Luft, Verkehr
Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub und Stickstoffdioxid
Luftreinhaltepläne sind aufzustellen, wenn Grenzwerte einschließlich definierter Toleranzmargen in einem bestimmten Jahr nicht eingehalten wurden (BImSchG 2002, § 47 Abs. 1). Sie legen die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen fest. Luftreinhaltepläne sind entsprechend den von der Kommission festgelegten Modalitäten in Form von ausgefüllten…weiterlesen