Bodenbearbeitung

Die Braunerde. Eine von vielen starken Bodentypen.zum Vergrößern anklicken
Ein Traktor bricht Grünland um.
Quelle: Otto Durst / Fotolia

Mit der landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung werden Ackerböden auf die Aussaat der Kulturpflanzen vorbereitet, um optimale Wachstumsbedingungen zu bieten. Die dabei verwendeten Maschinen und die Bodenbearbeitung können jedoch zu Bodendegradation durch Erosion, Verdichtung und damit zur Verringerung der Bodenfruchtbarkeit beitragen.

Inhaltsverzeichnis

 

Einführung

Ackerböden werden mechanisch bearbeitet. Das verbessert die Wachstumsbedingungen für Kulturpflanzen und die Fruchtbarkeit. Die Ertragsfähigkeit des Bodens wird erhalten und maximiert. Die intensivere landwirtschaftliche Produktion und der technische Fortschritt führen dazu, dass heute hochspezialisierte, leistungsstarke und schwere Maschinen, Geräte und Transportfahrzeuge zum Einsatz kommen. Die landwirtschaftliche Bodenbearbeitung untergliedert sich allgemein in die Primär- beziehungsweise Grundbodenbearbeitung und in die Sekundärbodenbearbeitung. Bei der konventionellen Grundbodenbearbeitung wird der Boden krumentief (also die oberen circa 30 Zentimeter) gewendet, gelockert und durchmischt. Beikräuter und Pflanzenreste werden in den Boden eingearbeitet und Düngemittel gleichmäßig in der Ackerkrume verteilt. Die Sekundärbodenbearbeitung umfasst die Nachbearbeitung der obersten circa zehn Zentimeter und dient der Saatbettbereitung für die Kulturpflanzen in einem flachen Saathorizont.

Das wiederholte Befahren des empfindlichen Ackerbodens mit schwerem Gerät, verbunden mit der landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung, verdichten den Boden und verschlechtern die Lebensbedingungen der Bodenlebewesen. Weiterhin fördert sie die Erosionsempfindlichkeit, den Nährstoffaustrag und eine abnehmende Bodenfruchtbarkeit.

Die landwirtschaftliche Bodenbearbeitung und -nutzung erfordert daher einen schonenden, standortgerechten Einsatz, um schädliche Nebeneffekte zu vermeiden und gleichzeitig das Ziel einer nachhaltigen, leistungsfähigen und umweltschonenden Landbewirtschaftung zu erreichen.

 

Folgen der Bodenbearbeitung

Landwirtschaftliche Bodenbearbeitungsverfahren sollen ein physikalisch günstiges Bodengefüge in der Ackerkrume mit einem störungsfreien Übergang zum Unterboden bereitstellen. Es gilt den Wasserhaushalt zu optimieren, die Nährstoffverfügbarkeit den Ansprüchen der Kulturpflanzen anzupassen und die organische Substanz (Pflanzenreste und Wirtschaftsdünger) in den Boden einzuarbeiten. Auch der Unkraut- und Schaderregerdruck muss mechanisch reguliert und möglichst gering gehalten werden.

Mit der mechanischen Bodenbearbeitung greift der Mensch jedoch in das Bodengefüge ein und bewirkt häufig eine Verschlechterung des Bodenzustands. Bei der Bodenbearbeitung mit dem Pflug wird der Boden in den oberen 30 Zentimetern, der sogenannten Ackerkrume, gewendet und gelockert. Damit entsteht einerseits eine gut durchlüftete, durchwurzelbare und vegetationslose Ackeroberfläche. Sie ist Voraussetzung für die störungsfreie Aussaat der Kulturpflanzen und Folgefrüchte. Andererseits neigt der gelockerte Boden zur Verdichtung. Diese Gefahr erhöht sich bei häufigem Befahren mit schwerem Gerät, insbesondere bei zu feuchten Bedingungen. Gerade Verdichtungen tieferer Bodenschichten zwischen 30 und 60 Zentimetern, die durch normale Bodenbearbeitung nicht gelockert werden, können sich dabei aufsummieren. Als Folge von Bodenverdichtungen kann die Bodenfruchtbarkeit, die mit der mechanischen Bodenbearbeitung eigentlich optimiert werden sollte, abnehmen. Wenn der Boden seine natürlichen Funktionen nicht mehr wahrnehmen kann, spricht man von einer schädlichen Bodenveränderung. Ihre Beseitigung ist mit hohem technischen Aufwand und Kosten verbunden.

