankerten Raumordnungspläne in den Ländern mit landesweitem oder regionalem Bezug. Aufgabe ist es,
- Unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und die die jeweiligen Konflikte auszugleichen
- Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raums zu treffen.
Leitvorstellungen und Aufgaben zur der Erfüllung der Aufgaben der Raumordnung
Leitvorstellung bei der Erfüllung der Aufgabe der Raumordnung ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt. Ziel ist es, zu einer dauerhaft, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen zu finden.
Aufgabe der Raumordnung ist es deshalb auch, die Raumansprüche unterschiedlicher Fachplanungen miteinander zu koordinieren. Solche Fachplanungen sind zum Beispiel
- Landschaftsplanung
- Wasserwirtschaftliche Planung
- Hochwasserschutzbezogene Planung
- Nahverkehrsplanung
- Planung des Stromnetzausbaus
Hinzu kommen sonstige Fachkonzepte, wie zum Beispiel
- Regionale Energie- und Klimakonzepte
- Tourismuskonzepte
Umweltschutz in der Regionalplanung
Für den Umweltschutz sind vor allen folgende Grundsätze des ROG von Bedeutung. Diese sind durch Festlegungen (Ziele, Grundsätze, Gebietsausweisungen) in Raumordnungsplänen zu konkretisieren:
- Der Raum ist in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts, der Tier und Pflanzenwelt sowie des Klimas einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen zu entwickeln, zu sichern oder, soweit erforderlich, möglich und angemessen, wiederherzustellen.
- Wirtschaftliche und soziale Nutzungen des Raums sind unter Berücksichtigung seiner ökologischen Funktionen zu gestalten; dabei sind Naturgüter sparsam und schonend in Anspruch zu nehmen, Grundwasservorkommen sind zu schützen.
- Die erstmalige Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist zu vermindern, insbesondere durch die vorrangige Ausschöpfung der Potenziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung und für andere Maßnahmen zur Innenentwicklung der Städte und Gemeinden sowie zur Entwicklung vorhandener Verkehrsflächen.
- Beeinträchtigungen des Naturhaushalts sind auszugleichen, den Erfordernissen des Biotopverbundes ist Rechnung zu tragen.
- Für den vorbeugenden Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland ist zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung oder Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen.
- Der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sind sicherzustellen.
- Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. Dabei sind die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für eine sparsame Energienutzung sowie für den Erhalt und die Entwicklung natürlicher Senken für klimaschädliche Stoffe und für die Einlagerung dieser Stoffe zu schaffen.
Vorbereitung und Verwirklichung von Raumordnungsplänen
Zur Vorbereitung oder Verwirklichung von Raumordnungsplänen sollen die Träger der Landes- und Regionalplanung mit anderen öffentlichen Stellen, Nicht-Regierungsorganisationen und der Wirtschaft zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit von Gemeinden zur Stärkung teilräumlicher Entwicklungen (interkommunale Zusammenarbeit) soll unterstützt werden. Formen der Zusammenarbeit können sein:
- Vertragliche Vereinbarungen zwischen verschiedenen Kommunen oder zwischen Kommunen und privaten Firmen oder Verbänden
- Maßnahmen wie regionale Entwicklungskonzepte, regionale Netzwerke und Kooperationsstrukturen, regionale Foren und Aktionsprogramme zu aktuellen Handlungsanforderungen
- überkommunale Raumbeobachtungsysteme
Die Ansätze zur Regionalentwicklung außerhalb der Raumordnung sind vor allem durch Einbeziehung von Akteuren verschiedenster Handlungsbereiche mit zum Teil stärkerer Verzahnung von Planung und Vollzug gekennzeichnet. Beispiele sind:
- das Regionalmanagement (z.B. ein integriertes Küstenmanagement für die Küstenregionen)
- Förderprogramme der EU, des Bundes und der Länder zur regionalen Wirtschaftsförderung und zur Förderung bestimmter Regionen (siehe Europäische und internationale Initiativen)
- darüber hinaus Konzepte, Strategien und Programme zur Förderung bestimmter Belange (z.B. Regionale Energie- und Klimakonzepte)