Tierarzneimittel in der Umwelt
In der Nutztierhaltung werden Antibiotika und Antiparasitika gegen Infektionen durch Bakterien, tierische Einzeller und Parasiten eingesetzt. Bei der Zulassung von Medikamenten führt das Umweltbundesamt eine Umweltrisikobewertung durch. Wirkstoffe mit Risiko können zusätzliche Auflagen zum Schutz der Umwelt erhalten. Während der Einsatz von Antibiotika als Wachstumsbeschleuniger und zur Steigerung der Nahrungsverwertung als Leistungsförderer in der EU seit 2006 verboten ist, werden immer noch große Mengen zur (vorsorglichen, sog. metaphylaktischen) Behandlung eingesetzt. Ein großer Teil der Wirkstoffe (circa 60 bis 80 Prozent) wird von den Tieren unverändert oder metabolisiert wieder ausgeschieden. Diese Arzneimittelwirkstoffe können mit der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern oder bei der Weidehaltung auf die landwirtschaftlichen Flächen gelangen. Untersuchungen zeigen, dass Rückstände der Medikamente nicht nur im Boden, sondern auch im Sicker- und in Einzelfällen im Grundwasser nachgewiesen werden können. Bei Regen können Partikel von gedüngten Ackerflächen in Oberflächengewässer gelangen. Das Verhalten und die Wirkung von Arzneimittelwirkstoffen in der Umwelt werden maßgeblich durch die Stoffeigenschaften der Medikamente und durch die komplexen Wechselbeziehungen in der Umwelt bestimmt. In welchem Ausmaß ein Eintrag stattfindet und welche Risiken und Gefahren damit verbunden sind, lässt sich noch nicht sicher bestimmen.
Im Tierarzneimittel-Portal finden Sie viele weitere Informationen und Maßnahmen, die dazu beitragen können, den Eintrag von Tierarzneimitteln in die Umwelt zu reduzieren.