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Lebensmittelkontrollen

In Deutschland wird die Verkehrsfähigkeit und Unbedenklichkeit von Lebensmitteln regelmäßig durch gezielte Probennahmen kontrolliert. Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung entwickeln die Länder in ihren zuständigen Ministerien Untersuchungsprogramme, die durch bundesweite Kontrollprogramme wie beispielsweise das Lebensmittelmonitoring oder den Bundesweiten Überwachungsplan ergänzt und von den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern in Städten und Kreisen umgesetzt werden.
Fachkräfte aus der Lebensmittelchemie, der Veterinärmedizin und weiteren Disziplinen untersuchen so jährlich rund 400.000 Proben aus Verarbeitungs- und Gastronomiebetrieben, dem Einzelhandel sowie von Grenzkontrollstellen. Grundlage für die Zahl und Auswahl der Stichproben sind eine detaillierte Risikoanalyse sowie konkrete Verdachts- oder Problemfälle.

frischer Salat neben Paprika und Tomaten
© CC Vision

Kontrollen im Ökologischen Landbau

Mit der Erzeugung und Vermarktung von Bio-Lebensmitteln gehen strenge Kontrollen nach den EU-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau einher. In Deutschland besteht für diese Kontrollen ein staatlich überwachtes privates System. Im Rahmen dessen prüfen private, staatlich zugelassene Kontrollstellen in jedem Betrieb unter ihrer Aufsicht mindestens einmal jährlich die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften für den Ökolandbau. Die Kontrollstellen unterliegen dabei der Überwachung durch die Landesbehörden und sind selbst Gegenstand stichprobenartiger Überprüfungsprozesse.
Ökologisch wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe und andere zu prüfende Unternehmen, unter anderem aus den Bereichen Verarbeitung, Vertrieb und Handel, schließen einen Kontrollvertrag mit einer zugelassenen Kontrollstelle. Darin verpflichten sie sich zur Einhaltung der EU-Vorschriften und erklären sich mit dem Kontrollprogramm einverstanden. Dieses sieht in der Regel Verfahrenskontrollen vor, seltener ist auch eine Überprüfung der Endprodukte erforderlich. In Einzelfällen, beispielsweise bei erhöhtem Risiko oder begründetem Verdacht, werden zusätzliche Boden- und Pflanzenproben entnommen oder Rückstandsanalysen durchgeführt.

Auf einer grünen Wiese stehen Kühe. Der Himmel ist blau, nur ein paar weiße Wolken sind zu sehen.
© Mikhail Dudarev / Fotolia

Kontrollen der Konditionalität

Im Rahmen der Konditionalität ist die Zahlung bestimmter EU-Agrarzahlungen an die Einhaltung von Verpflichtungen aus anderen Bereichen, beispielsweise dem Umweltschutz, dem Tierwohl oder der menschlichen Gesundheit gekoppelt. Kontrollen erfolgen durch die zuständigen Behörden, darunter Veterinärämter oder Naturschutzbehörden, als Stichproben bei rund 1 Prozent der Zahlungsempfangenden. Verstöße gegen die Auflagen ziehen je nach Schwere, Ausmaß und Dauer Zahlungskürzungen nach sich.

Foto: Getreidefeld, das bis an die Uferkante eines sehr geradlinig verlaufenden Baches heranreicht.
© leningrad1975 / Fotolia

Pflanzenschutzrechtliche Kontrollen

Die zuständigen Behörden für die Kontrolle des korrekten Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln sind in Deutschland die Pflanzenschutzdienste der Länder. Unterstützend beteiligt sich auf Bundesebene das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an der Überwachung. Kontrolliert werden die Einfuhr, die Herstellung, die Lagerung, der Verkauf und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Um die Arbeit der einzelnen Behörden zu harmonisieren, besteht in der Arbeitsgemeinschaft Pflanzenschutzmittelkontrolle (AG PMK) ein Zusammenschluss der Landesbehörden, bei dem im regelmäßigen Austausch das Überwachungsprogramm abgestimmt und einheitliche Kontrollstandards definiert werden.

