Wasserrahmenrichtlinie
Mit Einführung der Wasserrahmenrichtlinie wurde europaweit angestrebt, alle Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer bis spätestens 2027 in einen "guten Zustand" zu überführen.
Mit Einführung der Wasserrahmenrichtlinie wurde europaweit angestrebt, alle Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer bis spätestens 2027 in einen "guten Zustand" zu überführen.
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist ein starkes politisches Instrument in der bundesweiten und europäischen Wasserpolitik. Die WRRL vereint nicht nur moderne Ansätze des Gewässerschutzes, sondern bündelt auch vielzählige Einzelrichtlinien des Wasserrechts der EU. Die WRRL ist in Deutschland verankert im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), in der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV) und in der Grundwasserverordnung (GrwV).
Um den Zielen eines modernen Gewässerschutzes gerecht zu werden, wird viel getan. Es werden umfangreiche Informationen über den Zustand unserer Gewässer erhoben und in Beziehung zu den vielfältigen Belastungen gesetzt. Auf dieser Wissensbasis werden Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands abgeleitet und in Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen dokumentiert. Diese Pläne und Programme bilden die Handlungsgrundlage für den Gewässerschutz in Deutschland und der Europäischen Union.
Mit der Wasserrahmenrichtlinie wurde es möglich, Gewässerschutz von der Quelle bis zur Mündung im Gewässer-Einzugsgebiet durchzuführen. In Deutschland werden dafür 10 Flussgebietseinheiten ausgewiesen. Diese Einzugsgebiete der großen Fließgewässer Donau, Eider, Elbe, Ems, Maas, Oder, Rhein, Schlei/Trave, Warnow/Peene und Weser decken das komplette Gewässernetz in Deutschland ab. Diese Einheiten bilden die nationalen Planungsräume, in denen die WRRL umgesetzt wird.
Die WRRL wird fortlaufend umgesetzt und die dafür erforderlichen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme fortgeschrieben. Dabei werden in einem Turnus von 6 Jahren bestimmte Umsetzungsschritte vorgenommen. Jeder Turnus entspricht einem eigenen Bewirtschaftungszeitraum. Verantwortlich für die Umsetzung der WRRL sind vor allem die Bundesländer. Auch der Bund zeichnet für das Erreichen der Ziele der WRRL an den Bundeswasserstraßen verantwortlich.
Gegenwärtig stehen wir am Beginn des dritten Bewirtschaftungszeitraumes, der bis 2027 dauern wird. Die für diesen Zeitraum entwickelten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme wurden im Dezember 2021 veröffentlicht und im März 2022 an die Europäische Kommission übermittelt. Mehr über die Ergebnisse erfahren Sie hier.