Das „Global Framework on Chemicals – for a planet free of harm from chemicals and waste“ hat die Weltgemeinschaft nach acht Jahren Vorbereitungs- und Verhandlungszeit unter deutschem Vorsitz am 30. September 2023 in Bonn angenommen. Es folgt dem Strategischen Ansatz für das Internationale Chemikalienmanagement SAICM.
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Die Notwendigkeit des internationalen Chemikalienmanagements
Das Management von Chemikalien ist ein wesentliches Querschnittselement zum Erreichen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Chemikalien bringen vielerlei Nutzen für die Gesellschaft. Gleichzeitig verursachen Freisetzungen von Chemikalien entlang ihres gesamten Lebenszyklus die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden. Dies führt oft zu schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit. Die „Lancet Commission on Pollution and Health“ schätzt in ihrem Sachstandbericht von 2022, dass weltweit mindestens 1.8 Mio Todesfälle auf einzelne Chemikalien zurückzuführen sind. Einkommensschwache Länder tragen hier die größte Last. Da der globale Chemikalienumsatz sich, wie bereits 2000-2017, im Zeitraum bis 2030 erneut fast verdoppeln wird, nehmen die Herausforderungen fachlich und organisatorisch weiter zu.
Global Framework on Chemicals – eine neues Rahmenwerk als Meilenstein für die Weltgemeinschaft
Am 30. September 2023 hat die Weltgemeinschaft auf der 5. Internationalen Konferenz zum Chemikalienmanagement (ICCM5) in Bonn ein neues, ambitioniertes Rahmenwerk zum Chemikalienmanagement beschlossen, das Global Framework on Chemicals – For a Planet Free of Harm from Chemicals and Waste (GFC). Das GFC ist das Nachfolgerahmenwerk von SAICM, dem Strategischen Ansatz für das Internationale Chemikalienmanagement. SAICM wurde im Jahr 2006 von der internationalen Gemeinschaft ins Leben gerufen, erzielte jedoch nicht die gewünschten Erfolge dabei, Schäden an Mensch und Natur weltweit zu minimieren.
Mit dem neuen und weitaus ambitionierteren Rahmenwerk GFC soll der Weg zu einem nachhaltigen Umgang mit Chemikalien und Abfall und zur Vorbeugung von Verschmutzung geebnet werden. Kern des GFC sind seine Strategischen Ziele (Strategic Objectives) und deren Unterziele (Targets), die sektor-übergreifend und innerhalb definierter Fristen umgesetzt werden sollen. Dazu formuliert das GFC folgenden übergreifenden Anspruch:
“The Framework is multi-stakeholder and multisectoral in nature. It encompasses the involvement of all relevant sectors, including environment, health, agriculture, and labour, and stakeholders across the life cycle of chemicals at the local, national, regional, and global levels, as well as consideration of environmental and social aspects that are critical to the sound management of chemicals and waste.”
In Analogie zu SAICM ist das Beschlussfassungsorgan des GFC die Internationale Konferenz (IC). Die IC steuert den GFC-Prozess und überwacht die Durchführung und den Fortschritt bei der Umsetzung seiner strategischen Ziele und Unterziele. Die erste IC (IC1) unter dem neuen Rahmenwerk GFC wird 2026 stattfinden. Den Vorsitz der IC hat die Präsidentschaft, die rotierend von Ländern der fünf Weltregionen wahrgenommen wird. Ende 2023, nach ICCM5, hat Pakistan die Präsidentschaft von Deutschland übernommen. Die Konferenz wird durch ein Bureau gesteuert, in dem staatliche und nicht-staatliche Akteure vertreten sind. Das GFC-Sekretariat ist bei UN Environment in Genf (Schweiz) ansässig und übt administrative Tätigkeiten aus.
GFC auf nationaler Ebene
In Deutschland nimmt federführend das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA) die Vertretung der Bundesregierung in der das GFC beaufsichtigenden Internationalen Konferenz (IC) wahr. BMUV und UBA sind für die Koordination der Umsetzung des GFC in Deutschland zuständig; im UBA ist das Fachgebiet IV 1.1 „Internationales Chemikalienmanagement“ mit der Funktion des National Focal Point betraut. Zentrales Anliegen ist es, über den Umweltsektor hinaus Akteure aus relevanten Sektoren für eine Intensivierung ihrer eigenen Aktivitäten zum nachhaltigen Umgang mit Chemikalien zu gewinnen und im Hinblick auf eine im Sinne der GFC-Ziele wirksame Koordination und Zusammenarbeit mit anderen Akteuren zu unterstützen. Unter der Umsetzung des GFC werden hier nicht nur rein national ausgerichtete Aktivitäten, sondern auch Aktivitäten verstanden, die einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des GFC weltweit und besonders auch in Entwicklungsländern leisten.
Weltchemikalienrat
Verschmutzungen mit Chemikalien sind grenzüberschreitend und nationale und/oder europäische Maßnahmen nicht ausreichend, um die Gesundheit und Umwelt der Menschen in Deutschland und weltweit zu schützen Global bedarf es einer besseren Politikberatung durch die Wissenschaft im Bereich Chemikalien, Abfälle und Umweltverschmutzung. Die United Nations Environment Assembly, (UNEA) 5.2, hat im März 2022 daher die Einrichtung eines Weltchemikalienrates beschlossen (Resolution 5/8.) Die Diskussionen zur Architektur und Ansiedlung dieses Rates findet in einem sogenannten OEWG-Prozess statt (OEWG = open-ended working group), der im Jahr 2022 begonnen wurde und planmäßig bis Ende 2024 läuft. Die Verhandlungen zur Etablierung des Weltchemikalienrates sind Ressortaufgabe des BMUV.
Der Weltchemikalienrat soll künftig die wissenschaftlichen Grundlagen schaffen, die es der internationalen Gemeinschaft ermöglichen, effektive Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Umweltverschmutzung durch Chemikalien zu ergreifen. Er soll die Umsetzung des GFC unterstützen.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
Umweltbundesamt
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