Produkte können unsere Umwelt und Gesundheit während ihres ganzen Lebenszyklus beeinträchtigen: Bei der Herstellung werden Rohstoffe und Energie verbraucht. Die Nutzung benötigt oftmals elektrische Energie. Enthaltene Chemikalien können während der Nutzung austreten oder Probleme bei der Entsorgung verursachen. Materialeinsatz, Energieverbrauch oder Schadstoffgehalt werden schon beim Design eines Produkts bestimmt. Daher ist es wichtig, dass Umweltaspekte und Ökodesign schon von Anfang an bei der Produktentwicklung mitgedacht werden. Gestaltungsprinzipien wie Energie- und Ressourceneffizienz, hohe Nutzungsqualität und lange Nutzungsdauer, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit müssen konsequent angewendet werden.
Mit diesen Themen beschäftigt sich das Umweltbundesamt in unterschiedlichen Zusammenhängen und nutzt hierbei eine ganze Reihe von Instrumenten und Methoden. Unsere Arbeit fließt in gesetzliche Vorgaben und Regelungen, freiwillige Empfehlungen für die Anbieterseite und für Verbraucher und Verbraucherinnen bis hin zu Kennzeichnungssystemen ein.
Im UBA-Konsumportal „Umweltbewusst leben: Der Verbraucher-Ratgeber“ finden Sie Tipps und hilfreiche Links zu umweltfreundlichen Produkten.
Rechtliche Regelungen und freiwillige Vereinbarungen für umweltfreundliche Produkte
Die Ökodesign-Richtlinie legt fest, wie Produkte und Gegenstände, die Energie verbrauchen oder deren Nutzung den Verbrauch an Energie beeinflussen, umweltgerecht gestaltet werden sollen. Ihr Ziel ist es, ineffiziente Produkte vom Markt zu nehmen und ökoeffiziente Produkte zu fördern.
Der Wettbewerb Bundespreis Ecodesign für Unternehmen und Designer, zeichnet gute Beispiele umweltfreundlichen Produktdesigns aus, die ästhetisch und ökologisch überzeugen.
Die verpflichtende Energieverbrauchskennzeichnung informiert Verbraucherinnen und Verbraucher über den Energie- und Ressourcenverbrauch eines Produkts.
Das freiwillige Umweltzeichen „Der Blaue Engel“ kennzeichnet Produkte und Dienstleistungen. Es gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern, der öffentlichen Hand und gewerblichen Wirtschaft verlässliche Produktinformationen an die Hand. So können sie durch eine gezielte Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten ökologische Produktinnovationen fördern und damit Umweltbelastungen reduzieren.
Die neue EU-Verordnung für die Vermarktung von Bauprodukten definiert den Rechtsrahmen, in dem die Mitgliedstaaten Anforderungen an ihre Bauwerke – die auf Bauprodukte übertragbar sind − stellen dürfen. Unter „Regelungen für Schadstoffe in Bauprodukten“ finden Sie einen Überblick über wesentliche Rechtsvorschriften, die die stoffliche Zusammensetzung von Bauprodukten in Deutschland und in Europa regeln.
Die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase untersagt das Inverkehrbringen bestimmter Produkte, die diese Stoffe enthalten. Sie schreibt Emissionsminderungsmaßnahmen bei der Verwendung von Produkten vor und wird zukünftig klimafreundliche Alternativen durch Vermarktungsbeschränkungen einiger fluorierter Treibhausgase forcieren.