Ziele und Inhalte
Das Umweltprogramm hatte folgende Hauptziele:
- Umweltplanung auf lange Sicht
- Verursacherprinzip durchsetzen
- Umweltfreundliche Technik realisieren
- Umweltbewusstsein wecken
- International wirksamer zusammenarbeiten
Das Umweltprogramm benannte Kraftwerke, Feuerungsanlagen und den Verkehr als wichtigste Emissionsquellen von Stickstoffoxiden und skizzierte die gesundheitlichen Gefahren von Stickstoffoxiden und anderen Luftschadstoffen. Es kündigte das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) an, mit dem die Grundlagen für Luftreinhaltepläne und die Überwachung von Immissionen und Emissionen geschaffen wurden. Zudem sollten die Grenzwerte für Emissionen und für Immissionen in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) festgesetzt bzw. verschärft werden.
1974
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
Stickstoffoxide und Ammoniak
Ziele und Inhalte
Ziel des BImSchG ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen und andere Sachen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.
Das BImSchG legt unter anderem fest, dass
- die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umweltwirkungen hervorzurufen, einer Genehmigung bedürfen,
- Brenn- oder Treibstoffe bestimmten Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung genügen müssen,
- die Emissionen von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern, von Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeugen die Grenzwerte, die zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen einzuhalten sind, nicht überschreiten dürfen.
Sonstiges
Die ursprüngliche Fassung der TA Luft ist aus dem Jahr 1964. Sie wurde erstmals wenige Monate nach dem Inkrafttreten des BImSchG im Jahr 1974 novelliert und gilt als erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die TA Luft gibt unter anderem für verschiedene Anlagen Grenzwerte vor, wie viel Stickstoffoxide und Ammoniak im Abgas enthalten sein dürfen. Novellierungen der TA Luft gab es 1983/1986 und 2002. Eine erneute Novellierung ist geplant.
1979
Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (Genfer Luftreinhaltekonvention - CLRTAP)
Stickstoffoxide und Ammoniak
Ziele und Inhalte
Die Vertragsparteien der Genfer Luftreinhaltekonvention
- streben an, Luftverunreinigungen zu begrenzen, schrittweise zu verringern und zu vermeiden,
- entwickeln Politiken und Strategien, um den Ausstoß von Luftschadstoffen durch Wissensaustausch, Beratung, Forschung und Monitoring zu bekämpfen,
- richten ein europaweites Messnetz ein, um die Luftqualität zu überwachen und
- richten Gremien ein, um das Abkommen umzusetzen und weiterzuentwickeln.
Sonstiges
Die CLRTAP war das erste völkerrechtlich bindende Instrument mit Handlungszielen und Maßnahmen für beteiligte Staaten; bemerkenswert ist, dass sich zum damaligen Zeitpunkt erstmalig Staaten beiderseits des Eisernen Vorhangs zusammen fanden, um gemeinsam die Auswirkungen der Luftverschmutzung zu bekämpfen.
1985
Richtlinie des Rates vom 7. März 1985 über Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxid (85/203/EWG)
Stickstoffdioxid
Ziele und Inhalte
Die Richtlinie zielt darauf, die menschlichen Gesundheit und die Umwelt zu schützen.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
- Immissions-Grenzwert: 200 µg/m3 (98-Prozent-Wert der Summenhäufigkeit, berechnet aus den während des Jahres gemessenen Mittelwerten über eine Stunde oder kürzere Zeiträume)
- Immissions-Leitwert: 50 µg/m3 (50-Prozent-Wert der Summenhäufigkeit (Median), berechnet aus den während des Jahres gemessenen Mittelwerten über eine Stunde oder kürzere Zeiträume)
- Immissions-Leitwert: 135 µg/m3 (98-Prozent-Wert der Summenhäufigkeit, berechnet aus den während des Jahres gemessenen Mittelwerten über eine Stunde oder kürzere Zeiträume)
Die Leitwerte sollten insbesondere als Bezugspunkte für die Festlegung von Sonderregelungen für Gebiete dienen, die von den Mitgliedsstaaten bestimmt wurden.
Sonstiges
Die Richtlinie 85/203/EWG wurde mit der 22. BImSchV von 1993 in deutsches Recht umgesetzt.
