Dunstabzugshauben

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Energieverbrauchskennzeichnung für Dunstabzugshauben
Quelle: Europäische Kommission Etikett mit Erläuterungen (PDF)

2015 führt die Verordnung (EU) Nr. 65/2014 die EU-Energieverbrauchskennzeichnung für Dunstabzugshauben verpflichtend ein. Wir beantworten die häufigsten Fragen dazu.

Einführung der Energieverbrauchskennzeichnung für Dunstabzugshauben

Ab 1. Januar 2015 wurde die Energieverbrauchskennzeichnung für neu in den Handel gebrachte Dunstabzugshauben mit der Skala A bis G eingeführt. Auf Grund des zu erwartenden technischen Fortschritts ist die stufenweise Einführung der Klassen A+ (2016), A++ (2018) und A+++ (2020) vorgesehen. Dabei entfallen dann – ebenfalls stufenweise – jeweils die letzten Klassen auf dem Etikett G, F und E. Falls Produkte schon früher die neue Effizienzklasse erreichen, darf jeweils eine Klasse früher ausgewiesen werden. Das heißt für 2015, dass ggf. auch bereits Geräte mit A+ ausgezeichnet sein können.

Informationen auf der Energieverbrauchskennzeichnung für Dunstabzugshauben

Neben der Energieeffizienzklasse gibt das Etikett auch Informationen zu weiteren Eigenschaften an. Der Jahresstromverbrauch ist bezogen auf einen fiktiven Standardnutzungszyklus angegeben. Dabei wird angenommen, dass die Dunstabzugshaube 1 Stunde pro Tag und dies 365 Tage im Jahr in Betrieb ist. Auch der mögliche Stromverbrauch im Aus- oder Bereitschaftszustand und für die Beleuchtung geht in die Berechnung mit ein. Für letztere wird eine Nutzung von 2 Stunden pro Tag angenommen. Ebenfalls mit Klassen ausgewiesen ist die Effizienz der Luftabsaugung und der Beleuchtung.

Für Verbraucher besonders wichtige Informationen zur Gebrauchstauglichkeit der Dunstabzugshauben sind der Fettabscheidegrad und die Geräuschemissionen. Der Fettabscheidegrad ist ebenfalls als Klasse angegeben, wobei die Klasse A einem Abscheidegrad von über 95 Prozent entspricht. Die Angabe der Geräuschemissionen erfolgt als Schalleistungspegel in Dezibel.

Ökodesign-Anforderungen nehmen die schlechtesten Klassen vom Markt

Auf Grund der Neueinführung der Energieverbrauchskennzeichnung von Dunstabzugshauben sind zunächst noch alle ausgewiesenen Energieeffizienzklassen am Markt zu finden. Ökodesign-Anforderungen (Verordnung (EU) Nr. 66/2014) werden jedoch wenig effiziente Dunstabzugshauben in den kommenden Jahren stufenweise vom Markt drängen. Ab 20. Februar 2015 dürfen neu in den Handel gebrachte Dunstabzugshauben nicht schlechter als die Energieeffizienzklasse F, ab 20. Februar 2016 nicht schlechter als die Klasse E und ab 20. Februar 2019 nicht schlechter als die Klasse D sein.