Im Jahr 1995 kam in Berlin zum ersten Mal die Staatengemeinschaft bei einer UN-Klimakonferenz zusammen. Nun, 28 Jahre später, startet am 30.11.2023 die sogenannte COP (Conference of Parties) – die Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen – zum 28. Mal. Sie findet im Emirat Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten statt. Das geplante Ende ist am 12.12.2023.
Wie auch in den vergangenen Jahren zeigen Berichte, die kurz vor der COP 28 veröffentlicht wurden, dass die bisherigen Bemühungen der Weltgemeinschaft zweifellos ungenügend sind. Darunter der neueste Emissions Gap Report des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP). Denn die bisher von den Staaten vorgelegten Ziele für die Treibhausgasminderung würden zu 2,5 bis 2,9 °C und bisherige Maßnahmen zu 3 °C globaler Temperaturerhöhung bis zum Ende dieses Jahrhunderts führen. Ziel des Übereinkommens von Paris ist es jedoch, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst jedoch auf 1,5 °C, gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, um dramatische Klimafolgen für Mensch und Umwelt zu vermeiden.
Der Synthesebericht der nationalen Klimapläne (NDCs), der vom Sekretariat der Klimarahmenkonvention veröffentlicht wurde, zeigt, dass die vollständige Umsetzung der NDCs die Treibhausgasemissionen um ca. 5% bis zum Jahr 2030 gegenüber 2019 verringern würden. Laut Weltklimarat (IPCC) ist jedoch in diesem Zeitraum eine Verringerung um 43% nötig, um die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen.
Wichtige Themen der diesjährigen Weltklimakonferenz sind:
- Globale Bestandsaufnahme: Um die Ziele des Übereinkommens von Paris (ÜvP) zu erreichen, müssen alle Länder ihre Klimaschutzanstrengungen massiv erhöhen. Im ÜvP wurde ein Mechanismus eingeführt, um den Fortschritt in Bezug auf die Ziele des Übereinkommens regelmäßig zu überprüfen und zu verstärken – die sogenannte Globale Bestandsaufnahme (Globale Stocktake). Die erste Globale Bestandsaufnahme kommt dieses Jahr zum Abschluss und wird anschließend alle fünf Jahre durchgeführt. Insbesondere werden dabei die Bemühungen zur Minderung von Treibhausgasemissionen, der Stand der Anpassungsbemühungen und die Entwicklung der Finanzströme im globalen Maßstab betrachtet. Ziel ist es, Impulse für neue ambitionierte nationale Klimapläne (NDCs) zu setzen und die internationale Zusammenarbeit für den Klimaschutz zu stärken. Das Umweltbundesamt (UBA) begleitet diesen Prozess unter anderem mittels eines Forschungsprojekts und unterstützt die Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen zur Globalen Bestandsaufnahme. Konkrete Ziele, wie die Verdreifachung des Ausbaus erneuerbarer Energien und die Verdopplung der Energieeffizienzrate bis 2030, sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen stehen im Zentrum der Diskussionen zur Minderung der Treibhausgasemissionen.
- Klimaschäden: Nach der Einigung bei der COP 27, neue Finanzierungsvereinbarungen sowie einen speziellen Fonds einzurichten, um Entwicklungsländer bei der Bewältigung von Verlusten und Schäden durch den Klimawandel zu unterstützen, muss nun die Operationalisierung dieses Instruments verhandelt werden. Ein „Übergangsausschuss“ hat im Vorfeld eine Empfehlung zur Umsetzung sowohl der neuen Finanzierungsvereinbarungen als auch des Fonds abgeben. Seit geraumer Zeit hat das Thema „Schäden und Verluste“ eine hohe Bedeutung vor allem für die am stärksten von den bereits spürbaren oder auch künftigen Auswirkungen des Klimawandels betroffenen Staaten, die selbst kaum zur Klimakrise beigetragen haben.
- Finanzierung: Die ab dem Jahr 2020 von der internationalen Gemeinschaft zugesagten jährlich 100 Milliarden US-Dollar für Klimaschutz und Klimaanpassung in Entwicklungsländern wurden laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für 2020 nicht eingehalten, jedoch ergibt sich laut Berechnungen der OECD, ausgehend von den Zahlen für 2021, dass dieses Ziel wohl 2022 erreicht wurde. Da es offensichtlich ist, dass das Erreichen der Ziele des Übereinkommens von Paris ohne ein Vielfaches an Finanzmitteln und Investitionen nicht möglich ist, müssen dringend Fortschritte gemacht werden, um globale Finanzströme an einer emissionsarmen und widerstandsfähigen Entwicklung auszurichten, wie es im Übereinkommen von Paris vereinbart wurde. Zudem soll auf der diesjährigen Klimakonferenz ein neues Finanzierungsziel für 2025 zur Verabschiedung auf der COP im nächsten Jahr vorbereitet werden.
- Klimafolgenanpassung: Neben der Minderung von Treibhausgasen ist auch die Anpassung an die bereits spürbaren Folgen des Klimawandels ein wichtiger Pfeiler der erforderlichen globalen Maßnahmen. Das globale Anpassungsziel wurde daher als kollektive Verpflichtung im Artikel 7.1 des Übereinkommens von Paris festgelegt. Um dieses Ziel besser zu verstehen, zu konzipieren und letztendlich zu erreichen wurde ein Arbeitsprogramm erstellt, dass bei der diesjährigen COP finalisiert und umgesetzt werden soll. Dies soll ermöglichen, Fortschritte bei der Stärkung der Widerstandsfähigkeit zu erfassen, zu bewerten und die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu unterstützen.
Nach der COP 27 im Jahr 2022 findet auch die diesjährige COP 28 im Angesicht multipler Krisen statt. Das Thema Klimaschutz scheint dabei aus dem Fokus verschwunden zu sein, obwohl die Ambitionen eigentlich enorm steigen müssten, um katastrophale Auswirkungen zu vermeiden. Die Konferenz bietet die Möglichkeit für eine Intensivierung der Zusammenarbeit, eine Auffrischung des Vertrauens und für mehr Elan beim Klimaschutz. Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dirk Messner, und weitere Expert*innen des UBA sind Teil der deutschen Delegation und unterstützen die deutsche Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen und führen zudem selbst Veranstaltungen vor Ort durch.