1987
Richtlinie 88/77/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Emission gas- und partikelförmiger Schadstoffe aus Dieselmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen
Stickstoffoxide
Ziele und Inhalte
Die Richtlinie zielt darauf, EG-weit einheitliche technische Vorschriften für die Genehmigung emissionsärmerer Dieselmotoren zu schaffen, um so den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu fördern und zugleich den freien Warenverkehr im europäischen Binnenraum zu verwirklichen.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Emissions-Grenzwert für Busse und Lkw: 14,4 g/kWh (NOx, dargestellt als NO2)
Die Richtlinie legte erstmals Emissions-Grenzwerte für Lkw und Busse fest. Ihr folgten die EURO-Normen, die diese Grenzwerte veränderten.
Ziele und Inhalte
Ziel des Sofia-Protokoll zur Genfer Luftreinhaltekonvention von 1979 ist es, die Stickstoffoxid-Emissionen oder ihre grenzüberschreitenden Flüsse zu begrenzen.
Die Vertragsstaaten sollen hierfür
- ihre Stickstoffoxid-Emissionen bis zum Jahr 1994 auf die Höhe des Referenzjahres 1987 beschränken beziehungsweise verringern,
- eine Schadstoffüberwachung für relevante bestehende stationäre Quellen einführen und
- nationale Emissionsstandards nach dem Stand der besten verfügbaren Technik auf relavante neue stationäre und mobile Quellen anwenden.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Über die Verpflichtung hinaus, die jährlichen Stickstoffoxid-Emissionen (NOx) auf den Stand des Jahres 1987 zu beschränken bzw. zu mindern, verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland in der sogenannten Sofia-Erklärung dazu, die jährlichen NOx-Emissionen bis 1998 um 30% gegenüber 1985 zu reduzieren.
1991
Richtlinie 91/441/EWG zur Änderung der Richtlinie 70/220/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen
Stickstoffoxide
Ziele und Inhalte
Die Richtlinie zielt darauf, EG-weit einheitliche technische Vorschriften für die Genehmigung emissionsärmerer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge zu schaffen, um so den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu fördern und zugleich den freien Warenverkehr im europäischen Binnenraum zu verwirklichen.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Die EURO 1- und EURO 2-Richtlinien sahen Emissions-Grenzwerte für Pkw vor. Die zulässige Emissionsmenge wurde als Summe der Massen von Kohlenwasserstoffen und Stickstoffoxiden je gefahrenem Kilometer angegeben.
- Emissions-Grenzwert bei der Genehmigung von Fahrzeugtypen der EURO-Norm 1: 0,97 g/km (gültig ab dem 01.07.1992)
Ab dem 31.12.1992 dürfen keine Pkw bzw. leichte Nutzfahrzeuge mehr neu zugelassen werden, die der EURO-Norm 1 nicht entsprechen.
1996
Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität (EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie)
Stickstoffoxide
Ziele und Inhalte
Die Richtlinie zielt unter anderem darauf,
- Luftqualitätsziele zu definieren und festzulegen,
- einheitliche Methoden und Kriterien für die Beurteilung der Luftqualität zu bestimmen,
- Vorgaben zu treffen, wie die Öffentlichkeit über die Luftqualität zu unterrichten ist und
- die Luftqualität zu erhalten beziehungsweise zu verbessern.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Nach dem Erlass der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie wurden für Deutschland mit der 23. Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV; gültig ab dem 01.03.1997) Grenzwerte für die Konzentration von Luftschadstoffen festgelegt.
- Immissions-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2): 160 μg/m³ (98-Prozent-Wert der Summenhäufigkeitsverteilung aller gemessenen Halbstundenmittelwerte an einer Messstelle)
Dieser Grenzwert wurde zum 01.01.2010 von den Grenzwerten der Richtlinie 1999/30/EG (bzw. der 22. BImSchV in ihrer Novellierung von 2002) abgelöst.
Sonstiges
Die Richtlinie behandelt außerdem unter anderem Feinstäube und Ozon. Erstere können auch aus Stickstoffverbindungen bestehen. Für Ozon sind Stickstoffoxide bedeutende Vorläuferstoffe.
