Schwellenwert für Arzneimittel im Grundwasser einführen

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Human- und Tierarzneimittel gelangen zum Beispiel über das Abwasser bzw. Gülle in die Umwelt.
Quelle: CC Vision

Das UBA empfiehlt, für Arzneimittel im Grundwasser einen Schwellenwert von 100 Nanogramm pro Liter in die Grundwasserverordnung einzuführen. Das Grundwasser würde dadurch regelmäßiger auf Arzneimittel untersucht, Überschreitungen rechtzeitig erkannt und Ursachen systematisch festgestellt werden.

In einer aktuellen Studie hat das ⁠UBA⁠ die Gründe für Antibiotika-Funde im Grundwasser an einigen Standorten Norddeutschlands untersuchen lassen. Es handelt sich sowohl um Tierarzneimittel, die hauptsächlich über die Ausbringung von Gülle auf Feldern in den Boden und dann ins Grundwasser gelangen, als auch um Human-Arzneimittel. Für letztere wurden private Kleinkläranlagen von Häusern, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, als bedeutende Quelle ausgemacht. Antibiotika-Einträge können multiresistente Keime fördern und Lebewesen im Boden und Wasser schaden.