Ein Traktor sprüht Pflanzenschutzmittel auf ein Feld.
© oticki / Fotolia.com

Düngemittelverkehrskontrolle

Aufgabe der amtlichen Düngemittelverkehrskontrolle ist die Überprüfung, ob die rechtlichen nationalen und europäischen Vorgaben bei der Herstellung, dem Handel und der Anwendung von Düngemitteln eingehalten werden. Neben der Prüfung korrekter Nährstoffgehalte und Kennzeichnungen von Düngemitteln, steht im Fokus, die gute fachliche Praxis beim Düngemitteleinsatz sicherzustellen. Dazu erfolgen regelmäßig unangekündigte Betriebsprüfungen mit Probennahmen, Kennzeichnungskontrollen und Dokumenteneinsicht.
Der Art und Häufigkeit der durchgeführten Prüfungen liegen verschiedene Faktoren einer Risikoabschätzung zugrunde. So werden beispielsweise Betriebe mit einem hohen Düngemittelumsatz häufiger kontrolliert. Durchgeführt werden die Kontrollen von geschultem Personal der jeweils zuständigen Landesbehörden.

Eine Hand streut Dünger auf den Boden
© Stefan Körber / Fotolia.com
Wird die Einhaltung der geltenden Gesetze und Verordnungen eigentlich kontrolliert?

Wird die Einhaltung der geltenden Gesetze und Verordnungen eigentlich kontrolliert?

+Definierte Kontrollmechanismen
Definierte Kontrollmechanismen

Für viele EU- und nationale Verordnungen sind Kontrollmechanismen definiert. Vor allem EU-Verordnungen enthalten in aller Regel Vorgaben, auf welche Weise und durch welche Institutionen die jeweils getroffenen Regelungen zu kontrollieren sind. Alternativ verweisen sie auf weitere EU-Verordnungen, die Vorgaben für die jeweiligen Kontrollen treffen.

Die Mechanismen der Gesetze und Verordnungen unterscheiden sich, unter anderem hinsichtlich ihrer administrativen Zuordnung – für den Vollzug des Umweltrechts sind in Deutschland in der Regel die Länder verantwortlich – , der Art, Häufigkeit und Intensität der Kontrollen oder den möglichen Sanktionen.

Beispiel Konditionalität

Die Mindeststandards für EU-Agrarzahlungen (Konditionalität) beispielsweise müssen nach EU-Vorgaben von den zuständigen Behörden üblicherweise bei Stichproben im Umfang von mindestens einem Prozent der Betriebe kontrolliert werden. Zusätzlich führen Behörden anlassbezogen Prüfungen durch, wenn ihnen beispielsweise Unregelmäßigkeiten bei Anträgen auffallen. Verstöße werden dann in Abhängigkeit von Schwere, Ausmaß und Dauer bewertet und die Zahlungen gekürzt.

Vollzugsdefizite

Für das europäische Umweltrecht werden seit Längerem teilweise erhebliche Vollzugsproblemen beklagt, die unter anderem auf unklare Rechts- und Verfahrensvorschriften oder mangelnde Verfahrenstransparenz, vor allem aber auf einen Ressourcen- und Personalmangel in den Vollzugsbehörden zurückzuführen sind. Zum Beispiel wären für eine bessere Umsetzung der GAP-Maßnahmen mehr Überprüfungen und zusätzliches Personal in den beratenden und kontrollierenden Behörden notwendig.

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In der Rubrik „Politisches Handeln“ erfahren Sie bezogen auf die Bereiche Umwelt und Landwirtschaft, wo die Erwartungen von Gesellschaft und Landwirtschaft liegen, welche Rahmenbedingungen Landwirtschafts- und Umweltpolitik setzen, welche politischen Entwicklungsvorstellungen und Ziele für die Landwirtschaft mit Blick auf Umwelt- und Ressourcenschutz formuliert sind und welche konkreten legislativen und fiskalischen Maßnahmen von der Politik ergriffen wurden, um diese Ziele zu erreichen.

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