1997
Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen
Stickstoffoxide
Ziele und Inhalte
Die Richtlinie zielt darauf, EG-weit einheitliche technische Vorschriften für die Genehmigung emissionsärmerer Zwei- und Dreiräder zu schaffen, um so den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu fördern und zugleich den freien Warenverkehr im europäischen Binnenraum zu verwirklichen.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
- Emissions-Grenzwert für motorisierte Kleinkrafträder der EURO-Norm 1: 3 g/km (NOx, dargestellt als NO2, in Summe mit den emittierten Kohlenwasserstoffen)
- Emissions-Grenzwert für motorisierte Krafträder der EURO-Norm 1: 0,1 g/km (2-Takt) beziehungsweise 0,3 g/km (4-Takt; NOx, dargestellt als NO2)
Diese Richtlinie legte erstmals Grenzwerte für Krafträder fest. Ihr folgten weitere Normen, die diese Grenzwerte veränderten.
1997
Richtlinie 97/68/EG über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte
Stickstoffoxide
Ziele und Inhalte
Ziel der Richtlinie ist es, die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren der Luftverschmutzung zu schützen und Umweltschäden zu verringern.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Die Richtlinie enthält Emissions-Grenzwerte für verschiedene Motoren unterschiedlicher Typen.
1998
Richtlinie 98/69/EG über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen und zu Änderung der Richtlinie 70/220/EWG des Rates
Stickstoffoxide
Ziele und Inhalte
Mit der Richtlinie soll dazu beigetragen werden, das Problem der Luftverunreinigung zu lösen. Dazu sollen unter anderem umweltbelastende Pkw schneller ersetzt werden. Außerdem verschärft die Richtlinie bestehende Grenzwerte und führt neue Grenzwerte ein.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Mit der EURO 3-Richtlinie wurde die Verbindung von Stickstoffoxiden mit Kohlenwasserstoffen bei den Grenzwerten aufgehoben.
NOx-Emissions-Grenzwerte für EURO 3-Pkw:
- Benzin: 0,15 g/km
- Diesel: 0,5 g/km
Einführungszeitpunkte waren für neue Typen (Typenprüfung) der 01.01.2000 und für Neufahrzeuge (Serienprüfung) der 01.01.2001.
NOx-Grenzwerte für EURO 4-Pkw:
- Benzin: 0,08 g/km
- Diesel: 0,25 g/km
Einführungszeitpunkte waren für neue Typen (Typenprüfung) der 01.01.2005 und für Neufahrzeuge (Serienprüfung) der 01.01.2006.
Sonstiges
Die Einführung von Abgasnormen hat dazu beigetragen, die Stickstoffoxid-Emissionen des Verkehrssektors seit 1990 um rund zwei Drittel zu senken. Die umgesetzten Maßnahmen dienten dazu, die Abgasreinigung zu verbessern und die Qualität der Kraftstoffe so zu steigern, dass weniger Schadstoffe ausgestoßen werden.
1999
Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft (1. Tochterrichtlinie der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie 96/62/EG)
Stickstoffoxide
Ziele und Inhalte
Um unter anderem die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zu schützen und schädliche Auswirkungen auf die Vegetation zu vermeiden, zielt die Richtlinie darauf
- Grenzwerte und Alarmschwellen für die Schadstoffkonzentration in der Luft festzulegen,
- einheitliche Methoden und Kriterien für die Beurteilung von Schadstoffkonzentrationen zu bestimmen,
- sachdienliche Informationen über Schadstoffkonzentrationen zusammenzustellen und sicherzustellen, dass diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, und
- die Luftqualität dort, wo sie gut ist, zu erhalten und sie dort zu verbessern, wo die Belastung mit Schadstoffen zu hoch ist.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Für den Schutz der menschlichen Gesundheit legt die Richtlinie folgende Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) fest:
- Immissions-Grenzwert Jahr: Die NO2-Konzentration in der Luft darf einen Jahresmittelwert von 40 μg/m³ nicht übersteigen.
- Immissions-Grenzwert Stunde: Die NO2-Konzentration in der Luft darf einen Stundenmittelwert von 200 μg/m³ nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschreiten.
- Alarmschwelle: Wird in drei aufeinander folgenden Stunden eine NO2-Konzentration von 400 μg/m³ oder mehr gemessen, müssen unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden.
Für den Schutz der Vegetation gilt:
- Immissions-Grenzwert Jahr: Die NO2-Konzentration in der Luft darf einen Jahresmittelwert von 30 μg/m³ nicht übersteigen.
Die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit müssen ab dem 01.01.2010, der Grenzwert zum Schutz der Vegetation muss ab dem 19.07.2001 eingehalten werden.
