Stechmückenbekämpfung mit Larviziden durch Privatpersonen
Fachliche Stellungnahme von möglichen Umweltauswirkungen kleinskaliger Anwendungen von Biozidprodukten im Privatbereich:
Das UBA wird derzeit vermehrt um Einschätzung zur Anwendung sogenannter Larvizide mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiensis israelensis (Bti) zur Bekämpfung von Stechmücken durch Verbraucherinnen und Verbraucher im Privatbereich gebeten.
Asiatische Tigermücken (Aedes albopictus) können als Überträger zahlreicher Viren auf den Menschen fungieren. In diesem Zusammenhang bis dato noch keine autochthone, das heißt an Ort und Stelle erworbene Krankheitsfälle aufgetreten. Jedoch häufen sich seit dem Jahr 2019 durch heimische Stechmücken übertragene Fälle des West-Nil-Virus.
Neben vorbeugenden Maßnahmen stellt auch der Einsatz von Biozid-Produkten gegen Stechmücken eine wichtige Säule sowohl bei der Eindämmung der Verbreitung der Mücken als auch bei der Eindämmung eines aktiven Krankheitsgeschehens dar. Bei der Anwendung von Biozidprodukten gegen Stechmücken handelt es sich generell um Biozid-Anwendungen, die in der EU durch die Verordnung 528/2012 geregelt sind. Diese Verordnung sieht eine Zulassungspflicht für Biozidprodukte vor.
Eine Zulassung wird nach Artikel 19 (1) b) der Biozid-Verordnung ausgesprochen, wenn ein Biozidprodukt:
• hinreichend wirksam ist,
• keine unannehmbaren Wirkungen auf die Zielorganismen verursacht,
• keine unannehmbaren Wirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier hervorruft,
• keine unannehmbaren Wirkungen auf die Umwelt hervorruft.
Zugelassene Biozidprodukte zur Stechmückenbekämpfung für die Anwendung im Privatbereich
Bei den zugelassenen Biozidprodukten zur Stechmückenbekämpfung für die Anwendung im Privatbereich handelt es sich um sogenannte Larvizide - also Produkte gegen die Larvenstadien von Stechmücken. Diese enthalten den Wirkstoff Bacillus thuringiensis subsp. isrealensis Serotype H 14, Stamm AM65-52 (kurz: Bti) und haben das Zulassungsverfahren bereits durchlaufen. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wurden mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen der Umweltrisikobewertung durch das Umweltbundesamt geprüft. Dabei wurden entsprechend der Vorgaben der Biozid-Verordnung die folgenden Aspekte berücksichtigt:
• Verbleib und Verteilung des Produktes in der Umwelt,
• mögliche Kontaminationen von Oberflächengewässern, Grundwasser und Trinkwasser, Luft und Boden,
• Auswirkungen des Produkts auf Nichtzielorganismen,
• Auswirkungen des Produkts auf die Biodiversität und das Ökosystem.
Die Bewertung, die in enger Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten erfolgt ist, hat gezeigt, dass aus der kleinskaligen Anwendung von Bti-Produkten durch Verbraucherinnen und Verbraucher im Privatbereich (z.B. in Regentonnen) keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Auch durch die anschließende Verwendung des behandelten Wassers zum Gießen im Garten sind keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten, vorausgesetzt die Produkte werden gemäß den Vorgaben zur Verwendung auf dem Etikett sowie der Packungsbeilage angewendet.
Seit der Genehmigung des Wirkstoffs Bti beziehungsweise der Zulassung der Produkte sind nach hiesigem Kenntnisstand zudem aus der kleinskaligen Anwendung im Privatbereich durch Verbraucherinnen und Verbraucher auch keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt in der Literatur beschrieben worden.
Um über die Bekämpfung von Stechmücken mit Vektorkompetenz um-fassend zu informieren, führt das Umweltbundesamt am 26.11.2024 ein Fachgespräch mit Entscheidungsträgern in Städten und Gemeinden am Bundespresseamt in Berlin durch. Das Fachgespräch soll sowohl dem Erfahrungsaustausch, aber auch der Vorstellung möglicher Handlungsansätze dienen. So ist neben Berichten aus einzelnen Bundesländern, auch die Vorstellung der Handlungsempfehlungen der nationalen Expertenkommission „Stechmücken als Überträger von Krankheitserregern“ sowie mit allen damit zusammenhängenden Teilaspekten, wie zum Beispiel die Rahmenbedingungen zur Anwendung von Biozidprodukten, geplant.
Ziel der Veranstaltung ist es, Entscheidungsträger in Städten und Gemeinden über das Thema „Bekämpfung von Stechmücken mit Vektorkompetenz“ zu informieren und sie dadurch in die Lage zu versetzen, ausgewogene und zielführende Entscheidungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit treffen zu können, die jedoch auch den Schutz der Umwelt gleichermaßen berücksichtigen.