Das Ausmaß der durch Verdichtung betroffenen Böden ist nur schwer einschätzbar. Expertenschätzungen gehen von zehn bis 20 Prozent der Ackerfläche aus. Für die EU wird geschätzt, dass bis zu 35 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Böden Verdichtungserscheinungen zeigen. Betroffen sind vor allem Areale, die häufig befahren werden und Bereiche mit besonders ungünstigen Feuchteverhältnissen. Bei etwa der Hälfte der Ackerböden Deutschlands ist die Struktur des Bodengefüges in einem Zustand, der bei weiterer Verdichtung zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der Böden führen kann. Dies wurde anhand eines Kriterienkatalogs für die Bewertung der Eigenschaften des Bodengefüges ermittelt und in einem vom Umweltbundesamt geförderten Forschungsvorhaben erarbeitet.

Neben Ertragseinbußen und dem Verlust der Bodenfruchtbarkeit steigt bei verdichteten Böden die Gefahr für Bodenerosion durch Wasser und Wind. Gepflügte, vegetationsfreie Ackerstandorte (Schwarzbrache) in hügeligem Gelände sind davon besonders betroffen. Bei ⁠Starkregen⁠ trifft das Niederschlagswasser ungehindert auf die Bodenoberfläche auf. Die feinen Bodenpartikel werden mobilisiert und können das Porensystem des Bodens verstopfen. Es bildet sich eine Verschlämmungsschicht, die das Niederschlagswasser zusätzlich an der Infiltration hindert. Dieses läuft nun oberflächlich ab und nimmt dabei Bodenpartikel und die an sie gebundenen Nähr- und Schadstoffe mit, was ebenfalls zu einem Rückgang der Bodenfruchtbarkeit führt. Werden die Bodenpartikel und Nährstoffe in angrenzende Flüsse und Seen eingetragen, besteht die Gefahr einer Nährstoffüberversorgung des Gewässers. Die Folgen und Prozesse von nicht standortgerechten Bodenbearbeitungsverfahren verstärken sich folglich gegenseitig. Ein sorgsamer und standortgerechter Umgang mit der Ressource Boden als wichtigster Standortfaktor für die Landwirtschaft ist daher außerordentlich wichtig. Ganzheitlich ausgerichtete Maßnahmen zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und zur Minderung der Verdichtungs- und Erosionsanfälligkeit sind notwendig und werden im Rahmen von Förderprogrammen der Bundesländer, des Bundes und der Europäischen Union unterstützt.

 

Maßnahmen

Ein besonders bodenschonendes Bearbeitungsverfahren ist die sogenannte konservierende Bodenbearbeitung. Sie verzichtet auf den Pflugeinsatz und setzt nicht wendende Bodenbearbeitungsgeräte, wie zum Beispiel Grubber oder Scheibenegge ein. Durch den Pflugverzicht wird der Boden weitgehend in seinem natürlichen Aufbau belassen. Es kann sich ein stabiles, tragfähiges und wenig verschlämmungsanfälliges Bodengefüge bilden. Die erosionsmindernde Wirkung der konservierenden Bodenbearbeitung wird zusätzlich dadurch verstärkt, dass die Pflanzenrückstände nicht in den Boden eingearbeitet werden, sondern nahe oder an der Bodenoberfläche verbleiben. Hier dämpfen sie die zerstörerische Kraft aufprallender (Stark) Niederschläge und sorgen neben dem Erhalt der Bodenfruchtbarkeit, gleichzeitig für eine Minderung der Erosionsanfälligkeit. Zu beachten ist allerdings, dass die konservierende Bodenbearbeitung häufig einen höheren Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erfordert, weil die Ernterückstände auf dem Feld verbleiben und Beikräuter nicht untergepflügt werden.

 

Rechtliche Regelungen und Agrarförderung

Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und das landwirtschaftliche Förderrecht (Gemeinsame Europäische Agrarpolitik, GAP) enthalten Anforderungen und Maßnahmen zum Schutz des Bodens vor den negativen Auswirkungen, die mit landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsverfahren verbunden sein können. Die Anwendung bodenschonender Bearbeitungsverfahren können durch die GAP zusätzlich gefördert werden.