Sonstiges
Die Richtlinie wurde mit Novellierung der 22. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt.
1999
CLRTAP - Göteborg-Protokoll zur Vermeidung von Versauerung und Eutrophierung sowie des Entstehens von bodennahem Ozon (Multikomponentenprotokoll)
Stickstoffoxide und Ammoniak
Ziele und Inhalte
Das Multikomponentenprotokoll zur Genfer Luftreinhaltekonzeption hat zum Ziel, die Wirkungen von bodennahem Ozon zu mindern und die Auswirkungen von Versauerung und Eutrophierung auf Pflanzen und Ökosysteme zu verringern. Hierzu sollen die Emissionen von Stickstoffoxiden, Ammoniak und anderen Luftschadstoffen beschränkt und reduziert werden. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, ihren Schadstoffausstoß zu verringern.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Deutschland verpflichtete sich, folgende Höchstgrenzen für die jährlichen Emissionen bis zum Jahr 2010 einzuhalten:
- Stickstoffoxide (NOx, ausgedrückt als NO2): maximal 1.081 Kilotonnen
- Ammoniak (NH3): maximal 550 Kilotonnen
Ziel war es, die Grenzwerte bis zum Jahr 2010 zu erreichen. Darüber hinaus wurden Emissionshöchstgrenzen für verschiedene Fahrzeuge und Maschinen festgelegt.
Sonstiges
Die jährlichen Ammoniak-Emissionen Deutschlands liegen noch immer über dem Grenzwert. Das Protokoll behandelt auch flüchtige Organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC). Stickstoffoxide und NMVOC sind bedeutende Vorläuferstoffe für Ozon. Ein Indikator für die Verbesserung des Umweltzustands ist daher, ob Ozongrenzwerte eingehalten werden können.
2001
Richtlinie 2001/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie)
Stickstoffoxide und Ammoniak
Ziele und Inhalte
Die NEC-Richtlinie zielt darauf, die Emissionen versauernder und eutrophierender Schadstoffe sowie von Ozonvorläufern zu begrenzen.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Deutschland verpflichtete sich, ab dem Jahr 2010 folgende Höchstgrenzen für die jährlichen Emissionen einzuhalten:
- Stickstoffoxide (NOx, ausgedrückt als NO2): maximal 1.051 Kilotonnen
- Ammoniak (NH3): maximal 550 Kilotonnen
Gegenüber dem Göteborg-Protokoll von 1999 reduzierte sich die maximale Emissionsmenge nur für die Stickstoffoxide ein wenig.
Sonstiges
Der Grenzwert für Stickstoffoxide wurde ab 2011 eingehalten - jedoch nur, wenn das "Inventory Adjustment" berücksichtigt wird. Dieses Verfahren erlaubt höhere Gesamtemissionen, sofern die Erhöhung durch Umstände bedingt ist, die die Vertragspartei weder vorhersehen noch beeinflussen konnte. Der Grenzwert für Ammoniak wird bisher nicht eingehalten.
Die Richtlinie legt auch Emissionshöchstmengen für die Europäische Gemeinschaft als Ganzes fest. Ab 2010 sollte die EG jährlich nicht mehr als 5.923 kt Stickstoffoxide (NOx) emittieren.
2008
Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (EU-Luftqualitätsrichtlinie)
Stickstoffoxide und Stickstoffdioxid
Ziele und Inhalte
Die Richtlinie hat zum Ziel,
- Luftqualitätsziele zu definieren und festzulegen,
- einheitliche Methoden und Kriterien für die Beurteilung der Luftqualität zu bestimmen,
- Informationen über die Luftqualität zu gewinnen,
- der Öffentlichkeit Zugang zu solchen Informationen über die Luftqualität zu gewährleisten,
- die Luftqualität dort, wo sie gut ist, zu erhalten und sie dort zu verbessern, wo die Belastung mit Schadstoffen zu hoch ist, und
- eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Verringerung der Luftverschmutzung zu fördern.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Für den Schutz der menschlichen Gesundheit legt die Richtlinie folgende Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) fest:
- Immissions-Grenzwert Jahr: Die NO2-Konzentration in der Luft darf einen Jahresmittelwert von 40 μg/m³ nicht übersteigen.
