Organisation
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich international dazu verpflichtet, regelmäßig Emissionsberichte zu erstellen. Vereinbarungen regeln die Erfassung unterschiedlicher Luftschadstoffe. Die Emissionen der Luftschadstoffe werden nach international einheitlichen Vorgaben berechnet und erfasst, sodass die Inventare Transparenz, Konsistenz, Vergleichbarkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit sicherstellen und eine unabhängige Überprüfung möglich machen.
In Deutschland hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) dieses System auf ministerieller Ebene etabliert („Nationales System Emissionen“). Fachlich wichtige Beiträge bei der Erstellung der Emissionsinventare leisten neben den Experten im Umweltbundesamt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Verteidigungsministerium (BMVg), das Verkehrsministerium (BMVI) und das Statistische Bundesamt sowie weitere Institutionen, die statistische Daten bereitstellen. Das Umweltbundesamt ist die nationale Koordinierungsstelle für die Emissionsberichterstattung in Deutschland.
Zu den wichtigsten Aufgaben der nationalen Koordinierungsstelle gehören die Planung, Erstellung und Archivierung der Inventare. Außerdem verfasst das UBA den Informative Inventory Report (IIR) und ist für die Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung bei allen relevanten Prozessschritten verantwortlich. Gleichzeitig ist die nationale Koordinierungsstelle die zentrale Anlaufstelle aller beteiligten Institutionen.
Methodik
Deutschland muss jedes Jahr ein Emissionsinventar für Treibhausgase und Luftschadstoffe anfertigen. Da es technisch unmöglich ist, alle relevanten Emissionen direkt und erst recht nicht für ein ganzes Jahr zu messen, wurde auf internationaler Ebene eine Reihe von Methoden zu ihrer Berechnung entwickelt.
Sie folgen dem Verursacher - und Territorialprinzip: Für alle Treibhausgase und Luftschadstoffe wurden die wichtigen Emissionsquellen innerhalb der Landesgrenzen ermittelt. Für diese Quellen wurde untersucht, wie hoch die Emissionen unter welchen Bedingungen sind. Daraus ergibt sich ein spezifischer Emissionsfaktor. Multipliziert man die Aktivitätsdaten einer Quelle mit dem Emissionsfaktor erhält man die Emissionsmenge, kurz Emission.
Um das Emissionsinventar zu erstellen, müssen sehr große Datenmengen erfasst und verarbeitet werden. Hierfür unterhält das Umweltbundesamt ein Datenbanksystem, das „Zentrales System Emissionen“.