Bundes-Bodenschutzgesetz

Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis in der landwirtschaftlichen Bodennutzung sind in Paragraph 17 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) festgelegt. Die Grundsätze sollen das Vorsorgeprinzip im Bodenschutz gewährleisten und eine Verschlechterung des Bodenzustandes vermeiden. Die dafür eingesetzten Maßnahmen und Techniken folgen dem allgemeinen Stand der Technik in der Praxis und den anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Diese sehen für die nachhaltige Sicherung der Fruchtbarkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens unter anderem folgende Grundsätze der landwirtschaftlichen Praxis vor. Die Bodenbearbeitung muss standortangepasst und unter Berücksichtigung der ⁠Witterung⁠ erfolgen und die Bodenstruktur erhalten oder verbessert werden. Bodenverdichtungen müssen, durch die Berücksichtigung der Bodenart, der Bodenfeuchtigkeit und des von den zur landwirtschaftlichen Bodennutzung eingesetzten Geräten verursachten Bodendrucks, so weit wie möglich vermieden werden. Bodenabtrag durch Wind- und Wassererosion muss durch eine standortangepasste Nutzung, insbesondere durch Berücksichtigung der Hangneigung, der Wasser- und Windverhältnisse sowie der Bodenbedeckung, möglichst vermieden werden. Weiterhin muss der standorttypische Humusgehalt durch eine ausreichende Zufuhr an organischer Substanz oder durch Reduzierung der Bearbeitungsintensität erhalten bleiben (§ 17 BBodSchG).

Der Vollzug des BBodSchG erfolgt in Länderhoheit durch die untere Bodenschutzbehörde im Einvernehmen mit den zuständigen Landwirtschaftsbehörden. Aufgrund der besonderen Stellung der Landwirtschaft geschieht dies in der Praxis nur bei unmittelbar bestehenden Gefahren. Im Rahmen der Vorsorge nach § 17 besteht jedoch keinerlei Anordnungsmöglichkeit seitens der Behörden. Weitere Informationen zum Thema Vollzugsdefizite im Agrar- und Umweltrecht finden Sie hier. Als wirksames Instrument zur gezielten Durchsetzung von Maßnahmen hat sich die Agrarförderung (GAP) erwiesen. Die Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe daran ist jedoch freiwillig.

Europäische Agrarförderung

Landwirte und Landwirtinnen, die für die Bewirtschaftung ihrer Flächen Direktzahlungen von der Europäischen Union erhalten, müssen seit 2003, bestimmte Mindeststandards einhalten. Die wesentlichen Durchführungsbestimmungen für die aktuellen Standards, die Konditionalität, sind in der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 festgelegt. Sie umfassen die „Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB)“ und Regelungen zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in „gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (GLÖZ)“. Zu den „Grundanforderungen an die Betriebsführung“ gehören insgesamt 11 einschlägige europäische Richtlinien und Verordnungen und deren nationale Umsetzungen (Gesetze und Verordnungen) in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Tierschutz. Bei Verstößen, die in der Regel im Rahmen von Stichprobenkontrollen aufgedeckt werden, drohen Kürzungen der Direktzahlungen.

Rechtliche Grundlage für die Konditionalität in Deutschland sind in dem GAP-Konditionalitäten-Gesetz und der GAP-Konditionalitäten-Verordnung festgeschrieben. Die Regelungen zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in „Gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ umfassen insgesamt neun verbindliche Maßnahmen. Einige dieser Maßnahmen beziehen sich direkt auf den Bodenschutz, wie die Begrenzung der ⁠Erosion⁠, die Mindestbodenbedeckung in sensiblen Zeiten oder das Verbot zum Abbrennen von Stoppelfeldern. Weitere GLÖZ-Standards unterstützen den Bodenschutz, auch wenn dies nicht das primäre Ziel der Regelung ist. Dies gilt zum Beispiel für Pufferstreifen entlang von Wasserläufen, dem Erhalt von Dauergrünland, dem Schutz von Mooren und Feuchtgebieten oder dem Fruchtwechsel auf Ackerland. Maßnahmen zur Vermeidung zusätzlicher bewirtschaftungsbedingter Bodenverdichtungen sind bislang nicht Bestandteil der Mindeststandards.

Agrarumweltmaßnahmen

Maßnahmen, die über die rechtlichen und förderrechtlichen Mindeststandards hinausgehen, könnten in der Europäischen Agrarpolitik (GAP) in der ersten Säule (Ökoregelungen) oder in der zweiten Säule (Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen) gefördert werden. Dazu gehören für die Ökoregelungen der Anbau vielfältiger Kulturen und die Bewirtschaftung von Flächen ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie die Beibehaltung von Agroforst. Beispiele für Maßnahmen der zweiten Säule sind die Förderung von Direktsaatverfahren, Stoppelbrache, das Anlegen und die Pflege von Hecken oder Moorbodenschutz.