VE-I-5: Wetter- und witterungsbedingte Beeinträchtigungen von Straßen
Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel
Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel
Besonders viel hatte der Straßenbetriebsdienst in den Jahren 2007, 2010, 2018 und 2021 zu tun. In 2007 und 2010 waren vor allem die Schäden der Orkane Kyrill beziehungsweise Xynthia zu beseitigen. 2018 beschäftigten die Folgen von Sturm, Hagel und Starkregen den Straßenbetriebsdienst in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen außergewöhnlich stark, 2021 war Tief Bernd für den hohen Arbeitszeitaufwand verantwortlich.
In den vergangenen Jahren wurden Straßenverkehrsinfrastrukturen in unterschiedlichen Teilen Deutschlands immer wieder von Unwettern und deren Folgen getroffen: Flüsse traten über die Ufer und überschwemmten Verkehrswege, auch Bundesstraßen und Autobahnen. Starkregenfälle lösten lokale Sturzfluten aus, die Autos fort- und Straßen unterspülten und zu Schäden an weiteren Infrastrukturen, beispielsweise Regenrückhaltebecken, führten (siehe Indikator VE-I-3); Schlammlawinen, umgestürzte Bäume und Windbruch oder auch Hagelmassen blockierten Straßen und hinterließen Fahrbahnen und Bankette so stark verschmutzt oder beschädigt, dass die Straßen für den Verkehr gesperrt werden mussten.
Das ganze Ausmaß der Schäden an Straßen und Infrastrukturen wird oft erst sichtbar, wenn ein Unwetter abgezogen oder das Hochwasser abgelaufen ist. Die Aufgabe, diese Schäden zu beheben, fällt den Straßenbauverwaltungen der Bundesländer zu, die Verantwortung für die Autobahnen wurde, mit Aufnahme ihrer Tätigkeit im Jahr 2021, der Autobahn GmbH des Bundes (AdB) übertragen. Größere Sanierungsarbeiten an Bauwerken oder Böschungen werden in der Regel an private Firmen vergeben. Kleinere Instandsetzungen und Reinigungsarbeiten werden vom Straßenbetriebsdienst durchgeführt. Als Straßenbetriebsdienst bezeichnet man die Mitarbeitenden der Autobahn- und Straßenmeistereien. Sie sorgen für einen verkehrssicheren und funktionsfähigen Zustand des Straßennetzes. Alle hierfür erforderlichen Maßnahmen zur Kontrolle, Wartung und Unterhaltung der Straßen erfolgen unter der Prämisse, den Verkehrsablauf so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.
Die Aufgaben des Straßenbetriebsdienstes während und nach Stürmen und Orkanen, Hochwasser, Überschwemmungen nach Starkregen sowie sonstigen Katastrophenfällen beschreibt das zu Beginn des Jahres 2022 eingeführte „Leistungsheft für den Straßenbetriebsdienst auf Bundesfernstraßen – Ausgabe 2021“170. Laut der weiterentwickelten Leistungsposition 6.1.3 „Maßnahmen bei außergewöhnlichen Witterungsereignissen und Katastrophenfällen“ gehört es zu den Aufgaben des Straßenbetriebsdienstes, nach Unwettern Straßenschäden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten, sofort zu beseitigen. Außerdem übernimmt er es, Straßen von Gegenständen wie Ästen zu befreien und Verschmutzungen zu beseitigen, beschädigte Verkehrszeichen und Markierungen in Ordnung zu bringen, Bankette zu sanieren und Gräben zu räumen. Sind einzelne Abschnitte nicht passierbar, greift der Straßenbetriebsdienst mit den notwendigen Schildern und Absperrungen verkehrsregelnd ein.
