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Kleingewässermonitoring

Bach zwischen zwei Ackerflächen
Pflanzenschutzmittel werden bei Regen in Bäche gespült und schaden dort Insekten und Pflanzen.
Quelle: ruudmorijn // iStock

Pflanzenschutzmittel werden nach Regen von landwirtschaftlichen Flächen in angrenzende Bäche gespült. Eine Studie liefert erstmals ein Bild der realen Belastung kleiner Fließgewässer in der Agrarlandschaft. In über 80 Prozent der im Kleingewässermonitoring untersuchten Bäche wurden zu hohe Rückstände nachgewiesen. Diese Einträge schaden Insekten und Pflanzen.

Inhaltsverzeichnis

Eine Pilotstudie zur Umsetzung des „Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ hat die Belastungen von Kleingewässern in der Agrarlandschaft mit Pflanzenschutzmittelrückständen untersucht. Dabei wurden im Auftrag des Umweltbundesamtes und unter Leitung des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung in ganz Deutschland jeweils im Frühjahr 2018 und 2019 Bäche in unmittelbarer Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen nach Regenereignissen untersucht. 

Die Funde belegen, dass Rückstände von Pflanzenschutzmitteln regelmäßig in bedenklichen Mengen in die angrenzenden Gewässer gespült werden. In jeder zweiten Wasserprobe wurden Stoffe in zu hohen Konzentrationen gefunden. An über 80 Prozent der untersuchten Gewässerabschnitte wurden die, zum Zeitpunkt des Monitorings als akzeptabel bewerteten Konzentrationen (Regulatorisch Akzeptable Konzentration, RAK), von mindestens einem Wirkstoff überschritten. An über 60 Prozent der Standorte wurden die zulässigen Werte sogar von mehreren Stoffen übertroffen. 

Im 2013 von der Bundesregierung erstellten Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) ist das konkrete Ziel formuliert, dass bis 2023 in Deutschland 99 Prozent aller nach Regenereignissen genommenen Proben die RAK-Werte einhalten sollten. Doch nur 40 Prozent der hier untersuchten Proben erreichten dieses Ziel. 

Das Bild zeigt, dass akzeptable Konzentrationen häufig überschritten werden, wie im Text beschrieben. Kleingewässermonitoring: Häufigkeit der RAK-Überschreitungen in Kleingewässern
Quelle: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung / Umweltbundesamt

Anhand biologischer Untersuchungen von in Gewässern lebenden Insekten wurde außerdem gezeigt, dass sich auch die Lebensgemeinschaften im Wasser in vier von fünf untersuchten Bächen in einem nur mäßigen bis schlechten Zustand befanden. Besonders bedenklich ist dabei, dass sich selbst geringe Konzentrationen der Stoffe, teilweise unterhalb der RAK, bereits negativ auswirken (UFZ, 2013; Liess 2021). Die betroffenen Kleinstlebewesen wie Steinfliegen, Köcherfliegen und Libellen, welche ursprünglich zu den arten- und individuenreichsten Organismen europäischer Fließgewässer gehörten, verschwinden – und damit eine wichtige Nahrungsgrundlage für Fische und Vögel. 

Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel in der Kritik

Im europäischen Pflanzenschutzrecht ist festgelegt, dass Pflanzenschutzmittel „keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt“ haben dürfen (Verordnung EG 1107/2009). Daher werden in einem aufwändigen Zulassungsverfahren die Risiken dieser Mittel für die Umwelt vorab geprüft. Aber auch ein vermeintlich strenges Zulassungsverfahren kann Einträge in Gewässer nicht immer verhindern. 

Die Funde aus dem Kleingewässermonitoring belegen, dass Rückstände von Pflanzenschutzmitteln regelmäßig, insbesondere nach Regenfällen, in bedenklichen Mengen in kleine Gewässer im Einflussbereich landwirtschaftlicher Flächen gelangen. Die Pilotstudie hat deutlich gemacht, dass das mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln angestrebte hohe Schutzniveau für kleine Gewässer verfehlt wurde. Viele Mittel sind nicht nur hoch giftig für die zu bekämpfenden Schaderreger, sondern auch für andere Tier- und Pflanzenarten. Somit ist die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel grundsätzlich mit Risiken für die Umwelt verbunden.

Analysen des Umweltbundesamtes deuten darauf hin, dass auch Unzulänglichkeiten im Zulassungsverfahren eine Ursache für die vorgefundenen hohen Belastungen der Gewässer sein können. Verzögerungen der turnusmäßigen Überprüfung von Wirkstoffgenehmigungen und Produktzulassungen führen dazu, dass sich neue Erkenntnisse oft erst Jahre später auf bestehende Altzulassungen auswirken. Aus diesen Gründen kommen die erforderlichen Risikominderungsmaßnahmen zum Schutz der Gewässer in der Praxis häufig erst zeitversetzt an. 

Eine weitere Studie zur Auswertung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten rund um die Messstellen des Kleingewässermonitorings hat außerdem gezeigt, dass es ohne reale Daten kaum möglich ist, konkrete Hinweise auf Eintragswege und -ursachen oder auf die Wirksamkeit von Minderungsmaßnahmen abzuleiten. Der Zugang zu Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten sollte Wissenschaftler*innen und Behörden in anonymisierter Form zukünftig leichter möglich sein.

Verbessertes Zulassungsverfahren allein ist nicht ausreichend

Unter den Funden im Kleingewässermonitoring waren auch solche Wirkstoffe, für deren Verwendung es bereits verpflichtende Schutzmaßnahmen (z.B. Mindestabstände zu Gewässern, Vorgaben für Pufferstreifen entlang von Gewässern) gibt, die eben solche Einträge verringern sollen. Die Befunde unterstreichen also die fachlichen Bedenken, dass die bisher umgesetzten Maßnahmen zum Schutz kleiner Fließgewässer nicht ausreichen.

Bislang wurde nicht überprüft, ob seit 2018/2019 getroffene Maßnahmen oder das Auslaufen der Genehmigung bestimmter Wirkstoffe zu einer Verbesserung des Belastungszustands geführt haben. Im September 2021 ist mit dem Paragraphen 4a Abs. 1 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eine bundesweite Regelung zum Schutz von Oberflächengewässern vor Einträgen von Pflanzenschutzmitteln in Kraft getreten. Danach ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln innerhalb eines Abstandes von zehn Metern zum Gewässer verboten. Der Landwirt kann den Abstand auf fünf Meter reduzieren, wenn eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke zum Gewässer vorhanden ist. Dabei missachtet diese Option jedoch die Tatsache, dass ein reiner Abstand zum Gewässer den bei Regen entstehenden Oberflächenabfluss nicht bzw. nicht in dem Umfang reduzieren kann, wie dies durch einen mit Gras bewachsenen Randstreifen erfolgt. Ausgenommen von der neuen Regelung sind darüber hinaus kleine Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung, die in den Bundesländern unterschiedlich definiert werden. Inwieweit diese neue Gesetzesgrundlage zu dauerhaft bewachsenen Randstreifen, bzw. zu einer Reduktion der Belastung geführt hat, kann nur durch ein erneutes Monitoring untersucht werden. 

Aus Sicht des UBA sind daher regelmäßige Untersuchungen zur Erfassung der Belastung kleiner Gewässer in der Agrarlandschaft mit Rückständen aus Pflanzenschutzmitteln erforderlich. 

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