- Immissions-Grenzwert Stunde: Die NO2-Konzentration in der Luft darf einen Stundenmittelwert von 200 μg/m³ nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschreiten.
- Alarmschwelle: Wird in drei aufeinander folgenden Stunden eine NO2-Konzentration von 400 μg/m³ oder mehr gemessen, müssen unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden.
Für den Schutz der Vegetation definiert die Richtlinie einen kritischen Wert, dessen Überschreitung unmittelbare schädliche Auswirkungen für manche Rezeptoren wie Bäume, sonstige Pflanzen oder natürliche Ökosysteme haben kann.
- Kritischer Immissions-Wert Jahr: Die NO2-Konzentration in der Luft darf einen Jahresmittelwert von 30 μg/m³ nicht übersteigen.
Die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten seit dem 01.01.2010, der Grenzwert zum Schutz der Vegetation ab dem 19.07.2001 eingehalten werden.
Sonstiges
Vor allem in stark verkehrsbelasteten Gebieten werden die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit an vielen Messstationen in Deutschland nicht eingehalten.
Die Richtlinie legt auch Grenzwerte für Feinstäube fest und nennt unter anderem Ammonium und Nitrate als deren wesentliche Bestandteile. Auch für bodennahes Ozon schreibt die Richtlinie Grenzwerte vor.
2012
CLRTAP - Novellierung des Göteborg-Protokolls zur Vermeidung von Versauerung und Eutrophierung sowie des Entstehens von bodennahem Ozon (Multikomponentenprotokoll)
Stickstoffoxide und Ammoniak
Ziele und Inhalte
Das Multikomponentenprotokoll zur Genfer Luftreinhaltekonzeption hat zum Ziel, die gesundheitlichen Wirkungen von Luftverunreinigungen (insbesondere von Feinstaub und NO2) zu reduzieren, die Wirkungen von bodennahem Ozon zu mindern und die Auswirkungen von Versauerung und Eutrophierung auf Pflanzen und Ökosysteme zu verringern. Hierzu sollen die Emissionen von Stickstoffoxiden, Ammoniak und anderen Luftschadstoffen beschränkt und reduziert werden. Des Weiteren soll die atmosphärische Deposition verringert werden.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Deutschland verpflichtete sich, seine Emissionshöchstmengen bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2005 um mindestens folgende Prozentsätze zu verringern:
- Stickstoffoxide (NOx, ausgedrückt als NO2): 39 Prozent
- Ammoniak (NH3): 5 Prozent
Bis 2020 gelten die Emissionsziele aus dem Jahr 1999. Darüber hinaus legt das Protokoll Emissionshöchstgrenzen für verschiedene Fahrzeuge und Maschinen fest.
Sonstiges
Das Protokoll behandelt auch flüchtige Organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC). Stickstoffoxide und NMVOC sind bedeutende Vorläuferstoffe für Ozon. Außerdem gibt die novellierte Fassung auch Emissionsminderungsverpflichtungen für Feinstaub vor. Dieser wird nur teilweise direkt emittiert. Er entsteht aber auch in der Atmosphäre aus Vorläuferstoffen wie NH3, NOx und Schwefeldioxid.
Das Protokoll ist noch nicht in Kraft getreten, da es bisher von zu wenig Parteien ratifiziert wurde.
2016
Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/81/EG
Stickstoffoxide und Ammoniak
Ziele und Inhalte
Die neue NEC-Richtlinie zielt darauf,
- die nationalen Emissionsminderungsverpflichtungen fortzuschreiben,
- die Novellierung des Göteborg-Protokolls umzusetzen,
- den Schutz von Arten und Ökosystemen zu unterstützen und
- die Synergien zwischen der Luftqualitätspolitik der Union und anderen Unionspolitiken, insbesondere der Klimapolitik und der Energiepolitik, zu nutzen.
Grenzwerte und Verpflichtungen für Deutschland
Deutschland verpflichtete sich, seine Emissionshöchstmengen gegenüber dem Jahr 2005 um mindestens folgende Prozentsätze zu verringern:
bis zum Jahr 2020:
- Stickstoffoxide (NOx, ausgedrückt als NO2): 39 Prozent
- Ammoniak (NH3): 5 Prozent
bis zum Jahr 2030:
- Stickstoffoxide (NOx, ausgedrückt als NO2): 65 Prozent
- Ammoniak (NH3): 29 Prozent