Förderung von Kälte- und Klimaanlagen
Welche Ziele hat das Förderprogramm der nationalen Klimaschutzinitiative?
Seit dem 1. Dezember 2020 gilt die novellierte Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit natürlichen Kältemitteln. Das Förderprogramm ist auf drei Jahre angesetzt und endet am 31. Dezember 2023. Die Richtlinie fördert ausschließlich Anlagen und Anwendungen mit nicht-halogenierten Kältemitteln. Zielgruppe der Förderung sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser und kirchliche Einrichtungen. Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise Betreiber von Supermärkten oder Kühlhäusern und von Klimaanlagen in Verwaltungsgebäuden, aber auch Betreiber von Gewerbekälteanlagen wie Bäcker oder Metzger Anträge stellen können. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Was wird durch die Kälte-Klima-Richtlinie gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden.
Eine Übersicht zu den förderfähigen Anlagen und Komponenten finden Sie auf den Seiten des BAFA.
Split- und Multisplit-Klimageräte sind nicht förderfähig.
Tipp: Der Förderrechner für Investitionen in Kälte- und Klimaanlagen
Mit dem Förderrechner für Investitionen in Kälte- und Klimaanlagen erhalten Sie eine wertvolle Hilfestellung bei der Berechnung einer möglichen Förderung. Der Rechner ist einfach, verständlich und ermittelt in wenigen Schritten die Zuschüsse für die Errichtung einer Kälte- oder Klimaanlage. Die Ergebnisse sind unverbindlich und dienen als Planungshilfe für die Finanzierung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen. Denn der Rechner ermittelt nicht nur, welche Maßnahmen förderfähig sind, er zeigt zugleich auch die konkrete Höhe des Zuschusses an. Das Angebot eignet sich auch dazu, verschiedene Anlagenvarianten miteinander zu vergleichen, um so die beste Option zu ermitteln.
Ihre Anträge stellen Sie im nächsten Schritt dann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Förderung von Wärmepumpen
Wärmepumpen sind über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderbar, wenn sie die Effizienzanforderungen erfüllen. Bezüglich des verwendeten Kältemittels wird in den Technischen Mindestanforderungen – Einzelmaßnahmen „die Installation von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder synthetischen Kältemitteln mit einem geringen Treibhauspotenzial“ empfohlen. Gemäß der Präambel zur BEG wird bis zum 01.01.2025 geprüft, ob die Förderung zukünftig fluorierte Treibhausgase als Kältemittel ausschließt. Weitere Details zur Förderung inkl. der Liste der förderfähigen Wärmepumpen sind auf den Seiten des BAFA und der KfW zu finden.
Tipp: Einen Überblick über diese und weitere Fördermöglichkeiten finden Sie für den Einzelhandel auch auf den Seiten der HDE-Klimaschutzinitiative.
Förderung von Energieberatungen für Nichtwohngebäude
Optimierungspotentiale ergeben sich nicht nur aus der direkten Anlagentechnik, sondern auch aus der Einbeziehung der Bedarfe für das gesamte Gebäude. Eine Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau kann hier weitere Potentiale aufzeigen. Gefördert wird die Energieberatung durch einen zugelassenen Energieberater für kleine und mittelständische Unternehmen.
Ob Sie antragsberechtigt sind und wie hoch die mögliche Förderung sein könnte erfahren Sie auf den Seiten des BAFA zur Energieberatung.
Tipp: Einen Überblick über diese und weitere Fördermöglichkeiten finden Sie für den Einzelhandel auch auf den Seiten der HDE-Klimaschutzinitiative.