Gesetzgebung zum nachhaltigen Einsatz

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Nachhaltigkeit ist ein wichtiger Aspekt des Umweltschutzes.
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Der Einsatz von Biozid-Produkten sollte auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden, denn die darin enthaltenen Wirkstoffe haben immer eine beabsichtigte Wirkung auf Organismen.

Biozide nachhaltig zu nutzen - das bedeutet aus Sicht des ⁠UBA⁠, dass ihr Einsatz auf das notwendige Mindestmaß angepasst und möglichst sicher gestaltet wird. Ihr Einsatz sollte nur erfolgen, wenn es zum Schutz der Gesundheit oder von Materialien unbedingt erforderlich ist und dabei muss sichergestellt werden, dass der Einsatz weder heute noch in der Zukunft zu unnötigen Risiken für Mensch und Umwelt führt. Um eine negative Beeinflussung zukünftiger Generationen zu verhindern, müssen jegliche Langzeitfolgen vermieden werden. Hierzu zählen u.a. eine Belastung der Umwelt mit langlebigen Chemikalien oder eine Beeinträchtigung der ⁠Biodiversität⁠.

Die Begrenzung des Einsatzes von Biozid-Produkten auf das notwendige Mindestmaß ist bereits in der EU-Biozid-Verordnung 528/2012 in Artikel 17 Absatz 5 festgeschrieben. Dort wird gefordert, dass „eine Kombination physikalischer, biologischer, chemischer und sonstiger eventuell gebotener Maßnahmen vernünftig angewandt wird, wodurch der Einsatz von Biozidprodukten auf das notwendige Mindestmaß begrenzt wird und geeignete vorbeugende Maßnahmen getroffen werden“.

Um einen nachhaltigen Einsatz von Biozid-Produkten zu erreichen, sind aus Sicht des UBA drei Aspekte zu berücksichtigen:

  1. ein gutes Management von Biozid-Produkten durch die Bewertung von Wirkstoffen und Produkten im Rahmen der EU-Biozid-Verordnung 528/2012
  2. der Einsatz von umweltverträglicheren Maßnahmen, die einem Schädlingsbefall auf systemischer Ebene vorbeugen bzw. ihn mit funktionalen Alternativen bekämpfen
  3. der optimierte Einsatz von Biozid-Produkten, der verschiedene Aspekte beinhaltet (beispielsweise Aus- und Fortbildung, Gute fachliche Anwendung, ⁠Monitoring⁠, Regelungen zu Geräten)

Derzeit fehlen jedoch Regelungen für die Anwendungsphase von Biozid-Produkten, wie es sie bereits für ⁠Pflanzenschutzmittel⁠ in der EU-Richtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden 2009/128 gibt. Diese könnten den Einsatz von umweltverträglicheren Maßnahmen und den optimierten Einsatz von Biozid-Produkten fördern. In einem Positionspapier des UBA werden vergleichbare Maßnahmen auch für Biozid-Produkte gefordert.

Zur Förderung des nachhaltigen Einsatzes von Biozid-Produkten arbeitet das UBA im Rahmen von verschiedenen Projekten an Maßnahmen, die das gemeinsame Ziel haben, den Einsatz von Biozid-Produkten auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den nicht-chemischen Alternativen und vorbeugenden Maßnahmen. Diese Aktivitäten werden unter der SCOTTY-Initiative („Sustainable Control of Harmful Organisms in the 21st century”) zusammengefasst.