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Wer ist innerhalb eines Unternehmenskonzerns Hersteller?
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Ist der „Hersteller“ verpflichtet, die Marke(n) anzugeben, unter denen er Batterien in den Verkehr zu bringen beabsichtigt?
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Was ist unter „Marke“ zu verstehen?
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Welche „Marke“ ist anzugeben, wenn der Hersteller Batterien in Verkehr bringt, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beigefügt sind?
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Wie teilt der Hersteller dem Umweltbundesamt eine Änderung der angezeigten Daten oder einen Marktaustritt mit?