Hintergrund und Einleitung
Gemäß dem Übereinkommen von Paris sollen Vertragsstaaten darlegen, wie die Ergebnisse der Globalen Bestandsaufnahme (Global Stocktake, GST) in ihren nationalen Klimaschutzbeiträgen (Nationally Determines Contributions, NDC) berücksichtigt werden. Im Rahmen des UBA-Forschungsvorhabens „GST in NDCs – Wie werden die Ergebnisse der ersten Globalen Bestandsaufnahme in den NDCs reflektiert?“ wurde analysiert, inwieweit die Signale und Impulse aus den Ergebnissen der ersten Globalen Bestandsaufnahme 2023 (Decision 1/CMA.5) in 75 der neuen, 2025 und 2026 eingereichten nationalen Klimaschutzbeiträgen aufgegriffen wurden. Auf Basis dieser Analyse der Wirkung der Ergebnisse des ersten GST wurden Rückschlüsse für zukünftige GST/NDC-Zyklen gezogen.
Im Zentrum stehen die Paragraphen 28 (mit Unterabsätzen), 33, 36, 37, 39, 40 und 42 der GST-Entscheidung. Diese enthalten wesentliche Empfehlungen zur globalen Treibhausgasminderung und zur Ausgestaltung ambitionierter Klimaschutzbeiträge, darunter der Ausbau erneuerbarer Energien, der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, Klimaneutralität bis 2050 sowie gesamtwirtschaftliche Transformationspfade. Teile der GST-Entscheidung, die sich auf Anpassung, Finanzierung, Verluste und Schäden sowie internationale Zusammenarbeit beziehen, sind in dieser Analyse ausdrücklich nicht berücksichtigt.