Schwellenwert für Arzneimittel im Grundwasser einführen
Das UBA empfiehlt, für Arzneimittel im Grundwasser einen Schwellenwert von 100 Nanogramm pro Liter in die Grundwasserverordnung einzuführen. Das Grundwasser würde dadurch regelmäßiger auf Arzneimittel untersucht, Überschreitungen rechtzeitig erkannt und Ursachen systematisch festgestellt werden.