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* GAP: Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (EU)

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU-Agrarpolitik-Foerderung/gap-strategieplan-kurzueberblick.pdf

Woher stammen die Fördergelder in der Landwirtschaft und wie werden sie verteilt?

+Wichtigste Quelle: die GAP
Wichtigste Quelle: die GAP

Ein Großteil der in Deutschland (und Europa) gezahlten Fördermittel in der Landwirtschaft stammt aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Ziel der Subventionen ist es, das Einkommen der Landwirtschaft zu stabilisieren, ihre gesellschaftliche Bedeutung zu honorieren, die Kulturlandschaft zu erhalten und ländliche Räume zu stärken.

Die neue GAP-Förderperiode ab 2023

Alle sieben Jahre wird die GAP – und damit die Verteilung der europäischen Fördermittel – neu ausgerichtet. Im Jahr 2023 startete eine neue Förderperiode. Dabei bliebe der Fördermechanismus im Grundsatz vergleichbar mit vorherigen Jahren: aus der ersten Säule der GAP werden Direktzahlungen finanziert. Der größte Teil davon wird pauschal nach der bewirtschafteten Fläche veranschlagt. 23 Prozent der Gelder der ersten Säule fließen in Ökoregelungen. Dies sind freiwillige, bundesweit umsetzbare Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, die für mindestens ein Jahr durchgeführt werden. Mit der zweiten Säule der GAP wird die Entwicklung des ländlichen Raums gefördert. Etwa die Hälfte dieser Gelder wird in Deutschland für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen veranschlagt – diese sind ebenfalls freiwillig und häufig mehrjährig. Die Umsetzung liegt bei den Bundesländern, so dass diese Maßnahmen zielgerichtet und an den Naturraum angepasst gestaltet werden können. Grundlage für jede Art der Förderung ist es, gewisse Mindeststandards – die Konditionalität – einzuhalten.

Fördermittel der GAP

Im Förderzeitraum 2023 bis 2027 stehen jährlich etwa 6 Milliarden Euro an europäischen Mitteln für Deutschland zur Verfügung. Etwa drei Viertel dieser Gelder sind für die erste Säule, etwa ein Viertel für die zweite Säule vorgesehen.

In der ersten Säule fließen 23 Prozent der Mittel in die Ökoregelungen. Damit stehen pro Jahr etwa eine Milliarde Euro zur Verfügung. Ein Teil der Gelder der ersten Säule wird in die zweite Säule umgeschichtet. Im Jahr 2023 startet die Umschichtung mit knapp 500 Millionen Euro und steigt dann bis zum Jahr 2027 auf gut 700 Millionen Euro. Diese Gelder stehen dann zusätzlich für Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung in der zweiten Säule zur Verfügung. Hinzu kommen weitere Mittel der Bundesländer oder des Bundes, so dass die Gelder der zweiten Säule im Jahr 2023 insgesamt knapp 2,7 Milliarden Euro betragen. Ein Teil davon fließt in die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der zweiten Säule.

Bewertung der GAP

Mit dieser GAP bleibt Deutschland weit hinter den Möglichkeiten für mehr Agrarumwelt- und ⁠Klimaschutz⁠ zurück. Die EU-Vorgaben ermöglichen beispielsweise, bis zu 40 Prozent der Mittel der ersten in die zweite Säule umzuschichten, sofern ein bestimmter Anteil gezielt für Umwelt- und Klimaziele verwendet wird. Deutschland schichtet maximal 15 Prozent um (im Jahr 2027). Für die Ökoregelungen macht Deutschland von einer Ausnahmeregelung gebrauch – grundsätzlich sind mindestens 25 Prozent der Mittel der ersten Säule für Ökoregelungen vorgesehen, Deutschland veranschlagt lediglich 23 Prozent. Auch die tatsächliche ⁠Klimawirkung⁠ der GAP-Gelder ist nicht so ambitioniert, wie von der EU anvisiert. Anders als in vorangegangenen GAP-Förderperioden ist es jährlich möglich, Änderungen am GAP-Strategieplan vorzunehmen. Dadurch besteht die Möglichkeit, zusätzliche Gelder für den Agrarumwelt- und Klimaschutz zu nutzen und beispielsweise weitere Ökoregelungen einzuführen. Dies entspricht stärker dem Grundsatz öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen durch Landwirte und Landwirtinnen.

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