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Auf der Spur der Luft - Das Luftmessnetz des Umweltbundesamtes
Quelle: Umweltbundesamt

Auf der Spur der Luft - Das Luftmessnetz des Umweltbundesamtes

Luft kennt keine Grenzen. Luftverunreinigungen können tausende von Kilometern zurücklegen, Grenzen überschreiten und sich weltweit in der Erdatmosphäre ausbreiten. Deshalb erfordert die die Überwachung und Langzeitbeobachtung von Luftschadstoffen und ihrer Wirkungen internationale Zusammenarbeit. Den deutschen Beitrag dazu liefert das Luftmessnetz des Umweltbundesamtes. Sieben Messstationen in sogenannten Reinluftgebieten analysieren seit fast 50 Jahren Luft, Feinstaub und Regenwasser auf ferntransportierte, menschenverursachte Luftschadstoffe und deren Wirkungen auf Ökosysteme. Anlässlich des EU-Jahres der Luft stellt das Umweltbundesamt daher sein Luftmessnetz, dessen Aufgaben und ausgewählte Ergebnisse in einem Kurzfilm und einer neuen Broschüre dar.

Welche Strategien gibt es zum Schutz des Menschen?

+Maßstab Mensch
Maßstab Mensch

Ein wesentlicher Maßstab für die Konzentration von reaktivem Stickstoff in der Umwelt ist die Gesundheit des Menschen.

Saubere Atemluft

Grenzwerte für die Qualität der Atemluft sind in der EU-Luftqualitätsrichtlinie festgelegt und in den einschlägigen deutschen Gesetzen und Verordnungen umgesetzt (siehe „Wie haben sich die Grenzwerte zur Regulierung der Luftbelastung entwickelt?“). Aktuell gilt für die Stickstoffdioxid-Konzentration der Luft beispielsweise ein Grenzwert von 40 μg/m³. Perspektivisch strebt die EU die Einhaltung der strengeren Luftgüteleitwerte der Weltgesundheitsorganisation (⁠WHO⁠) für die menschliche Gesundheit an. Für Stickstoffdioxid liegt die von der WHO definierte Wirkschwelle bei 20 μg/m³ im Jahresmittel. Da die Stickstoffoxid-Emissionen eng mit dem Verkehr assoziiert sind, setzen Maßnahmen dort an.

Trinkwasser schützen

Der andere Gefährdungsweg für den Menschen ist das Trinkwasser. Daher geben die Trinkwasserrichtlinie und in der Folge die Nitrat- und die Grundwasserrichtlinie einen Grenzwert von 50 mg Nitrat/l an, ab dem Grundwasser für den Genuss weiter aufbereitet werden muss. Gemäß Grundwasserverordnung § 10 muss die zuständige Behörde bei steigendem Nitrat-Trend ab einer Nitratkonzentration von 37,5 mg/l (3/4 des Schwellenwerts sind erreicht) bereits erforderliche Maßnahmen zur Trendumkehr veranlassen. Langfristig soll der Stickstoffeintrag aus der Landwirtschaft verringert werden, um Grundwasserbelastungen zu vermeiden.

Kontrolle tut not

Das ⁠UBA⁠ unterstützt diese Politik durch seine Messnetze.

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Im Baustein "Reaktiver Stickstoff" des ⁠UBA⁠-Umweltatlas erfahren Sie, was reaktiver Stickstoff ist, wie er entsteht und warum er in Deutschland zu schwerwiegenden Problemen für Umwelt und Gesundheit führt. Außerdem zeigen wir Ihnen, was die Politik unternimmt, um die Situation zu verbessern, und geben Ihnen Tipps, wie Sie selbst Ihren Stickstoff-Fußabdruck verkleinern können.

Im Themenfeld "Schutzgutbezogenes Handeln" können Sie sich zu sektoralen Strategien informieren, die konkrete Schutzgüter, wie die Gesundheit des Menschen, die Luft oder das Wasser, adressieren.

Das Umweltbundesamt

Für Mensch und Umwelt