Baulärm

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Der durch gewerbliche Bauarbeiten verursachte Lärm wird als Baulärm bezeichnet.
Quelle: CC Vision

Zu den besonders lästigen Lärmquellen gehören Baustellen. Denn hier werden Baumaschinen im Freien und häufig in unmittelbarer Nähe zu Wohnungen eingesetzt. Baulärm lässt sich durch lärmarme Baumaschinen, eine günstige Aufstellung der Maschinen und durch Abschirmmaßnahmen spürbar verringern. Auch durch eine vorsorgende „Lärmplanung“ kann der Baulärm vermindert werden.

Inhaltsverzeichnis

 

Lärm durch Bauarbeiten

Der durch gewerbliche Bauarbeiten verursachte Lärm wird als Baulärm bezeichnet. Lärm durch Bauarbeiten in der Wohnung, sofern die Arbeiten von einer Firma durchgeführt werden, fällt ebenfalls in diese Kategorie. Kein Baulärm ist dagegen der Lärm, der  durch Bauarbeiten von Privatpersonen verursacht wird (Heimwerkertätigkeiten).

Ob bei dem Betrieb einer Baustelle schädliche Umwelteinwirkungen bei den Anwohnerinnen und Anwohnern entstehen, wird nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) beurteilt. Die AVV Baulärm enthält neben Immissionsrichtwerten das Verfahren zur Ermittlung des Beurteilungspegels.

 

Baulärm, was tun?

Kennt man die Lärm-Emissionsdaten der einzelnen Bauabläufe, so lässt sich die ⁠Emission⁠ der gesamten Baustelle für die Bauzeit berechnen und die Immissionen in der Nachbarschaft ermitteln. Bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte um mehr als fünf dB(A) sollen Maßnahmen zur Minderung angeordnet werden. Die AVV Baulärm enthält dazu ebenfalls Hinweise.

Grundsätzlich sollten bereits in der Bauvorbereitung Lärmschutzaspekte berücksichtigt werden, um die Lärmbelästigung möglichst gering zu halten. Hierzu gehören folgende Maßnahmen:

  • frühzeitige Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten in Fragen der Baulärmbekämpfung
  • Berücksichtigung der Lärmschutzauflagen in Ausschreibung und Angebot,
  • Einsatz von fortschrittlichen lärmarmen Bauverfahren und -maschinen
  • Berücksichtigung des Immissionsrichtwertes für das betroffene Gebiet bei der Gestaltung des Bauablaufes,
  • Zusammenlegen lärmintensiver Arbeiten mit anschließenden ausreichend langen Lärmpausen,
  • Information der Nachbarschaft und der Aufsichtsbehörden über unvermeidbaren, ungewöhnlich hohen Lärm,
  • Einsatz von lärmarmen Baumaschinen in besonders schutzbedürftigen Gebieten und bei nächtlichem Betrieb.
 

Ansprechpartner bei Lärmproblemen

Bei Bautätigkeiten ist zu unterscheiden, ob es sich um gewerbliche Bauarbeiten handelt oder ob sie als private Bauarbeiten in der Nachbarschaft stattfinden. Bei gewerblichen Bauarbeiten, wenden Sie sich an den Bauunternehmer. Der nächste Ansprechpartner ist die Kommune oder das örtliche Umweltamt. Handelt es sich um Bauarbeiten in der Nachbarschaft, wenden Sie sich an Ihren Nachbarn oder Ihre Nachbarin.

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