Der Indikator zeigt, je nach Datenverfügbarkeit in den Bundesländern, den Aufwand für Leistungen im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Wetter- und Witterungsereignissen in der Zuständigkeit verschiedener Bundesländer. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in einigen Ländern im Zusammenhang mit solchen Ereignissen nach dem bisherigen Leistungsheft 2004 nur die Aufwände für „verkehrsregelnde Maßnahmen bei besonderen Witterungsereignissen“ erfasst wurden (Position 6.03). In anderen Bundesländern wurden darüber hinaus bezogen auf außergewöhnliche Wetter- und Witterungsereignisse auch die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung von verkehrsbehindernden und -gefährdenden Verschmutzungen auf Verkehrsflächen erfasst (Position 6.03 zuzüglich ausgewählte Aufwände nach Position 4.06). Der letztgenannte Ansatz ist der „Vorläufer“ der Aufwandserfassung für Position 6.1.3 nach dem Leistungsheft ab Ausgabe 2021. Aufgrund der Unterschiede im berücksichtigten Leistungsumfang stellt das Diagramm die beiden Ansätze getrennt dar. Um die Aufwände aus den verschiedenen Bundesländern miteinander verrechnen zu können, wurden sie jeweils auf die Länge des Straßennetzes in der Zuständigkeit der jeweiligen Straßenbauverwaltung bezogen.
Besonders hoch war der Arbeitszeitaufwand für den Umgang mit außergewöhnlichen Witterungsereignissen und Katastrophenfällen in den Jahren 2007 und 2010 sowie in den Jahren 2018 und 2021. In den erstgenannten Jahren wurde Deutschland auf großer Fläche von den Orkanen Kyrill beziehungsweise Xynthia heimgesucht. In Waldgebieten wurden in großer Zahl Bäume entwurzelt und Äste abgerissen. Es entstanden Behinderungen und Schäden an Straßen, die der Straßenbetriebsdienst beheben musste und die einen deutlichen Zusatzaufwand verursachten. Im Jahr 2018 brachte der Mai in vielen Bundesländern eine Reihe heftiger Unwetter mit sich. Besonders betroffen waren Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, wo der Straßenbetriebsdienst hohe Aufwände leistete, um die Folgen von Überschwemmungen, Schlammlawinen, Hagelstürmen und Starkregen zu beseitigen. Demgegenüber scheint der Arbeitszeitaufwand des Jahres 2021 die Auswirkungen von Tief Bernd nur zum Teil widerzuspiegeln. Grund hierfür war das katastrophale Ausmaß der Hochwasser und Überschwemmungen. Für die Schadensbeseitigung waren und sind Maßnahmen außerhalb des Leistungsspektrums des Straßenbetriebsdiensts erforderlich, die von privaten Unternehmen erbracht werden und sich nicht in der Zeitreihe widerspiegeln.
Zukünftig werden sich mit der Etablierung und einheitlichen Nutzung des weiterentwickelten Leistungshefts in allen Bundesländern und bei der AdB deutschlandweit vergleichbare Aussagen zu dem Arbeitszeitaufwand treffen lassen, den außergewöhnliche Witterungsereignisse und Katastrophenfälle für den Straßenbetriebsdienst nach sich ziehen. Für diesen Bereich hat die Bund-Länder-AG BEKORS (Betriebskostenrechnung im Straßenbetriebsdienst) das Leistungsheft bei der Überarbeitung auch mit dem Ziel weiterentwickelt, diesen Arbeitszeitaufwand einheitlich und vergleichbar zu erfassen. Dafür wurden die zu erfassenden Leistungen konkret beschrieben, und es wurde geklärt, dass der Arbeitszeitaufwand nicht nur für die Erst-, sondern auch für die Folgemaßnahmen der Position 6.1.3. „Maßnahmen bei außergewöhnlichen Witterungsereignissen und Katastrophenfällen“ zuzuordnen ist.
Auf dieser Grundlage kann der Indikator zukünftig noch auf weitere oder alle Bundesländer ausgedehnt werden. Daran wird sich beobachten lassen, ob deutschlandweit der Arbeitsaufwand für den Straßenbetriebsdienst steigt, weil es in einem verstärkten Maß zu Schäden und Behinderungen an Straßen durch wetter- und witterungsbedingte Extremereignisse kommt – eine der wesentlichen erwarteten Klimawandelfolgen für den Verkehrsbereich.
170 - BMVI – Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Hg.) 2021: Leistungsheft für den Straßenbetrieb auf Bundesfernstraßen. Ausgabe 2021. Ersetzt im Mai 2023: BMDV – Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Hg.) 2023: Leistungsheft für den Straßenbetrieb auf Bundesfernstraßen. Ausgabe 2023. 99 S. https://www.bast.de/DE/Verkehrstechnik/Fachthemen/Daten/Leistungsheft-Strassenbetrieb.html.